Das Land Baden-Württemberg stellt 2025 mehr als doppelt so viel Geld für die Schulbauförderung zur Verfügung und ändert die Rahmenbedingungen. Dies hat auch mit dem Urteil zu einer Geislinger Schule zu tun.
Mehr als acht Jahre lang dauerte der Rechtsstreit, in den die Stadt Geislingen sowie sechs Umlandgemeinden und das Kultusministerium wegen der Generalsanierung der Daniel-Straub-Realschule verwickelt waren. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied schließlich im Dezember 2021, dass die Umlandgemeinden insgesamt 160 000 Euro zu der 3,6 Millionen teuren Generalsanierung beisteuern müssen. Dieses „Geislinger Urteil“ habe bei Schulstandorten in Baden-Württemberg und letztendlich auch beim Kultusministerium einen „Urknall“ ausgelöst, sagt Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg. „Damit hat Geislingen Schulgeschichte geschrieben.“
Der Rechtsstreit wurde zum Präzedenzfall für das Vorgehen anderer Kommunen, denn nun war die Rechtsgrundlage klar: Wenn das Land ein dringendes öffentliches Bedürfnis erklärt, können Schulstandorte andere Kommunen, die Schüler in ihre Einrichtungen schicken, bei Schulsanierungen in die Pflicht nehmen. Der Umfang der finanziellen Beteiligung muss individuell in einer sogenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt werden. Ein Mitspracherecht bei Planung und Ausführung der Sanierung haben die Umlandgemeinden nicht.
Vorhandenes Geld wird hin- und hergeschoben
Eine Umfrage unter den Mitgliedern des Städtetags hat laut Brugger ergeben, dass inzwischen mindestens 28 Städte im Land die Heimatgemeinden ihrer auswärtigen Schüler nach Geislinger Vorbild zur Kasse bitten wollen. Schon kurz nach dem Urteil zur Geislinger Daniel-Straub-Realschule hatte der Städtetag angekündigt, sich beim Land für neue Rahmenbedingungen für die Schulbauförderung starkzumachen. Denn durch die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen werde zwischen Kommunen lediglich bereits vorhandenes Geld hin- und hergeschoben – und dies mit enorm viel Verwaltungsaufwand, erläuterte Brugger damals den Hintergrund. Die kommunale Schulgemeinschaft bekomme dadurch keinen einzigen Euro mehr. Der Städtetag plädierte unter anderem dafür, die Auswärtigenbeiträge zur erhöhen. Bisher seien die Lasten ungleich verteilt.
Im Jahr 2025 soll sich daran nun etwas ändern, denn das Land stellt wesentlich mehr Geld zur Verfügung: „Wir werden im kommenden Doppelhaushalt, den der Landtag am 18. Dezember verabschiedet hat, die Mittel im Kommunalen Investitionsfonds, die für Schulbau und Sanierung von Schulgebäuden vorgesehen sind, mehr als verdoppeln – von derzeit 200 Millionen Euro auf dann mehr als 450 Millionen Euro pro Jahr“, sagt ein Sprecher des Kultusministeriums auf Nachfrage. Darauf habe sich die Landesregierung mit den Kommunalen Landesverbänden verständigt. Dies habe allerdings nichts mit dem „Geislinger Urteil“ zu tun. „Wir stellen aber fest, dass Schulträger vor dem Hintergrund dieses Urteils bei der Schulbaufinanzierung und der Sanierung besonders sensibilisiert sind.“
Mitfinanzierungspflicht der Umlandkommunen
Schon vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs habe es nach Paragraf 31 des Schulgesetzes die Möglichkeit gegeben, beim Kultusministerium einen Antrag auf Feststellung eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung einzureichen, betont der Ministeriumssprecher. Das Kultusministerium habe in den vergangenen beiden Jahren in mehreren Fällen auf Initiative der jeweiligen Schulträger zum Verfahren nach Paragraf 31 beraten. Das „Geislinger Urteil“ habe die Mitfinanzierungspflicht der Umlandkommunen „konkretisiert“, erläutert ein Sprecher des Gemeindetags Baden-Württemberg. Der Abstimmungsprozess zwischen Schulstandorten und Umland sei aber ein hoher Aufwand für die Beteiligten: „Dem Gemeindetag war es ein großes Anliegen, eine abgestimmte Lösung zu erarbeiten, welche mitunter schwierige Ausgleichsverfahren für die Zukunft obsolet werden lässt.“ Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sollen also vom Tisch.
Bevorstehende Landtagswahl hat Einigung wohl erleichtert
Mit der Erhöhung der Fördermittel durch die Umschichtung der Mittel innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs sei nun die Grundlage gelegt, die Rahmenbedingungen der Förderung so zu verändern, dass weitere Gerichtsverfahren zwischen Schulstandorten und Umlandgemeinden möglichst verhindert werden können.
Norbert Brugger spricht in Hinsicht auf die neue Lösung von „seltener Eintracht“ zwischen Kommunalverbänden und Land: „Im Grund ist sich die Allianz einig.“ Vielleicht werfe auch die im Frühjahr 2026 anstehende Landtagswahl ihre Schatten voraus, vermutet er: „Da ist der Druck auf die Regierung sehr hoch.“ Nun gehe es nur noch um die Frage, an welchen Stellschrauben bei der Förderung im Detail gedreht werden soll. Eine Entscheidung erwartet der Städtetag-Dezernent für das erste Quartal 2025.
Zusammenlegung der beiden Gymnasien
Die Mitfinanzierung durch die Umlandgemeinden spielte auch immer eine zentrale Rolle bei der Diskussion um die inzwischen ad acta gelegte erneute Sanierung des Geislinger Michelberg-Gymnasiums und die nun anstehende Zusammenlegung der beiden Gymnasien. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung muss jetzt wohl nicht mehr ausgehandelt werden: Geislingen könnte mehr Förderung erhalten und die Umlandgemeinden das für das Projekt beiseite gelegte Geld für andere Vorhaben nutzen. Obwohl die Stadt bereits im Oktober einen Antrag auf Schulbauförderung für den Erweiterungsbau im Notzental gestellt hat, werden dafür die ab nächstem Jahr gültigen Förderbedingungen gelten. Dies habe das Kultusministerium bereits zugesagt, berichtete Oberbürgermeister Frank Dehmer im Gemeinderat.