Bei rund zehn Prozent der Heizöllieferungen werden die Kunden betrogen, schätzt die Eichdirektion Stuttgart. Foto: dpa

Heizöl tanken ist für viele Familien die größte Einzelausgabe des Jahres. Oft zahlen sie dabei mehr als nötig. Denn unehrliche Tankwagenfahrer können mit verschiedenen Tricks eine falsche Liefermenge abrechnen. Der Kunde ist so schnell bis zu 250 Euro extra los.

Stuttgart - Die abgerechnete Heizölmenge auf der Quittung war ähnlich wie in den Vorjahren. Beim Blick in den Tank aber wundert sich Peter Steib (Name geändert): Am Tankfüllstandsanzeiger sind drei Füllstriche mehr zu sehen, als normalerweise nach einer Lieferung üblich. Steib fühlt sich von seinem Lieferanten betrogen und ruft bei der Eichdirektion Stuttgart an.

Falk Seidel, Fachbereichsleiter für Tankwagen und Tankstellen, hört sich die Beschwerde an. Machen kann er nicht viel – wie meist bei solchen Anrufen. Die Eichdirektion kann Ordnungswidrigkeiten zwar bestrafen. Dafür müssen diese aber nachgewiesen werden. „Wenn ein Kunde wie in diesem Beispiel das Gefühl hat, zu wenig Heizöl im Tank zu haben, könnte das auch an der Temperatur bei der Lieferung liegen“, sagt Seidel. Denn bei Erwärmung dehnt sich Öl aus, bei Kälte zieht es sich zusammen. „Genauso wäre es aber möglich, dass über eine gefälschte Quittung tatsächlich weniger Öl geliefert wurde als bei früheren Lieferungen.“

Solche vor der Lieferungen angefertigte Quittungen, auf denen eine andere Ölmenge abgerechnet wird als die tatsächlich eingefüllte, sind derzeit einer der beliebtesten Tricks von Heizölbetrügern. Seidel schätzt, dass bei zehn Prozent der Öllieferungen betrogen wird. Dieser hohe Wert kommt daher, dass die Kunden kaum prüfen können, wie viel Öl tatsächlich in ihrem Tank landet. Außerdem ist der Heizölmarkt für viele Lieferanten in den vergangenen Jahren kleiner geworden, seit es neben Gas auch noch Pellets als Heizalternative gibt. Nur noch ein Drittel aller Haushalte in Deutschland heizt mit Öl. „Vor allem kleine Firmen kämpfen ums Überleben, da kann man schon auf Betrugsideen kommen“, sagt Seidel.

Zumal die Strafen meist verhältnismäßig mild ausfallen. „Wir können für Ordnungswidrigkeiten wie umgebaute Tankwagen maximal 10.000 Euro verhängen. Unterschlägt ein Betrüger nur fünf Prozent der Liefermenge, hat er das innerhalb einer Woche wieder reingeholt.“ Viele Fahrer werden vor Gericht nicht noch zusätzlich wegen der Straftat Betrug verurteilt, weil sich die unterschlagenen Ölmengen schlecht nachweisen lassen. Sie beliefern die Kunden dann einfach weiter.

Manipulierte Zähler und doppelte Böden

Und dann sind da noch die Preisvergleichsportale im Internet. „Kunden sehen dort auf einen Blick, welches der günstigste Anbieter ist, und allein danach wird bestellt“, sagt Seidel. Städte und Gemeinden seien sogar dazu verpflichtet, beim günstigsten Anbieter zu kaufen. „Preise, die mehr als drei, vier Cent vom marktüblichen Preis abweichen, kann ohne Betrug eigentlich kein Lieferant anbieten.“ Um solche Kampfpreise wieder hereinzuholen, bekomme der Kunde dann zum Heizöl Luft in den Tank gepumpt oder eine gefälschte Quittung.

Zumindest bei den technischen Tricks wie manipulierten Zählern oder doppelten Böden, über die ein Teil des Heizöls statt zum Kunden zurück in den Tankwagen gepumpt werden kann, entlarven die Beamten der Eichdirektion in den letzten Jahren bei ihren Kontrollen zwar weniger Betrüger. „Das kann aber auch daran liegen, dass wir inzwischen viele Tricks kennen. Die Betrüger wissen das – und weichen vielleicht auf neue Methoden aus“, sagt Falk Seidel.

