Uwe Hück gehört zu den Arbeitnehmervertretern, die den Aufsichtsrat der Holdinggesellschaft Porsche SE offenbar freiwillig verlassen. Foto: dpa

Üblicherweise kämpfen Gewerkschaften und Betriebsräte um Einfluss in Firmen, um die Beschäftigten zu vertreten. Bei der Stuttgarter Porsche SE geben sie diesen Einfluss nun freiwillig auf.

Stuttgart - Es kommt selten vor, dass die Vertreter der Arbeitnehmer freiwillig aus dem Aufsichtsrat eines Unternehmens ausscheiden und somit ihren Einfluss auf dessen Strategie weitgehend aufgeben. Bei der Porsche SE, die mit 52,2 Prozent die Mehrheit der Stimmrechte am Volkswagen-Konzern hält, ist es genau nun dazu gekommen – die Arbeitnehmer treten aus dem obersten Kontrollgremium der Stuttgarter Porsche SE aus und überlassen das Gremium ganz den Vertretern der Kapitalseite. Zu den prominenten Anführern der Arbeitnehmerseite im SE-Aufsichtsrat gehören bisher Schwergewichte wie Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück, sein VW-Kollege Bernd Osterloh und Audi-Betriebsratschef Peter Mosch.

Die Porsche SE, die die Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft besitzt, war 2007 gegründet worden, als der Stuttgarter Sportwagenhersteller Porsche AG gerade dabei war, den Wolfsburger Volkswagen-Konzern zu übernehmen. Womöglich wäre die SE das Kraftzentrum des Konzerns geworden, wäre der Plan des einstigen Porsche-Chefs Wendelin Wiedeking aufgegangen, den VW-Konzern zu übernehmen. Doch bekanntlich kam es anders – der Autobauer scheiterte an der Finanzierung des Vorhabens und wurde selbst von VW übernommen.

Rolle der Porsche SE hat sich seit ihrer Gründung gewandelt

Die Rolle der Porsche SE hat sich vor diesem Hintergrund komplett gewandelt: Sie wurde nicht zum Entscheidungszentrum, von dem aus die Geschäfte von VW und Porsche gesteuert werden, sondern ist heute eine reine Finanzholding, deren Vermögen vor allem aus der Beteiligung an Volkswagen besteht. Die Porsche AG gehört inzwischen komplett zu Volkswagen und ist somit gewissermaßen zur Enkeltochter der Porsche SE geworden, die sie selbst einst gegründet hatte.

Die SE selbst hat vor allem die Aufgabe, Investitionsprojekte ausfindig zu machen, die die Entwicklung der Autohersteller fördern – die operativen Geschäfte einschließlich der Führung von Hunderttausenden Mitarbeitern finden allerdings bei Volkswagen und seinen Beteiligungen statt. Die Porsche AG selbst beschäftigt nur rund 30 Mitarbeiter. Die geringe Bedeutung der SE für die Belange der Arbeitnehmer ist offenbar der Grund, ihrem eigenen Ausscheiden aus dem Gremium zuzustimmen.

Doch könnte Volkswagen nun nicht versuchen, die Mitbestimmung zu umgehen, indem man die operativen Entscheidungen zur Porsche SE verlagert? Für solche Fälle ist in der Vereinbarung zwischen beiden Seiten offensichtlich vorgesorgt worden: Demnach rücken die Vertreter der Arbeitnehmer wieder in das Gremium ein, sobald die Porsche SE wieder operative Geschäfte aufnimmt.

Den Arbeitnehmern sitzen bei VW die gleichen Unternehmensvertreter gegenüber wie bei der Porsche SE

Für die Arbeitnehmervertreter ergibt sich daraus, dass sie sich stärker als bisher auf die Arbeit in den operativ tätigen Konzernfirmen Volkswagen AG und Porsche AG konzentrieren können. Bei Volkswagen gehören die Betriebsrats-Schwergewichte Hück, Osterloh und Mosch ebenfalls dem Aufsichtsrat an; Hück wiederum sitzt auch bei der AG in dem Kontrollgremium.

Auch auf der Kapitalseite gibt es größere Überschneidungen: Durch ihr Ausscheiden kontrollieren die Arbeitnehmervertreter zwar Matthias Müller nicht mehr in dessen Rolle als SE-Strategievorstand, sehr wohl aber in seiner Funktion als VW-Vorstandsvorsitzender. Und zu Hans Dieter Pötsch, dem Chef der Porsche SE, bilden sie bei Volkswagen das Gegengewicht – dort ist Pötsch Chef des Aufsichtsrats. Entscheidende Personen des Konzerns müssen den Arbeitnehmervertretern also auch nach deren Ausscheiden bei der SE Rede und Antwort stehen – in den Unternehmen des Konzern, in denen über Beschäftigung und Arbeitsbedingungen entschieden wird.

Die Vereinbarung bei der Porsche SE könnte allerdings dazu führen, dass der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung einige Einnahmen entgehen. Denn die Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten führen in der Regel einen Großteil ihrer Vergütungen an diese Stiftung ab. Diese Zahlungen entfallen durch deren Austritt aus dem Gremium. Doch Sitzungen abzuhalten, nur um Tantiemen für die Böckler-Stiftung einzustreichen, war für die nun ausscheidenden SE-Aufsichtsräte offenbar keine ernsthafte Option.