Der Angeklagte: Vor der Urteilsverkündung betritt der 18-jährige Sanel M. abgeschirmt von seinen Anwälten das Landgericht in Darmstadt Foto: dpa

Es war ein Verbrechen, das Tausende aufwühlte: Eine hübsche junge Frau hilft Mädchen, die belästigt werden, und wird daraufhin totgeschlagen. Der Prozess färbte das Schwarz-Weiß-Bild jedoch mit Zwischentönen ein.

Darmstadt - Ganz in Schwarz gekleidet warten Tugces Eltern und ihr Bruder Dogus schon eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn auf das Urteil gegen Sanel M. Während der gut einstündigen Urteilsbegründung von Richter Jens Aßling weint Mutter Sultan im Saal 3 des Landgerichts Darmstadt immer wieder leise oder starrt wie ihr Mann Ali vor sich hin. Das Strafmaß von drei Jahren Jugendhaft nehmen die Albayraks gefasst auf. Dogus schüttelt nur leicht den Kopf, als Aßling sagt, Sanels Entschuldigung im Gerichtssaal sei nach Einschätzung der Kammer „durchaus aufrichtig gemeint gewesen“.

„Die ganze Familie ist immer noch in Schockstarre“, sagt Tugces Cousine Capri vor Verhandlungsbeginn. Der älteste Sohn der Familie, auch er Nebenkläger, ist nicht zur Urteilsverkündung gekommen. „Ich glaube, dass die Familie froh ist, dass der Prozess vorbei ist“, sagt ihr Anwalt Macit Karaahmetoglu. Die Albayraks seien zuletzt immer wieder mit den Einzelheiten des Todes ihrer Tochter konfrontiert worden.

Tugces Familie äußert sich nicht

Und wie sieht die Familie das Strafmaß für den Angeklagten? Sie selbst äußert sich nicht. Ihr Anwalt sagt: „Jetzt besteht die Chance, eine Zäsur in seinem Leben zu setzen. Sein Leben kann man noch retten. Das von Tugce nicht mehr.“

Als Sanel M. den Gerichtssaal im rosa Pullover und mit einem großen Briefumschlag vor dem Gesicht betritt, umringen ihn sofort seine Verteidiger. Sie schirmen den Angeklagten vor den wartenden Fotografen und TV-Kameras ab. Es ist ein sinnbildlicher Akt, wie die Anwälte den 18-Jährigen ein letztes Mal versuchen zu schützen. Ihr Mandant ist für seinen verhängnisvollen Schlag in der Nacht des 15. November auf dem Parkplatz einer Offenbacher McDonald’s-Filiale schon vor Prozessbeginn öffentlich verurteilt worden, manche Medien zeigten unverpixelte Bilder, nannten ihn den Koma-Schläger. Die Fotografen können Sanel M.s Anwälte noch abwehren, nicht aber die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Richter Aßling wendet sich gleich zu Beginn seiner Urteilsbegründung an Tugces Familie. Die Albayraks hätten einige Fragen während der Verhandlung vielleicht als despektierlich empfunden.

Durch Vorverurteilungen „in großem Umfang gebrandmarkt“

Es sei aber nicht die Absicht des Gerichts gewesen, Tugce „herabzusetzen oder gar zu demontieren“, betonte Aßling. „Es geht allein darum herauszufinden, was passiert ist.“ Dabei sei dem Gericht bewusst: „Dieser Verlust ist durch kein Urteil dieser Welt wieder auszugleichen. Damit müssen Sie leben, so schwer es fällt.“ Auch während seiner Begründung der Höhe des Strafmaßes spricht Aßling die Albayraks an. Es sei sicher schwer für sie zu ertragen, dass nun über die Zukunft des Angeklagten gesprochen werde. Dieser sei von einer Vorverurteilungskampagne „in großem Umfang gebrandmarkt“ und spüre dies auch im Gefängnis.

Sanel M. nimmt die Worte des Richters regungslos auf – wie zuvor fast alles im Prozess gegen ihn. „Der Angeklagte ist nicht der Killer, zu dem ihn eine große Zeitung gemacht hat“, sagt Aßling. Am Anfang habe es eine wahre Kampagne einer großen Zeitung gegeben, der Sanel M. ausgeliefert gewesen sei und deren Sichtweise viele blind gefolgt seien. Damit meint der Richter auch Bundespräsident Joachim Gauck: „Es ist schwierig für ein Gericht, wenn sich oberste Repräsentanten eines Landes äußern und Schuldzuweisungen verteilen.“ Das sei nicht in Einklang zu bringen mit der staatlichen Neutralität.