Als weiteres Beispiel nennt er Zählerstände, die schon mehrere Hundert Liter Öl anzeigen, bevor der Tankvorgang bei einem Kunden beginnt. Prüfe dieser die Uhr, könne der Lieferant einfach sagen, dass sei noch vom Vorkunden – und den Zähler auf Null stellen. „Das ist eine sehr risikoarme Methode, zumal wir davon ausgehen, dass 90 Prozent der Kunden die Lieferung gar nicht oder nicht richtig überwachen.“ Die Eichbehörden haben deshalb einige Tipps zusammengestellt, wie sich der Kunde verhalten soll.

Bestandene Prüfung anhand RAL-Gütezeichen auf Tankwagen erkennen

Auch die Branche selbst versucht, gegen schwarze Schafe in den eigenen Reihen vorzugehen. „Wir würden uns wünschen, dass die Behörden viel mehr kontrollieren und die Justiz deutlich härtere Strafen verhängt“, sagt Ingo Seeligmüller vom Verband für Energiehandel Südwest-Mitte. „Bis das passiert, empfehlen wir unseren Mitgliedsunternehmen, sich von der Gütegemeinschaft Energiehandel prüfen zu lassen.“

Für die Firmen kostenpflichtig wird bei den Kontrollen durch unabhängige Sachverständige unter anderem der Zustand von Fahrzeugen, Messanlagen und Zählwerken unter die Lupe genommen. Der Kunde kann die bestandene Prüfung anhand des RAL-Gütezeichens auf den Tankwagen erkennen.

Falk Seidel vom Eichamt findet diese Entwicklung gut. Das Gütezeichen sei ein Indiz für eine seriöse Firma. „Allerdings haben wir in einem Fall auch schon eine Manipulation aufgedeckt, bei dem der Tankwagen RAL-geprüft war.“

Checkliste für den sicheren Heizölkauf

90 Prozent der Kunden beaufsichtigen die Heizöllieferung nicht richtig und geben Betrügern so viele Möglichkeiten zur Manipulation. Darauf sollte man achten:

Das Protokoll: Um die Tankvorgänge der letzten Jahre miteinander vergleichen zu können, sollte man eine Liste mit diesen Daten führen: Datum der Lieferung, Restmenge im Tank, getankte Ölmenge. Bei einem quaderförmigen Tank stellt man die Restmenge am besten über die Füllhöhe fest. Bei einem Kunststofftank oder einer Tankbatterie markiert man mit einem Filzstift auf der Behälterwand den Füllstand. Wer einen Kugeltank hat, misst mit einem Längenmaß oder Peilstab (langsam einführen, damit kein Schmutz aufgewirbelt wird).

Das Zählwerk: Zu Beginn der Lieferung prüfen, ob das Zählwerk auf Null steht. Andernfalls eine Rückstellung verlangen oder die Annahme der Lieferung verweigern.

Der Eichstempel: Eine geeichte – also von Experten geprüfte – Messanlage erkennt man am Eichstempel mit Eichzeichen und dem Datum, wann die Eichung erlischt.

Das Schauglas: Während der Befüllung immer wieder im Schauglas prüfen, ob tatsächlich rotes Heizöl darin ist – oder nur Luft oder dauerhaft Luftblasen im Öl. Damit strecken manche Lieferanten das Öl.

Der Lieferschein: Nur wenn er in Anwesenheit des Kunden ausgedruckt wird, kann man sicher sein, dass er nicht vorbereiten und womöglich gefälscht wurde. Am Ende des Tankvorgangs notiert der Kunde sofort den letzten Zählwerkstand (möglichst gemeinsam mit dem Fahrer) und vergleicht ihn mit dem Wert auf dem Schein. Das dort angegebene Volumen muss auf die Basistemperatur von 15 Grad Celsius umgerechnet worden sein. Denn Heizöl dehnt sich bei Wärme aus und zieht sich bei Kälte zusammen. Damit der Verbraucher trotzdem eine Kontrolle hat, schreibt der Gesetzgeber vor, dass das gemessene Volumen immer auf 15 Grad Celsius umzurechnen ist. Verbraucher sollten Lieferanten meiden, die manuell und nicht elektronisch umrechnen, weil hier eher getrickst werden kann.

Das Gütezeichen: Auf der Internetseite der Gütegemeinschaft Energiehandel (www.guetezeichen-energiehandel.de) können Kunden für ihre Region eine Vorauswahl von Lieferanten treffen, die sich freiwillig zusätzlich kontrollieren lassen. Solche Lieferanten haben auf ihren Fahrzeugen das RAL-Gütezeichen.

Bei Betrug: Wer den Verdacht hegt, bei der Lieferung betrogen worden zu sein, sollte auf keinen Fall den Lieferschein unterschreiben und sich das Kennzeichen des Tankwagens notieren. Bevor man die Rechnung bezahlt, wendet man sich d an das zuständige Eichamt (www.mebw.de).