Künftig sollen Terrorverdächtige zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden können. Foto: dpa

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, mit der künftig Gefährder zum Tragen eine Fußfessel verpflichtet werden können.

Berlin - Extremistische Gefährder sollen nach dem Willen der Bundesregierung zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden können, wenn die Behörden einen Anschlag für möglich halten.

Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch, wie aus Regierungskreisen verlautete. Auf dieses Vorgehen hatten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verständigt.