Die Überbelegung von Gefängniszellen fördert ein aggressives Klima – wie in Ulm. Foto: dpa

Guido Wolfs Justizressort nimmt zu einem Folterfall unter Gefangenen Stellung und kündigt mehr Zellen an. Das 61-jährige Opfer muss mit lebenslangen Schädigungen leben und ist auf Hilfe angewiesen.

Ulm - Das Justizministerium räumt „die Überbelegung sämtlicher Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzugs“ ein und betreibt „die zügige Erweiterung der Haftraumkapazitäten“. Das schreibt, stellvertretend für den Minister Guido Wolf (CDU), in einem Brief dessen Ministerialdirektor Elmar Steinbacher. Adressatin ist die Ulmer Strafverteidigerin Christina Seng-Roth. Ihr Mandant war im November 2017 über Tage hinweg von einem Mithäftling gequält und schwer verletzt worden, ohne dass Ulmer Justizbeamte etwas bemerkt haben wollen. Unter anderem war dem damals 61-jährigen Mann eine Plastikgabel in den Anus gerammt worden – mit der Folge einer lebenslangen Schädigung.

 

Anwältin wirft Ulmer Justiz Systemversagen vor

In einem Beschwerdeschreiben an den Minister Wolf hatte die Anwältin ein Systemversagen der Ulmer Justiz in den Raum gestellt und um eine Stellungnahme gebeten. Die routinemäßigen sogenannten Lebendkontrollen durch das Wachpersonal seien offensichtlich unzureichend. Der 61-Jährige sei aus Platznot außerdem im Untersuchungsgefängnis untergebracht worden anstatt in der Abteilung für kurze Freiheitsstrafen. Ein Insider der Ulmer Gefängnisverwaltung hatte unserer Zeitung im September zudem berichtet, dass im Ulmer Haupt- und Nebengefängnis regelmäßig weniger Personal arbeite, als es der Stellenschlüssel vorsehe. Zugleich müssten wegen des großen Häftlingsaufkommens Zellen ständig überbelegt und teilweise sogar mit Matratzen ausgelegt werden. Die Folge: Die permanente Überlastung der Justizbeamten und ein Reizklima unter den Gefangenen.

Minister forderte bereits 400 zusätzliche Stellen im Strafvollzug

Die Stellungnahme aus dem Justizministerium nimmt darauf keinen konkreten Bezug. Steinbacher schreibt jedoch: „Zur Entlastung der Kurzstrafenabteilung der Justizvollzugsanstalt Ulm wird aktuell (...) die Übertragung entsprechender örtlicher Zuständigkeiten auf eine andere nahegelegene Justizvollzugsanstalt überprüft.“ Auch solle künftig verstärkt auf „die Eignung der Gefangenen für eine Verlegung in den offenen Vollzug“ geachtet werden. Ende November hatte der Minister Wolf bereits 400 zusätzliche Stellen im baden-württembergischen Strafvollzug gefordert. Die Aufstockung steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung bei den Haushaltsberatungen 2019. Bis zum Jahr 2023 sollen den Plänen zufolge mittels Modulbauten 450 zusätzliche Haftplätze in Ravensburg, Schwäbisch Hall und Heimsheim (Enzkreis) entstehen.

Staatsanwaltschaft war Belegungssituation im Gefängnis nicht bekannt

Die Anwältin Seng-Roth zeigt sich enttäuscht von Wolfs Reaktion. So fehle etwa eine Erklärung, weshalb ihr Mandant, der trotz seiner deutschen Herkunft erkennbar Sprachschwierigkeiten habe, mit einem als gewaltbereit bekannten Mann in eine Zelle gelegt worden sei. „Ein Blinder mit Krückstock hätte beim Aufnahmegespräch merken müssen, dass eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht.“ Unverständlich ist ihr zudem, weshalb die Ulmer Staatsanwaltschaft, die Haftantritte terminiere und anordne, keine Kenntnis von der Belegungssituation im Gefängnis habe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte das unserer Zeitung im September bestätigt. So eine Absprache zwischen JVA und „Vollstreckungsbehörde“ sei „erst in einem zweiten Schritt erforderlich“, schreibt der Ministerialdirektor Steinbacher. Seng-Roth dazu: „Wenn ich jemanden zu einem Strafantritt lade, dann ist es Aufgabe des Staates, einen entsprechenden Haftplatz zur Verfügung zu stellen.“ So steht es auch im Strafvollzugsgesetz. Paragraf 18 bestimmt, dass Gefangene einen Anspruch auf eine Einzelzelle haben, unter Paragraf 2 steht der Passus: „Schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs ist entgegenzuwirken. Die Gefangenen sind vor Übergriffen zu schützen.“

Opfer ist lebenslang auf Hilfe angewiesen

Der 61-Jährige, der zeitweise als Obdachloser gelebt hatte und unter anderem wegen Hausfriedensbruchs eine Kurzstrafe absitzen musste, ist wieder auf freiem Fuß, jedoch auf Hilfe angewiesen. Die Tat habe ihn „sehr betroffen gemacht“, schreibt Elmar Steinbacher. „Ich möchte mein aufrichtiges Bedauern und Mitgefühl darüber zum Ausdruck bringen.“ Die Anwältin Seng-Roth sagt, sie hoffe, dass das für ihren Mandanten zumindest ein kleiner Trost sein könne.