Baden-Württemberg hat höhere Hürden für die Rodung dieser Biotope festgelegt. Wie diese aussehen – und was der Nabu zum Vorstoß des Umweltministeriums sagt.
Nach andauernder Kritik von Naturschutzverbänden hat das Umweltministerium in einem Erlass klargestellt, unter welchen Umständen eine Streuobstwiese etwa in ein Baugebiet umgewandelt werden darf. Grundsätzlich sind diese Biotope in Baden-Württemberg zwar seit zwei Jahren geschützt, aber mit einer Ausnahmegenehmigung der Landratsämter darf eine Rodung weiterhin erfolgen. Das Ministerium hat die Hürden dafür nun aber hoch angelegt.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Das Verschwinden der Blumenwiesen
In dem Erlass, der direkt an die Landratsämter gegangen ist, heißt es, dass bereits eine „Eignung als Lebensraum“ etwa für Fledermäuse oder Reptilien eine Streuobstwiese so wertvoll mache, dass keine Umwandlung genehmigt werden dürfe. Konkret wird ausgeführt: „Es muss daher aktuell keine Art nachgewiesen werden.“ Auch wenn besonders wertvolle sogenannte Mähwiesen vorliegen, wird es schwierig mit einer Genehmigung. Daneben muss der Antragsteller darlegen, dass er Alternativen, etwa in der Innenbebauung einer Kommune, ausreichend geprüft hat. Wichtig ist auch, dass diese Präzisierung für die Behörden mit dem Agrar- und mit dem Wohnbauministerium abgestimmt wurde und von diesen mitgetragen wird.
Das neue Gesetz war lange in der Praxis nicht umgesetzt worden
Der Schutz der Streuobstwiesen war 2020 in das baden-württembergische Naturschutzgesetz (Paragraf 33a) aufgenommen worden – das war eine Folge des Bürgerbegehrens „Rettet die Bienen“, nach dem sich die Landesregierung zu zahlreichen Maßnahmen verpflichtet hatte, um die Biodiversität zu stärken. Dazu gehört der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft oder die Reduzierung der Pestizide.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Wenn Umweltschutz nach hinten losgeht
In der Praxis sei die Rodung der Streuobstwiesen jedoch unvermindert weitergegangen, kritisierten zahlreiche Naturschützer. So monierte etwa der BUND Baden-Württemberg im vergangenen Jahr, dass die Landratsämter bei der Abwägung der Interessen regelmäßig der Wohnbebauung den Vorrang gegeben hätten. Eine Untersuchung des Nabu in mehreren Landkreisen hatte das gleiche Ergebnis zur Folge. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Markus Rösler, der sich seit Jahrzehnten für die Streuobstwiesen einsetzt, sagte, er wisse von gerade zwei Fällen in zwei Jahren, in denen eine Genehmigung versagt worden sei: „Die Regel war also weiterhin die Rodung.“
Studie zeichnet düsteres Bild von der Zukunft der Wiesen
Der jetzige Erlass, der nach zwei Schreiben an die Landratsämter bereits einen dritten Anlauf darstellt, dürfte deshalb eine Folge dieser anhaltenden Kritik sein. Tatsächlich begrüßt Johannes Enssle, der Vorsitzende des Nabu Baden-Württemberg, den Vorstoß des Umweltministeriums: Dies gebe Anlass zur Hoffnung, dass es mit dem Schutz dieser einzigartigen Kulturlandschaft doch noch klappe, so Enssle. Aber er fügt hinzu: „Wir sind gespannt, ob dieser dritte Erlass in der Lage sein wird, die massive Bautätigkeit in den Streuobstbeständen im Land endlich zu stoppen, und halten weiterhin die Augen offen.“ Eine gewisse Skepsis bleibe weiter angebracht. Auch Markus Rösler hofft, dass die Naturschutz-, Landwirtschafts- und Baurechtsbehörden nun sensibler mit den Ausnahmegenehmigungen umgehen werden.
Eine Studie der Universität Hohenheim war 2020 zu dem Ergebnis gekommen, dass es im Südwesten noch 7,1 Millionen Hochstämme gibt; vor 60 Jahren waren es noch 18 Millionen Bäume gewesen. Würde sich der Verlust so ungebremst fortsetzen, gäbe es in 30 Jahren keine Bestände mehr. Bettina Jehne, die Sprecherin des Umweltministeriums, betont aber, dass das neue Gesetz klarstelle, dass selbst bei einer Rodung ein Ausgleich zu erfolgen habe. Mit dem Erlass wolle man nun vor allem erreichen, dass überall im Land die gleichen Kriterien angelegt würden.