Der öffentliche Protest hat seit Inkrafttreten der Hartz-Reformen vielleicht nachgelassen – der Ärger darüber in Teilen der Bevölkerung gewiss nicht. Foto: dpa

Die Vorsitzenden von SPD und Grünen befeuern mit ihren jüngsten Vorstößen die Diskussion über eine Sozialstaatsreform. Es geht ihnen vor allem um eines: weg mit Hartz IV! Wissenschaftler hingegen ziehen eine gemischte Zwischenbilanz.

Stuttgart - Der Begriff ist zum Sinnbild eines knallharten Sozialstaats geworden: Hartz IV. Der Grundgedanke, dass alle Arbeitslosen damit schnell in Arbeit gebracht werden, ging nicht auf. Vielmehr löste die Reform Abstiegsängste bis in die Mittelschicht hinein aus. In den fast 14 Jahren nach der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld (Alg) II hat die Wut der Gegner kaum nachgelassen. Nun überbieten sich die Parteien mit alternativen Konzepten. Die neuesten Akzente setzen SPD und Grüne.

Im Zuge einer „Sozialstaatsreform 2025“ will SPD-Chefin Andrea Nahles alle Leistungen zu einem „Bürgergeld“ zusammenfassen. Die Arbeitslosenversicherung soll wieder ins Zentrum des Systems gestellt werden. Mehr fördern als fordern ist das Ziel: Die Weiterbildungsmöglichkeiten sollen ausgebaut werden. Wer in solchen Maßnahmen steckt, soll weiter Arbeitslosengeld I beziehen und nicht mehr in die Grundsicherung abrutschen. Dies kennt man aus dem im Wahlkampf beworbenen „Arbeitslosengeld Q“.

Ein heikler Punkt bei Hartz IV ist das Schonvermögen, das die Empfänger nur noch zu einem kleinen Teil besitzen dürfen. „Wer lange gearbeitet hat, darf nicht gezwungen sein, seine Ersparnisse zu verbrauchen, bevor er überhaupt Ansprüche hat“, betont Nahles. „Erspartes muss großzügiger geschützt werden.“ Wer trotz Förderung lange auf Grundsicherung angewiesen ist, müsse auch einmalige Anschaffungen vornehmen dürfen.

Symbol eines misstrauischen Staates sind die Sanktionen. Die SPD will darauf nicht gänzlich verzichten – es brauche „Mitwirkungsregeln“. Regelverstöße und Missbrauch von Sozialleistungen müssten weiterhin Konsequenzen haben. Doch wer sich im Rahmen seiner Möglichkeiten beteilige, müsse besser dastehen als jemand, der sich nicht beteilige. Anstrengungen zur Überwindung der Hilfsbedürftigkeit sollten belohnt werden. Und nie mehr dürfe das Existenzminimum infrage gestellt werden – denn heute wird dieses nach Verhängung von Sanktionen zum Teil unterschritten.

Grünen-Chef Robert Habeck will die Grundsicherung durch ein neues Garantiesystem mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld und Bafög ersetzen. Die Garantiesicherung solle nicht von den Jobcentern, sondern von einer eigenständigen Behörde ausgezahlt werden. Sie soll Anreize geben, die Existenz sichern und Zuverdienste attraktiver machen. Während heute je nach Einkommenshöhe 80, 90 oder 100 Prozent des selbst hinzuverdienten Geldes auf Hartz IV angerechnet würden, solle man künftig mindestens 30 Prozent behalten dürfen.

Der Grüne lässt Elemente des bedingungslosen Grundeinkommens in sein Konzept einfließen, denn der Zwang zur Arbeitsaufnahme soll entfallen. Bei Habeck soll das Garantiesystem aber auch nur dann eintreten, wenn Menschen darauf angewiesen sind. Die Bedürftigkeit solle weiterhin nachgewiesen werden. Es dürfe keine Sanktionen für Leistungsbezieher mehr geben, die nicht mit den Jobcentern zusammenarbeiteten. Beratung und Weiterbildung sollen freiwillig sein. Belohnungen sollen sicherstellen, dass die Angebote genutzt werden.

