Die Bauarbeiten sind längst vorüber und die Bahnen der Linie U6 fahren durch den Tunnel unter dem Fasanenhof Foto: Zweygarth

Eine Eigentümerin auf dem Fasanenhof reagiert nicht auf die Kontaktversuche der SSB. Um die benötigte Dienstbarkeit in das Grundbuch eintragen lassen zu können, geht der Fall nun vor Gericht.

Fasanenhof - Seit dreieinhalb Jahren rattern die Stadtbahnen der Linie U 6 unter dem Fasanenhof hindurch. Kurz vor der Fasanenhofstraße tauchen die Gleise in den Untergrund ab, die Haltestellen Bonhoefferkirche und Europaplatz liegen unterirdisch. Ein zweiter Tunnel führt die Gleise unter der B 27 durch; vor der EnBW-Zentrale im Gewerbegebiet Schelmenwasen kommen die Züge wieder an die Oberfläche.

Teilweise führt der Tunnel unter Gebäuden hindurch, beispielsweise an der Fasanenhofstraße 17. Damit die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) dies dürfen, braucht es eine Dienstbarkeit. Diese wird in das Grundbuch eingetragen.

Bemühungen um Kontaktaufnahme bleiben vergebens

„Wir dürfen unter dem Gebäude durchfahren, dafür zahlen wir den jeweiligen Eigentümern eine gewisse Summe“, erklärt Birte Schaper, eine Sprecherin der SSB. Mit 112 von 113 Parteien der Eigentümergemeinschaft an der Fasanenhofstraße 17 haben die SSB eine solche Vereinbarung getroffen. Eine Wohnungseigentümerin allerdings weigert sich zuzustimmen. „Die vorherige Besitzerin hatte ihre Einwilligung bereits erteilt gehabt. Bei der Veräußerung an die neue Eigentümerin ist dies leider nicht im Kaufvertrag festgehalten worden“, erläutert Schaper.

Seit zwei Jahren bemühe man sich um eine Kontaktaufnahme mit der neuen Besitzerin. „Sie reagiert aber nicht auf unsere Versuche“, sagt die SSB-Sprecherin. Ohne hundertprozentige Einwilligung könne das Unternehmen die Dienstbarkeit nicht in das Grundbuch eintragen lassen. Daher gebe es nun den Antrag auf Enteignung des Grundstücks der besagten Wohneinheit.

Der nicht öffentliche Verhandlungstermin über den Enteignungsantrag ist am 17. Juni im Regierungspräsidium Stuttgart (RP). „Es gab keine Auseinandersetzung oder Meinungsverschiedenheit“, sagt Birte Schaper. Man habe keinerlei Reaktion von der Frau erhalten. „Daher müssen wir nun diesen Weg gehen“, sagt sie.

Private und öffentliche Interessen werden abgewogen

Robert Hamm, ein Sprecher des Regierungspräsidiums, erläutert: „Den SSB geht es darum, die rechtliche Absicherung zu gewährleisten.“ Dies stehe dem städtischen Unternehmen zu; das Recht dazu haben die SSB über den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2005 beziehungsweise 2006 sowie dem daraus folgenden Baurecht erlangt.

„In solchen Fällen werden die privaten und die öffentlichen Interessen gegeneinander abgewogen“, sagt er. Den SSB sei der Zugriff auf das Grundstück – und damit das Recht, unter ihm durchzufahren – ermöglicht worden. Nun fehlt es nur noch an der Eintragung der Dienstbarkeit ins Grundbuch, die ist unabdinglich. „Eine Enteignung heißt immer auch, dass die Menschen finanziell entschädigt werden“, erläutert Hamm. Im Fall der Eigentümerin sei es zudem so, dass sie keinerlei Nachteile befürchten müsse. „Ihr wird lediglich der Tunnel ins Grundbuch eingetragen, mehr nicht“, sagt der RP-Sprecher. „Die SSB bekommen dadurch ihre Grunddienstbarkeit, sozusagen ein unterirdisches Wegerecht.“

Sollte die Wohnungseigentümerin am Tag der Verhandlung nicht im Regierungspräsidium Stuttgart erscheinen, kann auch in ihrer Abwesenheit über die Sache entschieden werden. Dies bestätigt Hamm. Er bescheinigt den SSB zudem gute Chancen, den Antrag bewilligt zu bekommen. Er sehe keinen Grund, weshalb er abgelehnt werden könnte.