AfD-Fraktionschef Bernd Klingler sieht sich wegen seiner Parteizugehörigkeit politisch verfolgt. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Stadtverwaltung will dem AfD-Fraktionschef die Gewerbezulassung entziehen. Bernd Klingler wähnt sich als Opfer einer Intrige. Doch die Gewerbeaufsicht hat offenbar handfeste Gründe für ihren Bescheid.

Stuttgart - Der Chef der AfD-Ratsfraktion Bernd Klingler sieht in der Anordnung des Amts für öffentliche Ordnung, seinen Gewerbebetrieb abzumelden, einen Akt der Willkür. Gegenüber dieser Zeitung sprach Klingler von „Spitzelmanier und Stasimethoden“. Es gehe bei den Vorwürfen um „Fliegendreck“.

 

Nach Informationen unserer Zeitung soll Klingler über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mehrfach Steuern, Sozialabgaben und Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge für die Berufsgenossenschaft erst nach mehrfachen Mahnungen bezahlt haben. Dabei soll es sich im Einzelfall durchaus auch um höhere Beträge gehandelt haben. Dies eben begründet nach der Auffassung der Gewerbeaufsicht auch die verfügte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit.

Der vormalige FDP-Stadtrat wähnt sich dagegen politisch wegen seiner Mitgliedschaft in der AfD von einem Sachbearbeiter bei der Gewerbeaufsicht „gepiesackt“ und verfolgt. Auslöser sei das gegen ihn im Sommer 2016 verhängte Urteil wegen Unterschlagung von FDP-Fraktionsgeldern und deren Verwendung für private Zwecke gewesen. Klingler hatte nach längerem Zögern die Bewährungsstrafe in Höhe von 14 Monaten akzeptiert. Das man ihn nun unter anderem wegen „ein paar zu spät bezahlter Strafzettel“ verfolge, sei ungeheuerlich. Auf der Internetplattform Facebook wurde er noch deutlicher: „Ich verachte diese Verwaltung.“

Stadtverwaltung weist Klinglers Verdacht entschieden zurück

Wie berichtet, hatte das Amt dem Kommunalpolitiker eine Frist von acht Wochen zur Abmeldung seiner Weilimdorfer Werbeagentur eingeräumt. Dagegen hat der AfD-Fraktionschef Widerspruch eingelegt und will gegebenenfalls auch vor Gericht gegen den Bescheid vorgehen. „In Deutschland gibt es keine Mehrfachbestrafung“, so Klingler unter Verweis auf seine Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung. Zudem habe ihm ein Gutachten der Industrie- und Handelskammer (IHK) die Geschäftsfähigkeit bescheinigt. Im Übrigen habe er längst alles bezahlt und habe keine Schulden, betont Klingler.

Im Rathaus heißt es dagegen, es gehe bei der Anordnung um einen routinemäßigen Gesetzesvollzug wegen eines Anfangsverdachts. Bei einem Gewerbetreibenden wiege im Übrigen die durch Zahlungsrückstände begründete Unzuverlässigkeit sehr viel schwerer als bei einem Angestellten. Der Verdacht einer politisch motivierten Intrige sei vollkommen haltlos. Dorothea Koller, die Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, zu dem auch die Gewerbeaufsichtsbehörde gehört, widerspricht Klinglers Verdacht: „Die Unterstellung, dass ein Sachbearbeiter Herrn Klingler aus welchen Gründen auch immer persönlich verfolgt, weise ich entschieden zurück.“ Bei den wenigen Fällen im Jahr, in denen ihr Amt eine solche Gewerbeuntersagung ausspreche, werde jeder einzelne Fall von der Amtsleitung und auch juristisch „auf Herz und Nieren geprüft“. Zu Details des Falls Klingler will sich die Amtsleiterin aus Gründen des Datenschutzes nicht äußern.

Nach Informationen unserer Zeitung soll Klingler über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mehrfach Steuern, Sozialabgaben und Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge für die Berufsgenossenschaft erst nach mehrfachen Mahnungen bezahlt haben. Dabei soll es sich im Einzelfall durchaus auch um höhere Beträge gehandelt haben. Dies eben begründet nach der Auffassung der Gewerbeaufsicht auch die verfügte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit.

Der vormalige FDP-Stadtrat wähnt sich dagegen politisch wegen seiner Mitgliedschaft in der AfD von einem Sachbearbeiter bei der Gewerbeaufsicht „gepiesackt“ und verfolgt. Auslöser sei das gegen ihn im Sommer 2016 verhängte Urteil wegen Unterschlagung von FDP-Fraktionsgeldern und deren Verwendung für private Zwecke gewesen. Klingler hatte nach längerem Zögern die Bewährungsstrafe in Höhe von 14 Monaten akzeptiert. Das man ihn nun unter anderem wegen „ein paar zu spät bezahlter Strafzettel“ verfolge, sei ungeheuerlich. Auf der Internetplattform Facebook wurde er noch deutlicher: „Ich verachte diese Verwaltung.“

Stadtverwaltung weist Klinglers Verdacht entschieden zurück

Wie berichtet, hatte das Amt dem Kommunalpolitiker eine Frist von acht Wochen zur Abmeldung seiner Weilimdorfer Werbeagentur eingeräumt. Dagegen hat der AfD-Fraktionschef Widerspruch eingelegt und will gegebenenfalls auch vor Gericht gegen den Bescheid vorgehen. „In Deutschland gibt es keine Mehrfachbestrafung“, so Klingler unter Verweis auf seine Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung. Zudem habe ihm ein Gutachten der Industrie- und Handelskammer (IHK) die Geschäftsfähigkeit bescheinigt. Im Übrigen habe er längst alles bezahlt und habe keine Schulden, betont Klingler.

Im Rathaus heißt es dagegen, es gehe bei der Anordnung um einen routinemäßigen Gesetzesvollzug wegen eines Anfangsverdachts. Bei einem Gewerbetreibenden wiege im Übrigen die durch Zahlungsrückstände begründete Unzuverlässigkeit sehr viel schwerer als bei einem Angestellten. Der Verdacht einer politisch motivierten Intrige sei vollkommen haltlos. Dorothea Koller, die Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, zu dem auch die Gewerbeaufsichtsbehörde gehört, widerspricht Klinglers Verdacht: „Die Unterstellung, dass ein Sachbearbeiter Herrn Klingler aus welchen Gründen auch immer persönlich verfolgt, weise ich entschieden zurück.“ Bei den wenigen Fällen im Jahr, in denen ihr Amt eine solche Gewerbeuntersagung ausspreche, werde jeder einzelne Fall von der Amtsleitung und auch juristisch „auf Herz und Nieren geprüft“. Zu Details des Falls Klingler will sich die Amtsleiterin aus Gründen des Datenschutzes nicht äußern.