Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer profitieren von den Hilfsgeldern des Landes. (Symbolbild) Foto: imago images/Panthermedia/Kzenon via www.imago-images.de

Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sollen weiterhin die Überbrückungshilfe III Plus vom Land erhalten, damit die Probleme der Coronakrise in Baden-Württemberg abgefedert werden.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung setzt ihre Hilfen für Kleinunternehmer fort. Auch die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus wird um den sogenannten fiktiven Unternehmerlohn ergänzt, wie Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in Stuttgart mitteilte. Die Unterstützung wende sich an Unternehmer, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreicht. Als Beispiele wurden Soloselbstständige, Freiberufler oder Kleinunternehmer genannt, die keine eigenen Gehälter bezögen.

Sie können einen Festbetrag von 1000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 beantragen, sofern sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 nachweisen. Der fiktive Unternehmerlohn wird gemeinsam mit der Überbrückungshilfe beispielsweise über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt.

Die CDU-Politikerin sagte: „Das Land schließt auch weiterhin eine der letzten verbleibenden Förderlücken in der Überbrückungshilfe des Bundes.“ Die FDP unterstützte das Vorgehen der grün-schwarzen Landesregierung. Zugleich monierte der mittelstandspolitische Sprecher Erik Schweickert, das Problem sei seit langem bekannt gewesen und erst jetzt habe die Landesregierung darauf reagiert.