Die Polizei fahndete nach dem Verdächtigen (Symbolbild). Foto: SDMG

Zwei Männer wollten am Montag in einem Discounter in Böblingen Waren mitgehen lassen. Als Mitarbeiter sie davon abhalten wollten, wurden sie gewalttätig.

Böblingen - Wegen schweren räuberischen Diebstahls ermittelt die Kriminalpolizei in Böblingen gegen zwei 20 und 29 Jahre alte Tatverdächtige. Die Männer waren am Montagmittag von Mitarbeitern eines Discounters in der Zeppelinstraße in Steinenbronn dabei beobachtet worden, wie sie Waren in mitgebrachten Rucksäcken verstauten und damit den Kassenbereich passierten. Der Aufforderung, in einen Nebenraum zu gehen, kamen sie zunächst nach.

Um von dort mit der Beute fliehen zu können, soll zuerst der 20-Jährige mit Fäusten auf einen 22-jährigen Mitarbeiter des Discounters eingeschlagen haben. Sein 29 Jahre alter Komplize soll daraufhin einen Stuhl genommen und damit ebenfalls auf den Mitarbeiter eingeschlagen haben. Da dieser trotz der Angriffe nicht zurückwich, nahm der 20-Jährige laut Polizei ein in dem Nebenraum liegendes Cuttermesser, um damit den 22-Jährigen und dessen Kollegen zu bedrohen. Diese ließen die Täter vorerst gehen. Anwesende Kunden brachten sich unterdessen im hinteren Bereich des Verkaufsraumes in Sicherheit.

Verdächtiger leistete heftigen Widerstand

Während dem 20-Jährigen zunächst die Flucht gelang, konnte der 29-Jährige bis zum Eintreffen der Polizei noch vor dem Discounter festgehalten werden. Die Polizei leitete die Fahndung mit einem Hubschrauber nach dem Tatverdächtigen ein. Der 20-Jährige, der am Tatort Personalpapiere zurückgelassen hatte, wurde in einer Böblinger Flüchtlingsunterkunft im Zimmer seines Komplizen festgenommen. Dabei leistete er erheblichen Widerstand und verletzte zwei Polizisten. Einer von ihnen zog sich Kopfverletzungen zu, die in einem Krankenhaus versorgt werden mussten.

Die beiden Tatverdächtigen wurden am Dienstag dem Haftrichter beim Amtsgericht Böblingen vorgeführt. Er erließ die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Haftbefehle wegen räuberischer Erpressung, setzte diese in Vollzug und wies die Tatverdächtigen in Justizvollzugsanstalten ein.