"Er wollte Tugce A.bayrak ordentlich eine langen"

Aßling holt nicht zum Rundumschlag aus, aber er holt weit aus, bevor er zum ausschlaggebenden Punkt für das Urteil kommt: „Der Angeklagte wollte Tugce Albayrak ordentlich eine langen“, ist Aßling überzeugt. Und wer jemandem ins Gesicht schlage, müsse damit rechnen, dass diese Person stürze. Wer stürze, könne wiederum mit dem Kopf auf den Boden schlagen und sich schwere Kopfverletzungen zuziehen. „Das muss der Angeklagte wissen, das muss er sich zurechnen lassen“, erklärt Aßling.

Vor dem Urteil war es im Gericht zu einem Tumult gekommen. Zuschauer rangelten um die begrenzten Plätze und beleidigten einander. Nach der Verkündung soll es bei einer Mahnwache zu Aggressionen gekommen sein. Mehrere Frauen hätten auf die Plakate mit Tugces Foto gespuckt und Beleidigungen ausgesprochen, berichten Verwandte von Tugce.

Die Verteidiger von Sanel M. teilen nach der Urteilsverkündung umgehend mit, dass sie ihrem Mandanten empfehlen würden, den Richterspruch anzufechten und in die Revision zu gehen. In ihren Plädoyers hatten die Anwälte noch darauf verwiesen, dass die Ohrfeige – wie sie Sanel M. Tugce Albayrak verpasst habe – bis vor einigen Jahren in Deutschland noch ein zulässiges Erziehungsmittel gewesen seien. Da die Todesfolge keinesfalls absehbar gewesen sei, hatten sie eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten gefordert.

"Unausgereifter junger Mann", der "viele Entwicklungsschritte verpasst hat"

„Der Angeklagte hat Tugce Albayrak einen ausholenden Schlag verpasst“, erwidert Richter Aßling in seiner Begründung. Eine Ohrfeige beschreibe Sanel M.s Tat nicht ausreichend. Der Angeklagte neige dazu, Konflikte mit Gewalt zu lösen. Das zeigten auch seine Vorstrafen, die er sich nicht zu Herzen genommen habe. Sanel M. sei ein unausgereifter junger Mann, der viele Entwicklungsschritte verpasst habe und dessen „schädliche Neigungen“ in der Jugendhaft etwa durch Anti-Aggressions-Training zu behandeln seien. Als Sanel M. aus dem Gerichtssaal geführt wird, ruft eine Frau seinen Namen. Sie könnte seine Mutter sein. Kurz schaut er hinüber zu ihr. Nicht einmal ein Gruß ist von seinem Gesicht abzulesen. Seine Mimik bleibt starr. Dann ist er verschwunden.

Wie lange der 18-Jährige voraussichtlich im Gefängnis bleiben wird, erklärt draußen vor dem Gerichtssaal Oberstaatsanwalt Alexander Homm: „Nach der Hälfte der Haftdauer wird eine Aussetzung der Haft geprüft.“ Die Entscheidung darüber hänge allerdings von der Mitarbeit Sanel M.s ab. An Homm vorbei drücken sich Tugces Eltern und ihr Bruder Dogus wortlos durch die Menschenmasse vor dem Gerichtssaal.

Für sie tritt Nebenklageanwalt Macit Karaahmetoglu vor die Kameras. „Das Gericht hat eine klare Sprache gefunden und die Tat nicht bagatellisiert“, sagt er. Die Familie Albayrak sei erleichtert, dass der Prozess nun zu Ende sei. Dass es womöglich noch nicht das Ende in diesem Fall gewesen sein könnte, kündigt ein paar Meter weiter Sanel M.s Verteidiger Stephan Kuhn an. Die beispiellose Vorverurteilung von Sanel M. sei im Urteil nicht ausreichend gewürdigt, die Strafe zu hoch. „Wir werden unserem Mandanten eine Revision nahelegen“, sagt Kuhn.