Die Umlandgemeinden müssen sich an der Sanierung der Geislinger Daniel-Straub-Realschule finanziell beteiligen, entschied der Verwaltungsgerichtshof. Foto: /Markus Sontheimer

Das Land Baden-Württemberg stellt 2025 mehr als doppelt so viel Geld für die Schulbauförderung zur Verfügung und ändert die Rahmenbedingungen. Dies hat auch mit dem Urteil zu einer Geislinger Schule zu tun.

Mehr als acht Jahre lang dauerte der Rechtsstreit, in den die Stadt Geislingen sowie sechs Umlandgemeinden und das Kultusministerium wegen der Generalsanierung der Daniel-Straub-Realschule verwickelt waren. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied schließlich im Dezember 2021, dass die Umlandgemeinden insgesamt 160 000 Euro zu der 3,6 Millionen teuren Generalsanierung beisteuern müssen. Dieses „Geislinger Urteil“ habe bei Schulstandorten in Baden-Württemberg und letztendlich auch beim Kultusministerium einen „Urknall“ ausgelöst, sagt Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg. „Damit hat Geislingen Schulgeschichte geschrieben.“