Ohne Zahlen zu nennen, verlangt Habeck höhere Hartz-IV-Sätze. Und ähnlich wie bei der SPD dürfen die Betroffenen mehr Schonvermögen besitzen. Allenfalls Vermögen von mehr als 100 000 Euro sollen angerechnet werden – die geförderte Altersvorsorge und das selbst genutzte Wohneigenturm sollen ausgeklammert werden. Die Kosten seines Modells schätzt er auf etwa 30 Milliarden Euro pro Jahr. Das Geld müsste – wie bei der SPD – aus der Umverteilung der Wohlstandsgewinne kommen.

Die Wirkung von Hartz IV wird vielfach überschätzt. Die Zahl der Arbeitslosen sinkt – nicht die der Hilfsbedürftigen insgesamt: Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) liegt die Zahl der Hartz-IV-Bezieher trotz des florierenden Arbeitsmarkts seit 2011 konstant bei sechs Millionen. Zugleich ist die Zahl der erwerbslosen Leistungsempfänger von 2007 bis 2017 von knapp 2,6 auf fast 1,6 Millionen gesunken.

Dank guter Konjunktur haben viele Arbeitslose einen der neuen Jobs für Geringqualifizierte gefunden. Gleichzeitig ist die Zahl der Aufstocker – der Erwerbstätigen, die trotz des Mindestlohns auf Hartz IV angewiesen sind – kaum gesunken. Auch die Zuwanderung trägt dazu bei, dass es insgesamt nicht weniger Leistungsbezieher gibt.

Die umstrittene Kürzung der Sozialleistungen im Falle eines Fehlverhaltens ist in der Praxis der Ausnahmefall: Im ersten Quartal 2018 wurden lediglich 130 000 und somit 3,1 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen mit Sanktionen belegt – in drei von vier Fällen lagen Meldeversäumnisse zugrunde. Zudem nehmen zwei von drei Hartz-IV-Arbeitslosen eine angebotene Stelle sofort an.

DIW-Chef Marcel Fratzscher wirbt für das Prinzip der Unterstützung statt der Bestrafung. Nicht die Verweigerung der Betroffenen sei das größte Problem, sondern die fehlende Förderung und der Mangel an Angeboten, die mit Qualifizierung wieder eine neue Chance eröffneten.

Oft gilt: einmal Hartz IV – immer Hartz IV. Elf Prozent der Hilfsbedürftigen beziehen die Grundsicherung seit Inkrafttreten der Reform, wie die Bundesagentur für Arbeit festgestellt hat. Von insgesamt 4,25 Millionen erwerbsfähigen Leistungsempfängern Anfang 2018 waren demnach fast 470 000 schon im Januar 2005 dabei.

Die Grundsicherung sei geprägt von langer Bezugsdauer und vielfältigen Problemen der Leistungsbezieher, ergänzt das Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB). Aber nur etwa jeder vierte Langzeitleistungsbezieher sei auch langzeitarbeitslos. Andere gingen einer gering entlohnten Tätigkeit nach oder stünden dem Arbeitsmarkt wegen Krankheit oder der Versorgung ihrer Kinder vorübergehend nicht zur Verfügung. Vor allem Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und fehlenden Ausbildungsabschlüssen sowie Ältere hätten geringe Chancen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und den Leistungsbezug zu verlassen.

In der Wissenschaft ist es hochumstritten, ob die Hartz-Reformen für die gute Arbeitsmarktlage mitverantwortlich sind. Dafür fehlten die Belege, sagen Skeptiker. Praktiker in den Jobcentern sind aber wohl eher der Ansicht, dass sich die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe bewährt habe. Damit sei eine ungerechte Zweiklassengesellschaft beseitigt worden. Korrekturbedarf sieht man eher im Detail – etwa bei einer einfacheren Gestaltung von Hartz IV über die Einführung von Pauschalen.