Gegen wen muss der FC Schalke in der ersten Pokalrunde ran – und wann? Foto: dpa/Caroline Seidel

Fußball-Bundesligist Schalke 04 muss sich weiter gedulden: Im Widerspruchsverfahren des DFB und des BFV gegen eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts München soll erst am Mittwoch eine Entscheidung fallen.

München - Der brisante Rechtsstreit von Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) um eine Teilnahme am DFB-Pokal geht erst einmal in die Verlängerung. Im Widerspruchsverfahren der Verbände vor der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I sprach die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz am Montag noch kein Urteil.

Lutz kündigte für Mittwochnachmittag (15.00 Uhr) im Saal 301 des Landgerichts München am Lenbachplatz eine Entscheidung an, ob Türkgücü oder doch Regionalligist Schweinfurt 05 gegen Schalke antreten darf. „Die eineinhalb Tage nehmen wir uns noch. Wir werden das alles noch einmal gründlich überdenken“, sagte die Vorsitzende. Sie ließ durchblicken, dass eine Neu-Nominierung des bayerischen Pokalvertreters durch den BFV dann durchaus eine Option sein könnte.

Beide Seiten gaben sich nach der dreieinhalbstündigen Verhandlung zuversichtlich. „Ich denke, man kann optimistisch sein, weil uns gut zugehört wurde“, sagte BFV-Anwalt Martin Stopper. Er gehe davon aus, betonte jedoch auch Türkgücüs Geschäftsführer Max Kothny, „dass wir diese ganze Geschichte gewinnen“.

Die Zeit drängt so oder so: Die Partie der ersten Runde soll bis 15. Oktober gespielt werden. Bereits am 18. Oktober findet die Auslosung zur zweiten Runde des DFB-Pokals statt. Die Austragung ist für den 22. und 23. Dezember geplant.

Benefits sollten unter Schweinfurt und Türkgücü geteilt werden

Möglicherweise stehen aber noch weitere Verfahren an. „Wir werden sehen, wie wir darauf reagieren. Die Szenarien hängen davon ab, was wir jetzt bekommen“, sagte Stopper. Auch Kothny wollte erst einmal das Urteil am Mittwoch abwarten, „dann müssten wir uns überlegen, wie die weiteren Schritte sind“.

Am 11. September hatte das Gericht dem Erlass einer einstweiligen Verfügung von Türkgücü gegen BFV und DFB stattgegeben. Deshalb musste das für den 13. September angesetzte Spiel der ersten Pokalrunde zwischen Schalke und Schweinfurt 05 kurzfristig abgesagt werden. Der BFV hatte Schweinfurt bei der Pokal-Nominierung den Vorzug vor Türkgücü gegeben. Die Münchner waren nach dem Abbruch der Regionalliga-Saison aufgrund der Corona-Pandemie als klarer Tabellenführer zum Aufsteiger ernannt worden. Türkgücü macht jedoch auch den Platz im DFB-Pokal geltend.

Der BFV sprach auch am Montag von einer „verantwortungsvollen und verbandsautonomen Entscheidung. Wir haben diese Lösung angeboten und satzungsmäßig verankert, dass man sich eben die Benefits teilt. Dass Türkgücü in die 3. Liga kommt, ohne Meister zu sein. Und dass Schweinfurt dafür eben im DFB-Pokal spielen darf“, sagte Stopper. Dadurch seien aus Verbandssicht „alle Interessen umfassend befriedigt worden“. Allerdings sah Richterin Lutz diese Entscheidung im Schriftsatz nicht ausreichend begründet. Das schien sich erst zu ändern, als der phasenweise sichtlich aufgebrachte BFV-Präsident und DFB-Vize Rainer Koch die Verbandssicht wortreich erläuterte. „Das ist doch interessant, warum erzählen Sie uns sowas nicht (vorher)?“, fragte Lutz daraufhin.

Ausgang nach wie vor offen

Kothny betonte mit Blick auf ein Hintergrundtreffen zwischen Vereinspräsident Hasan Kivran und Koch, dort sei ausgemacht worden, „dass wir nicht klagen werden, solange sich Schweinfurt an die Spielregeln hält. Hätte Schweinfurt juristisch nicht beim DFB nachgefragt, wie es um unsere Lizenzierung steht, würde ich fast vermuten, dass wir nicht hier stehen würden. So sehen wir uns aber an die Abmachungen nicht mehr gebunden.“ Und deshalb habe sich Türkgücü für rechtliche Schritte entschieden.

Bei besagtem Treffen habe man „die Sache elegant beilegen“ wollen, führte auch Koch aus. Doch jetzt sei „ein riesiger Schaden verursacht“ worden. Mit nach wie vor offenem Ausgang.