In Herrenberg sollen Schulhöfe videoüberwacht werden.   Foto: dpa

Der Herrenberger Gemeinderat muss entscheiden, ob er Überwachungskameras an drei Schulen im Stadtgebiet installieren lässt. Deren Rektoren jedenfalls haben genug von nächtlichen Trinkgelagen, Müll und zerstörten Sitzbänken.

Herrenberg – Nächtliche Trinkgelage, herumliegender Müll, Graffiti, eingeworfene Fensterscheiben, zerstörte Sitzbänke und Tischtennisplatten – die Liste der Beschädigungen ließe sich noch verlängern. Betroffen davon sind der Markweg-Campus mit der Jerg-Ratgeb-Realschule und dem Andreae-Gymnasium sowie die Albert-Schweitzer-Schule. Die Rektoren haben die Nase voll: Sie schlagen vor, die Außenbereiche künftig mit Videokameras zu überwachen. Der Gemeinderat befasst sich am Dienstag, 19. Januar, mit dem Ansinnen, dessen Ziel es ist, die Verursacher für die Schäden zur Rechenschaft zu ziehen – besser noch, sie abzuschrecken.

Die Kameras sollen zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und in den Ferien rund um die Uhr laufen. Zu diesen Zeiten haben sich in der Vergangenheit die meisten unerwünschten Vorfälle ereignet. Eine Überwachung während des Schulbetriebs soll es nicht geben, dies wäre auch aus Gründen des Datenschutzes problematisch. Kommt es erneut zu Sachbeschädigungen, sollen die Aufzeichnungen der Kameras nachträglich ausgewertet werden.

Ein Vorschlag der Schulleiter

Die Kosten für die Ausstattung veranschlagt die Stadt mit rund 5000 Euro pro Schule. Johannes Roller, der Leiter des Amts für Familie, Bildung und Soziales in Herrenberg, hofft auf die Zustimmung des Gemeinderates und eine „zeitnahe Umsetzung“. Dann könne man sich an die konkrete Planung machen, beispielsweise die genauen Standorte der Kameras bestimmen.

„Die Problematik ist schon seit einiger Zeit bekannt“, sagt Roller, „in den Sommerferien beispielsweise passiert quasi jede Nacht etwas. Das geht so nicht.“ Die jeweiligen Schulleiter hätten das Thema regelmäßig zur Sprache gebracht. Von ihnen stammt den Unterlagen für die Gemeinderatssitzung zufolge der Vorschlag für die Überwachung. Bisher habe man niemanden haftbar machen können, und Platzverweise durch die Hausmeister hätten keinen oder nur kurzfristigen Erfolg gehabt, sagt Roller. Er vermutet, dass junge Erwachsene, teils auch ortsfremde, für die Schäden verantwortlich sind. „Es steckt viel Arbeit dahinter, immer Dinge zu reparieren oder Glasscherben zusammenzufegen – an Orten, wo am nächsten Tag Kinder spielen.“

Wenn die Maßnahme Erfolg hat, kann er sich eine Ausweitung der Überwachung auf weitere kritische Bereiche vorstellen. „Wir möchten sehen, ob wir eine Verbesserung erreichen. Das Beste wäre, wenn die Verantwortlichen nicht mehr auftauchen.“ Konkrete Angaben über die Höhe der bisherigen Schäden kann die Stadtverwaltung nicht machen. Es habe bislang keine systematische Aufzeichnung der Vorfälle gegeben, heißt es, auch das solle sich nun aber ändern. Die Polizei hat die betroffenen Schulen bislang nicht als Problemfälle im Visier. Nur Graffitischäden seien der Polizei bekannt, man sei auch nicht in die Überlegungen zur Videoüberwachung eingebunden worden, sagt Peter Widenhorn, der Sprecher des Ludwigsburger Polizeipräsidiums.

Datenschützer sind skeptisch

Die Suche nach den Tätern vergleicht Dirk Oschmann, der Herrenberger Datenschutzbeauftragte, mit einem „Katz-und- Maus-Spiel“. Gruppen, die sich zu Trinkgelagen träfen und randalierten, suchten sich immer wieder neue Plätze. Im Parkhaus am Bahnhof habe man gute Erfahrungen mit der Videoüberwachung gemacht, es gebe dort kaum noch Vandalismus. Bedenken wegen des Datenschutzes seien ihm noch nicht zu Ohren gekommen, sagt Oschmann. Er habe daher grünes Licht gegeben: „Man muss allerdings bei jedem einzelnen Standort prüfen, ob die Anforderungen erfüllt sind.“ Es müsse immer nach Alternativen gesucht werden, und es dürften keine öffentlichen Wege im Blickfeld der Videokameras sein.

Sabine Stollhof, ihres Zeichens Referentin beim baden-württembergischen Landesbeauftragten für Datenschutz, hatte in den vergangenen zwei Jahren häufiger Anfragen von Schulen zum Thema Videoüberwachung. „Viele erhoffen sich von den Kameras einen Abschreckungseffekt. Wir erleben aber auch eine Zunahme an Beschwerden von Personen, die nicht gefilmt werden wollen.“ In jedem Fall sei die Überwachung kritisch zu hinterfragen, sagt Stollhof. „Sie ist ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre.“

Erfolgreiche Überwachung in Fellbach

Rechtsgrundlage
Die Videoüberwachung ist im Paragraf 20 a des Landesdatenschutzgesetzes geregelt. Dieser besagt unter anderem, dass öffentliche Stellen Videoaufzeichnungen anfertigen dürfen, wenn dies nötig ist, um öffentliche Einrichtungen und Gebäude oder Personen, die sich in diesen aufhalten, zu schützen. Allerdings muss es klare Hinweise geben, dass diese gefährdet sind. Die Videoüberwachung muss klar erkennbar sein.

Kreis
Nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes Böblingen wären die drei Herrenberger Schulen die ersten im Kreis, an denen Überwachungskameras installiert würden – sofern sie der Gemeinderat genehmigt.

Regionsbeispiel
Vandalismus und andere Straftaten wie Körperverletzungen waren Anlass dafür, dass die Stadt Fellbach (Rems-Murr-Kreis) im vergangenen Herbst an der Anne-Frank-Schule drei Überwachungskameras hat anbringen lassen. Hinweistafeln machen darauf aufmerksam. Die Bilder, die auf dem Rechner des Rektors einlaufen, werden nach 72 Stunden gelöscht. Seit die Kameras laufen, ist laut dem Stadtsprecher nichts mehr vorgefallen.