Viele Menschen in Baden-Württemberg – wie hier ein Mann in Leinzell (Ostalbkreis) – haben versucht, ihr Hab und Gut vor dem Wassermassen zu schützen. Foto: dpa/Jason Tschepljakow

Schäden dokumentieren und mit der Versicherung abklären, Reisen umplanen – und mit dem Arbeitgeber abstimmen: Was für Betroffene jetzt wichtig sein könnte.

Die Hochwasserlage in einigen Teilen der Region Stuttgart sind dramatisch. Überflutete Straßen, vollgelaufene Keller und Häuser, große Zerstörung: Neben Baden-Württemberg haben Hochwasser und Überschwemmung auch Bayern schwer getroffen. Die Lage hatte sich im Verlauf des Wochenendes immer weiter zugespitzt.

Doch was heißt das, wenn man ein Zugticket für die Region gebucht hat? Was tun, wenn es keinen Weg zum Arbeitsplatz gibt? Und wie sollte man vorgehen, damit Versicherungen für entstandene Schäden aufkommen? Ein Überblick:

Was ist während und nach den Aufräumarbeiten wichtig?

Wo das Wasser zurückgeht, wird sauber gemacht. Dabei ist es ratsam – in gefluteten Häusern und Kellern – grundsätzlich mit Schutzhandschuhen und Schutzkleidung zu arbeiten. Das empfehlen die Verbraucherzentralen. Denn im Hochwasser ist mit Keimen zu rechnen und das Wasser kann auch mit Öl – wie beispielsweise im Kreis Ludwigsburg – oder Chemikalien kontaminiert sein.

Keller sind in der Regel beliebte Orte, um Lebensmittel zu lagern. Essen, das mit dem Überschwemmungswasser in Berührung gekommen ist, sollte aber nicht mehr verzehrt werden. Lediglich unversehrte Konservendosen können eine Ausnahme sein. Auch Lebensmittel in Getränkekartonverpackungen, beispielsweise Milch, können noch konsumiert werden – vorausgesetzt, sie werden abgekocht.

Bei möglicher Verunreinigung von Lebensmittel sollte man auf Nummer sicher gehen, und diese im Hausmüll – nicht im Kompost oder dem Biomüll – entsorgen.

Hochwasser: Was muss ich der Versicherung melden?

Die Versicherung sollte schnellstmöglich von den Schäden erfahren. Wie Betroffene vorgehen sollen, sollten sie am besten bei ihrer Versicherung erfragen – und zwar bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden. Die Aussagen des Versicherers sollten unbedingt schriftlich fixiert werden. 

Bei nur wenig Wasser im Keller können die Schäden mithilfe von Fotos oder Videos dokumentieren werden. Anschließend kann das Wasser zeitnah abgeschöpft und die Räume trocken gelegt werden, raten die Verbraucherzentralen. Denn wo es gefahrlos möglich ist, sollten Betroffene Maßnahmen ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. 

Kann ich eine Bahnreise wegen Unwetterschäden verschieben?

Das geht, wenn das Ticket bis zum Sonntag (2. Juni) gebucht wurde und bis einschließlich Dienstag (4. Juni) gültig ist. Dann können Reisende einfach später fahren, die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist aufgehoben. Auch dürfen Bahnfahrer eine andere Strecke nehmen. Die Cityfunktion geht allerdings verloren: Für Fahrten mit dem ÖPNV müssen am Abfahrts- oder Zielort Tickets gelöst werden – die zusätzlichen Kosten, die dadurch anfallen, können zur Erstattung eingereicht werden.

Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Der volle Ticketpreis wird erstattet, wenn der Zug ausfällt oder ausfallen wird und man gar nicht mehr reisen möchte. Ebenso bei einer mehr als 60-minütigen Verspätung am Zielbahnhof. Auch wenn die Reise unterwegs abgebrochen wurde und man zurückgefahren ist, gibt es das Geld komplett zurück. Wer nur eine Teilstrecke fährt, kann sich den nicht genutzten Anteil auszahlen lassen.

Schaden am Auto durch Hochwasser: Was zahlt die Versicherung?

Wurde das Auto von den Wassermassen weggeschwemmt und komplett zerstört? Dann zahlt eine abgeschlossene Kaskoversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder, je nach Vertrag, den Neupreis. Ein möglicher Restwert des Wracks wird jedoch von der Erstattungssumme abgezogen, so der GDV.

Wurde das Fahrzeug beschädigt, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Das gilt auch für Schäden, die etwa im Wasser herumtreibende Gegenstände verursachen. Auch fest am Auto montierte Dinge wie etwa Dachboxen oder spezielles Zubehör für den ausschließlichen Gebrauch im Auto sind abgedeckt – also etwa ein Kindersitz. Der Höchstwert lässt sich im Vertrag nachlesen.

Nach dem Schaden fällt für den Versicherten die vereinbarte Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe an, es gibt keine Zurückstufungen in der Teilkasko. Wer nur die verpflichtende Kfz-Haftpflicht hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Ob die Versicherung den Schaden auch vollumfänglich bezahlt, hängt von der konkreten Situation ab. Zwar trägt die Teilkasko in der Regel den Schaden etwa nach Überschwemmungen. Aber: Wer sein Auto in einem Gebiet abgestellt hat, für das es zuvor eine Hochwasserwarnung gegeben hatte, kann seinen Versicherungsschutz gefährden.

Was ist, wenn ich wegen einer Überschwemmung nicht zur Arbeit kommen kann?

Kommen Beschäftigte in den Hochwassergebieten gar nicht oder nur über Umwege und mit längeren Fahrtzeiten zur Arbeit, haben sie keinen Anspruch bezahlt freigestellt zu werden. Das erklärt die Arbeitnehmerkammer Bremen. Auch ein Recht auf Homeoffice gibt es nicht, wenn hierzu keine betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen bestehen. „Selbst dann nicht, wenn man aufgrund der Flut nicht zur Arbeit gelangen kann oder längere Fahrtwege in Kauf nehmen muss.“

Am besten informieren sich Beschäftigte im Voraus, um Verspätungen zu vermeiden. Kommen Sie dennoch zu spät oder haben keine Möglichkeit in den Betrieb zu kommen, sollten sie ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren – um keine Abmahnung zu riskieren. Rechtlich zulässig wäre allerdings, dass der Arbeitgeber den Lohn dann anteilig um die durch die Verspätung verlorene Zeit kürzt, auch wenn das in der Praxis eher unüblich ist.

Im besten Fall finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung für die Sondersituation, zum Beispiel den Abbau von Überstunden oder die Nutzung von Gleitzeit. Zudem haben viele Betriebe mittlerweile betriebliche Regelungen zum Homeoffice, aus denen sich Ansprüche und Regelungen ergeben.

Wessen Zuhause oder Besitz hingegen direkt vom Hochwasser betroffen ist, hat einen Freistellungsanspruch und bekommt nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) weiter Lohn. Der Anspruch ist allerdings in der Regel auf einige Tage begrenzt, zudem kann der Paragraf 616 BGB im Einzelfall ausgeschlossen sein.