Der Angeklagte Sanel M. Foto: dpa

Kann Tugces tödlicher Sturz durch eine Ohrfeige ausgelöst worden sein? Zu dieser Frage hat sich vor Gericht ein Gutachter geäußert. Jetzt könnten die Plädoyers folgen.

Darmstadt - Die Studentin Tugce ist nach Angaben eines Rechtsmediziners an einer Hirnblutung gestorben, die durch den harten Aufschlag ihres Kopfes auf den Boden ausgelöst wurde.

Auch eine rasche Operation hätte die 22-Jährige nicht retten können, sagte der Gutachter Marcel Verhoff, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Uni-Klinik Frankfurt, vor dem Landgericht Darmstadt.

Kurzen Blackout verursacht

Der angeklagte Sanel M. hatte in dem Prozess zugegeben, der jungen Frau im November 2014 vor einem Schnellrestaurant in Offenbach eine Ohrfeige gegeben zu haben, so dass sie stürzte, mit dem Kopf aufschlug und später starb. Der Experte sagte dazu, eine Ohrfeige könne einen kurzen Blackout ausgelöst haben, so dass Tugce möglicherweise ohne Abwehrreaktion hingefallen sei. "Grundsätzlich ist eine Ohrfeige dazu in der Lage, wenn sie fest geschlagen ist."

Der Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce steuert auf sein Ende zu: Übernächste Woche soll das Urteil fallen. Der Vorsitzende Richter Jens Aßling schloss die Beweisaufnahme am Mittwoch zwar noch nicht. Da aber nichts mehr offen sei, solle beim nächsten Termin am 12. Juni plädiert werden. Das Urteil könnte dann am 16. Juni folgen. Das Verfahren begann vor fast sechs Wochen mit einem Geständnis des Angeklagten Sanel M. unter Tränen.

Befangenheitsantrag abgelehnt

Am Mittwoch, dem achten von zehn geplanten Verhandlungstagen am Darmstädter Landgericht, wurde gleich zu Beginn ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Aßling abgelehnt. Der Richter habe die gebotene Unparteilichkeit nicht verletzt, begründete ein Beisitzer der Kammer die Entscheidung. So konnte die Verhandlung wie geplant weitergehen.

In dem Prozess wird dem 18 Jahre alten Angeklagten Sanel M. vorgeworfen, der Studentin im November 2014 vor einem Schnellrestaurant in Offenbach so heftig ins Gesicht geschlagen zu haben, dass sie stürzte. Tugce schlug mit dem Kopf auf und starb wenig später im Krankenhaus.

Die Kammer verlas zudem mehrere Urteile des Amtsgerichts Offenbach aus den zurückliegenden Jahren, in denen Sanel M. strafrechtlich in Erscheinung getreten war, die Richter aber immer wieder auf Besserung hofften. Der Jugendliche erhielt Verwarnungen, Jugendarrest und musste soziale Arbeit leisten. Unter anderem hatte Sanel M. einem Jungen unvermittelt ein erhitztes Feuerzeug in den Nacken gedrückt. Außerdem brach er mit Freunden einen Kiosk auf und nahm anderen Handys ab.

Sanel M. hatte schwierige Kindheit

Ein Mitarbeiter des Jugendamtes Offenbach berichtete vom schulischen Werdegang des Angeklagten und schwierigen Verhältnissen in seinem Elternhaus. Sanel M. sei vom Vater geschlagen worden. Die Eltern hätten sich Rat geholt, weil der Sohn Probleme gemacht habe. Lehrern gegenüber sei er respektlos gewesen. Sanel M. beendete die Hauptschule mit Abschluss.

Zur Überraschung der Kammer wollte der Mitarbeiter keine Einschätzung abgeben, ob Sanel M. in seiner Entwicklung eher als Erwachsener oder als Jugendlicher zu sehen sei. Wenn Sanel M. nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, ist eine Bewährungsstrafe möglich. Der Vertreter des Jugendamtes riet zu einer Therapie. Sanel M. habe mitunter Probleme, Folgen von Gewalt einzuschätzen: "Ich denke, dass er die Opfer-Perspektive nicht besonders gut einnehmen kann."