138 Abgeordnete gehören dem baden-württembergischen Landtag an. Finanzielle Sorgen müssen sie sich bei einem Ausstieg aus der Politik nicht machen. Foto: dpa

Wenn Landtagsabgeordnete ausscheiden, erhalten sie Übergangsgeld – selbst wenn sie einen lukrativen Job in der Wirtschaft übernehmen oder in Ruhestand gehen.

Wenn Landtagsabgeordnete ausscheiden, erhalten sie Übergangsgeld – selbst wenn sie einen lukrativen Job in der Wirtschaft übernehmen oder in Ruhestand gehen.

Stuttgart - Alle Jahrzehnte wieder taucht die Diskussion um die Übergangsgelder für Politiker auf, eine Lösung ist nicht in Sicht. Anlass diesmal ist der Wechsel eines CDU-Abgeordneten vom Parlament an die Spitze eines großen Wirtschaftsverbands am 1. Januar dieses Jahres. Der 47-Jährige, der von 1996 bis Ende 2013 dem Landtag angehörte und fünf Jahre lang Staatssekretär war, erhält neben dem Gehalt seines neuen Arbeitgebers auch 20 Monate lang aus der Staatskasse ein Übergangsgeld in Höhe von 7199 Euro monatlich – macht rund 144 000 Euro. Das sorgte natürlich für Furore.

Die vier Vorsitzenden der Landtagsfraktionen haben sich deshalb bereits zusammengesetzt – eine Lösung ist allerdings nicht in Sicht. Während Grüne, SPD und FDP künftig auch Einkünfte aus privatwirtschaftlichen Tätigkeiten auf das Übergangsgeld anrechnen wollen, gibt es bei der CDU Widerstand. Grün-Rot solle erst einen konkreten Vorschlag auf den Tisch legen, fordert CDU-Fraktionschef Peter Hauk.

In Baden-Württemberg erhalten Landtagsabgeordnete nach dem Abschied aus dem Landtag je nach Dauer ihrer Abgeordnetentätigkeit bis zu zwei Jahre lang Übergangsgeld – egal ob sie nicht mehr antreten, nicht mehr wiedergewählt werden oder während der Legislaturperiode ihr Mandat aufgeben und nahtlos in die Wirtschaft wechseln. Die Höhe des Übergangsgeldes entspricht dem ihrer monatlichen „Entschädigung“ von derzeit 7199 Euro – es sei denn, sie arbeiten anschließend im öffentlichen Dienst oder einem landeseigenen Unternehmen, beziehen Pension oder Rente. Solche Einkünfte werden mit dem Übergangsgeld verrechnet. Einkünfte aus Tätigkeiten in der Privatwirtschaft hingegen führen nicht zu einer Kürzung des Übergangsgeldes.

SPD und Grüne halten diese Regelung für ungerecht. Schon lange fordern sie, auch Einkünfte aus der Privatwirtschaft anzurechnen – das würde den Landeshaushalt entlasten. Der Bund der Steuerzahler macht ebenfalls Druck: Die Regelung für Abgeordnete müsse endlich an das Ministergesetz angepasst werden, sagt Landeschef Wilfried Krahwinkel. Bei ehemaligen Ministern in Baden-Württemberg werden vom zweiten Monat an alle beruflichen Einkünfte und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet. Außerdem sollte es bei Ministern und Abgeordneten in Land und Bund auf höchstens ein Jahr begrenzt werden, fordert Krahwinkel. Derzeit wird das Übergangsgeld im Südwesten bis zu zwei Jahre lang bezahlt, im Bund höchstens 18 Monate. Für die 216 Bundestagsabgeordneten, die nach der Wahl 2013 ausschieden und Anspruch haben, zahlte der Bund 2013 rund drei Millionen Euro, in diesem Jahr rechnet er mit 8,8 Millionen Euro.

Andere Bundesländer sind beim Übergangsgeld weniger großzügig als Baden-Württemberg. In Bayern und Nordrhein-Westfalen etwa werden vom zweiten Monat an alle Einkünfte damit verrechnet – außer solche aus Kapital und Immobilien. Bezahlt wird es in Bayern höchstens 18 Monate, in Nordrhein-Westfalen bis zu zwölf Monate.

Die baden-württembergischen Abgeordneten haben – wie die bayerischen Kollegen und die Bundestagsabgeordneten – noch ein weiteres Privileg: Das Übergangsgeld wird selbst dann überwiesen, wenn Abgeordnete direkt aus dem Parlament in den Ruhestand gehen – und damit Rente oder Pension erhalten. Diese Einkünfte werden zwar verrechnet, dürften aber bei vielen Ab-geordneten niedriger sein als das Übergangsgeld.

Nach der Landtagswahl 2011 erhielten in Baden-Württemberg 41 der 54 ausgeschiedenen Abgeordneten Übergangsgeld. Drei hatten keinen Anspruch darauf, weil ihre Einkünfte aus öffentlichen Kassen höher waren als das Übergangsgeld, einer, weil er erst zwei Monate im Landtag saß. Neun verzichteten darauf und beantragten die staatliche Altersentschädigung.

Diese großzügig bemessene Versorgung können nur noch Abgeordnete in Anspruch nehmen, die bis 2003 in den Landtag kamen. 2008 hat das Parlament beschlossen, den Landtag von einem Teilzeit- auf ein Vollzeitparlament umzustellen. Die Diäten wurden deshalb deutlich angehoben, dafür wurde die staatliche Altersversorgung abgeschafft. Die Abgeordneten kümmern sich nun selbst um ihre Alterssicherung. Dafür erhalten sie neben ihrer Entschädigung von derzeit 7199 Euro zusätzlich 1585 Euro monatlich.

Doch die neue Regelung sorgt im Parlament zur Zeit ebenfalls für Unruhe. Einigen ist aufgefallen, dass zwischen der bisherigen staatlichen Altersversorgung für die altgedienten und den künftigen Renten aus der privaten Rentenversicherung für die jüngeren Abgeordneten eine große Lücke klafft. Nach der früheren Regelung hatten Abgeordnete nach zehn Jahren im Parlament Anspruch auf 30 Prozent ihrer Diäten, nach 22 Jahren 70 Prozent. Die jüngeren Kollegen haben weit weniger zu erwarten – auch wegen der niedrigen Zinsen. Deshalb wollen die Fraktionen prüfen, ob die 1585 Euro besser investiert werden können.

Dabei fällt ihr Blick unter anderem nach Nordrhein-Westfalen. Dort erhalten die Abgeordneten monatlich 8612 Euro, weitere 2114 Euro werden direkt an ein Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags überwiesen. Die Abgeordneten in Düsseldorf können mit höheren Erträgen rechnen als ihre Kollegen im Süden. Den Abgeordneten in Baden-Württemberg, die mittlerweile eine Rentenversicherung abgeschlossen haben, nützt das wenig.