Demonstranten vor dem Landgericht Stuttgart Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Von Tumulten begleitet hat das Landgericht das sogenannte Wasserwerfer-Verfahren gegen zwei Polizisten eingestellt. In der Begründung kritisiert das Gericht den Ex-Polizeichef.

Stuttgart - Dietrich Wagner bleibt besonnen. Der Rentner, der am 30. September 2010 im Schlossgarten durch Wasserstöße so schwer an den Augen verletzt worden war, dass er heute fast blind ist, zeigt sich zwar von der Einstellung des Verfahrens tief enttäuscht. Er sagt aber auch: „Die zwei Angeklagten sind Befehlsempfänger. Die wahren Schuldigen sitzen woanders.“ Er meint Ex-Polizeipräsidenten Stumpf und wohl auch Ex-Ministerpräsident Mappus.

Matthias von Herrmann, Sprecher der Parkschützer, spricht dagegen von einem „Justizskandal“. Die Anwälte der im Prozess als Nebenkläger aufgetretenen Opfer des Wasserwerfereinsatzes nennen die Einstellung des Verfahrens gegen die zwei damaligen Polizei-Abschnittsleiter eine „Verhöhnung der Nebenkläger“ und einen „Schlag ins Gesicht der Opfer“.

Das ficht Manuela Haußmann, Vorsitzende Richterin der 18. Strafkammer, nicht an. Die Frau lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen. Mehrmals versucht sie, die Entscheidung, das Verfahren ohne Urteil zu beenden, zu verlesen – was sie übrigens nicht muss. Die Kammer hätte dies auch außerhalb der Hauptverhandlung tun können.

Die Nebenklägeranwälte wollen verhindern, dass der Prozess jetzt schon beendet wird, doch ihre Anträge fruchten nicht. Und als vereinzelte Zuhörer Banner mit der Aufschrift „Schämt Euch“ hochhalten und es zu Unmutsbekundungen kommt, lässt Haußmann den Saal räumen.

Spät am Mittwochnachmittag kommt die Richterin zu Wort. Das Verfahren gegen die damaligen Polizei-Abschnittsleiter wird gegen eine Geldauflage von je 3000 Euro, zahlbar an die Deutsche Kinderkrebsstiftung, eingestellt. Und zwar wegen geringer Schuld. „Das bedeutet nicht, dass die Kammer das Leid der Nebenkläger verkennt. Ihnen gilt unser Mitgefühl“, so Haußmann. Aber die Einstellung des Verfahrens werde der Schuld der Angeklagten gerecht.

Die zwei Polizisten, der Körperverletzung im Amt angeklagt, seien von dem am Einsatztag kursierenden Foto, auf dem Dietrich Wagner mit blutig geschossenen Augen zu sehen ist, nicht unterrichtet worden. Auch gebe es keine Hinweise darauf, dass die Angeklagten Verletzungen durch die Wasserwerfer mitbekommen hätten.

Schließlich: Der Wasserwerfereinsatz sei rechtlich nicht zu beanstanden. „Mit Ausnahme von Wasserstößen in Kopfhöhe“, so Haußmann. Diese hätten jedoch der Kommandant der Wasserwerfer und die Rohrführer zu verantworten. Allerdings hätten die Angeklagten nicht darauf vertrauen dürfen, dass die Wasserwerferstaffel rechtmäßig handelt. Die zwei Einsatzleiter hätten darauf hinweisen müssen, dass Wasserstöße auf Planen und die darunter befindlichen Demonstranten nicht verhältnismäßig gewesen seien.

Und dann nimmt die Vorsitzende Richterin den damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf in die Pflicht. „Stumpf ließ die Angeklagten in dieser Situation allein.“ Es sei strafmildernd für die zwei Polizisten, dass Stumpf damals Wasserstöße im Schlossgarten gesehen und gebilligt habe. Gleiches gelte für den „Volljuristen“ Bernhard Häußler. Der ehemalige Oberstaatsanwalt war an der Seite Stumpfs ebenfalls am Ort des Geschehens. Dementsprechend hätten die Angeklagten nur geringe Schuld auf sich geladen, so die Richterin.

Die Verteidigung sagt, ihre Mandanten hätten der Einstellung des Verfahrens lediglich aus „prozessökonomischen Gründen“ zugestimmt. Das beinhalte weder das Eingeständnis der strafrechtlichen Verantwortlichkeit noch dass man die Anklagevorwürfe einräume.

Dietrich Wagner schüttelt den Kopf. „Ich war von Anfang an skeptisch“, sagt der fast blinde Rentner.