Wer Pfingstferien in der Türkei macht, muss eine Quarantäne einplanen. Foto: dpa/Marius Becker

Wer in den Ferien seine Verwandten in der Türkei oder in Kroatien besucht, muss nun doch in Quarantäne. Ausnahmen für lange Verwandtenbesuche sieht die neue Einreiseverordnung des Bundes nicht mehr vor.

Stuttgart - Urlaub am Mittelmeer, die neue Einreiseverordnung des Bundes macht das wieder einfacher möglich. Wer aus dem Urlaub zurückkehrt, muss sich – je nach Reiseziel – nicht mehr unbedingt für mindestens fünf Tage und bis zu zehn Tage zuhause isolieren. Ein negativer Schnelltest, der nicht nicht älter als 48 Stunden ist, und eine digitale Einreiseanmeldung reichen aus. Der Test muss nicht im Urlaub vorgenommen werden, sondern kann auch noch in Deutschland gemacht werden.

Quarantäne nach Urlaub in Hochinzidenzgebieten bleibt

Doch wer noch in den Pfingstferien mit der ganzen Familie an den Strand will, muss genau prüfen, ob sein Urlaubsziel noch als so genanntes Hochinzidenzgebiet gilt. Das betrifft derzeit laut Robert-Koch-Institut zum Beispiel noch die Türkei, Kroatien, Serbien und Frankreich. Wer aus diesen Ländern nach Deutschland einreist, muss sich vor der Abreise testen lassen und sich in Deutschland in Quarantäne begeben, aus der er sich frühestens nach fünf Tagen frei testen kann. Nur vollständig Geimpfte oder Genesene sind davon nicht betroffen.

Nur wer Verwandte kürzer als 72 Stunden besucht, bleibt befreit

Nach der neuen Bundesregelung macht es auch keinen Unterschied mehr, ob die Urlauber in diesen Hochinzidenzgebieten bei Verwandten oder im Hotel schlafen. Die baden-württembergische Landesverordnung hatte dies noch anders geregelt. Nun müssen Einreisende nur dann nicht in Quarantäne, wenn sie ihre Verwandten nicht länger als 72 Stunden besucht haben.

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