Klein, grün, fies: der Ventilwächter zwingt Schuldner in die Knie. Foto: Gottfried Stoppel

Die Gemeinde Aspach setzt sogenannte Ventilwächter als pneumatische Wegfahrsperre ein. Der Auto Club Europa sieht ebenso wie etwa die Stadt Stuttgart ein Sicherheitsrisiko. Leinfelden-Echterdingen hingegen will die Ventilwächter ebenfalls verwenden.

Aspach - Wer seine Schulden trotz mehrfacher Aufforderung nicht bezahlt, dem geht in Aspach die Luft aus: Seit Ende Juni setzt die gut 8000 Einwohner zählende Gemeinde beim Eintreiben von ausstehenden Geldern – zum Beispiel bei nicht bezahlten Kindergartengebühren oder Gewerbesteuerzahlungen – auf Ventilwächter, die an den Autos der säumigen Schuldner montiert werden.

Proteste hat die Maßnahme in Aspach bisher nicht ausgelöst – ganz anders als in Leinfelden-Echterdingen, wo die bloße Ankündigung, man werde künftig die umstrittene pneumatische Wegfahrsperre einsetzen, Anfang Juni einigen medialen Wirbel und teils heftige Diskussionen verursacht hatte. Bislang sind die Ventilwächter dort allerdings noch gar nicht zum Einsatz gekommen. „Wir haben sie bestellt, aber sie sind im Moment nicht lieferbar“, sagt Gisela Fechner, die Pressesprecherin der Stadt im Landkreis Esslingen.

Leerer Reifen nach wenigen hundert Metern

In Aspach hingegen haben die kommunalen Vollzugsbeamten in den vergangenen Wochen schon die kleinen, neongrünfarbenen Apparaturen auf Ventile an Autos geschraubt. Wie oft, das will der Bürgermeister Hans-Jörg Weinbrenner aber nicht verraten. Der Ventilwächter lässt die Luft der Reifen beim Losfahren nach einigen hundert Metern komplett entweichen. Zudem befestigen die Vollzugsbeamten an der Windschutzscheibe einen ebenfalls leuchtfarbenen Aufkleber, auf dem folgender Warnhinweis steht: „Vorsicht! Fahrzeug ist mit einer pneumatischen Wegfahrsperre blockiert. Nicht in Betrieb setzen!“ Sollte der Wagen trotzdem bewegt werden, sorgen die Zentrifugalkräfte am Rad dafür, dass bereits nach wenigen hundert Metern keine Luft mehr im Pneu ist.

Der Auto Club Europa (ACE) mit Hauptsitz in Stuttgart erklärt auf Anfrage, diese Wegfahrsperre sei „unverhältnismäßig und birgt ein echtes Sicherheitsrisiko“. Wenn die Luft aus dem Reifen entweiche, sei das „gefährlich für den Fahrer und auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer“. Zudem werde der Reifen womöglich beschädigt. Hinzu komme, so die ACE-Pressesprecherin Anja Smetanin, „dass hier auch über eine strafbare Handlung, eine Sachbeschädigung des ausführenden Beamten nachgedacht werden kann“. Die juristische Zulässigkeit von Wegfahrsperren sei noch nicht geklärt.

Gute Erfahrungen in den ersten Wochen

Der Aspacher Bürgermeister Hans-Jörg Weinbrenner erklärt, die Ventilwächter würden nur als allerletztes Mittel eingesetzt, wenn der Schulder sich auch nach mehrfacher Aufforderung weigere zu bezahlen oder sich gar nicht melde. Aus seiner Sicht sind die Ventilwächter rechtlich nicht zu beanstanden. Jeder Fahrer erkenne auf den ersten Blick den Kleber auf der Windschutzscheibe und die zusätzliche Versiegelung an der Fahrertüre. Es sei völlig klar, argumentiert Weinbrenner: Der Fahrer dürfe nicht mehr einsteigen in den gepfändeten Wagen. Wer trotzdem fahre, der handle nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich. Und Vorsatz sei immer strafbar.

Zur Freigabe des Autos muss sich der Betroffene mit der Verwaltung in Verbindung setzen – und die Schulden begleichen. In den bisherigen Fällen sei das stets schon wenige Stunden nach dem Einsatz der Ventilwächter geschehen beglichen worden, sagt Weinbrenner. Er ist sich sicher: Nach den guten Erfahrungen, die seine Gemeinde während der ersten paar Wochen mit den Ventilwächtern gemacht hat, werden demnächst weitere Kommunen dem Aspacher Beispiel folgen.