Im Tugce-Prozess gab es einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Foto: Reuters/pool

Im Prozess um die verstorbene Tugce A. wurde am Mittwoch ein Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter abgelehnt.

Darmstadt - Im Prozess um den tödlichen Schlag gegen die Studentin Tugce ist der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter abgelehnt worden. Das teilte am Mittwoch ein Beisitzer der Kammer zu Beginn des achten Verhandlungstages mit. Richter Jens Aßling habe die gebotene Unparteilichkeit nicht verletzt, hieß es zur Begründung. Das Verfahren am Landgericht Darmstadt kann somit weitergehen. Am Mittwoch wurde das Gutachten eines Rechtsmediziners erwartet, das auch auf die Todesursache eingehen soll.

Dem 18 Jahre alten Angeklagten Sanel M. wird vorgeworfen, der 22-jährigen Tugce im November 2014 vor einem Schnellrestaurant in Offenbach so heftig ins Gesicht geschlagen zu haben, dass sie stürzte. Die Studentin schlug mit dem Kopf hart auf und starb wenig später.

Die Verteidigung hatte den Antrag damit begründet, in einem Schreiben an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt habe Aßling die Ereignisse, die in dem Tat-Video vom Parkplatz in Offenbach zu sehen sind, verzerrt dargestellt. Außerdem seien die Akten nicht vollständig gewesen.