Die nun aufgestellten Kameras am Neuen Schloss haben nichts mit der für 2021 geplanten Überwachung des Bereichs rund um den Eckensee durch die Polizei zu tun. Sie dienen dem Schutz des Gebäudes. Was passiert aber mit den Aufnahmen, wenn die Kameras eine Straftat im öffentlichen Raum aufzeichnen?
Stuttgart - Rund um das Neue Schloss haben mehrere neu installierte Überwachungskameras Aufmerksamkeit erregt. Die Kameras haben aber nicht mit den Plänen der Stadt und der Polizei zu tun, nach der sogenannten Krawallnacht auf den 21. Juni dieses Jahres unter anderem den Eckensee mit Kameras zu überwachen. „Die Kameras dienen der Überwachung und der Sicherung des Neuen Schlosses“, teilt ein Sprecher des zuständigen Finanzministeriums mit.
Schon vor der Krawallnacht, als vom Eckensee ausgehend vornehmlich junge Männer auf der König- und der Marienstraße eine Spur der Verwüstung zurückgelassen hatten, habe es am Neuen Schloss mehrere Fälle von Vandalismus gegeben, so der Sprecher des Ministeriums. Es seien Scheiben eingeschlagen und ans Gebäude uriniert worden. Selbst Einbruchsversuche habe es gegeben. „Es geht uns darum, sowohl das Gebäude als auch unsere Beschäftigten zu schützen“, so der Sprecher. Als weitere Maßnahmen seien Sicherheitsfenster eingebaut und ein privater Sicherheitsdienst engagiert worden, der seit dem 1. Mai auch den Oberen Schlossgarten und den Schlossplatz im Auge behalte.
Staatsanwaltschaft kann Videos anfordern
„Die Kameras sind noch nicht aktiv“, teilt das Ministerium mit. Es müssten erst noch die entsprechenden Hinweisschilder angebracht werden. Tagsüber sollen die Bilder dann an der Pforte auflaufen, nachts werde in Absprache mit dem Landesdatenschutzbeauftragten aufgezeichnet.
Man habe es hier derzeit mit einem Objektschutz, nicht aber mit der Überwachung des öffentlichen Raums zu tun. Das allerdings könne sich ändern. „Die Überwachung des öffentlichen Raums, also auch des landeseigenen Oberen Schlossgartens und des Schlossplatzes, prüfen wir noch“, so der Ministeriumssprecher.
Die Polizei hat keinen direkten Zugriff auf die Kameras am Neuen Schloss. Die Überwachung durch Stadt und Polizei soll frühestens im kommenden Jahr beginnen. Sollten die jetzt installierten Kameras am Schloss jedoch eine Straftat aufzeichnen, kann und wird die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen das Videomaterial anfordern. Man sei im ständigen Austausch mit Polizei und Stadt, so das Ministerium.