Um den Brandschutz wird in der Wohnstadt Asemwald schon seit einiger Zeit gestritten. Foto: Max Kovalenko

Im Asemwalder Türenstreit wurde vor dem Amtsgericht ein Vergleich geschlossen: Die Eigentümer entscheiden bei einer außerordentlichen Versammlung erneut darüber, welche Firma die 1137 Türen liefert und einbaut.

Asemwald - Zum Schluss hatte die Richterin Katja Knickenberg noch eine Bitte: Dass die Streitenden den nach knapp vier Stunden geschlossenen Vergleich nicht wieder zurückziehen und sie sich nicht kurz vor Weihnachten ein zweites Mal in den Fall einlesen muss. Auch wenn in dieser Sache vieles umstritten ist, eines ist unstrittig: Der Fall Asemwald ist komplex und umfangreich. Das kam bei dem Termin vor dem Amtsgericht am Mittwoch klar zum Ausdruck. Weil es inzwischen mehrere Verfahren gibt, und weil es verschiedene Klagen und verschiedene Kläger gibt.

Eigentümer könnten rund eine Million Euro sparen

Die Kläger im Türenstreit dürften den Gerichtstermin als ein Erfolg verbuchen. Die Asemwald-Eigentümer könnten durch den erzielten Vergleich etwa eine Million Euro sparen. Wobei sich das noch weisen muss. Es soll zeitnah eine außerordentliche Versammlung geben, bei der die Eigentümer erneut darüber entscheiden, welche Firma die 1137 Brandschutztüren liefern und einbauen soll. Denn genau darüber war ein Streit entbrannt.

Dass alle Eingangstüren gegen Brandschutztüren ausgetauscht werden sollen, ist ein Kompromiss mit der Stadt Stuttgart. Diese fordert immer vehementer, dass der Brandschutz im Asemwald nachgerüstet werden soll. Die Eigentümergemeinschaft musste vorbehaltlich bereits 110 000 Euro Zwangsgeld an die Stadt überweisen. Es fehlt ein zweiter Rettungsweg, und den wird es in klassischer Ausführung wohl nie geben. Schlicht weil er baulich in den drei 22-stöckigen Häusern unmöglich ist.

Gutachter sollte nach einer Alternative suchen

Die Hausverwaltung – bis Ende 2013 noch die EVG – hat daraufhin einen Gutachter beauftragt. Er sollte eine Lösung suchen, mit der sich die Stadt zufrieden gibt. Mit den Brandschutztüren schien er den großen Wurf gemacht zu haben, denn die Stadt war einverstanden. Nicht einverstanden waren derweil einzelne Eigentümer. Einige zweifelten das Gutachten als solches an. Andere monierten, dass die neue Hausverwaltung Klauß & Partner bei der Eigentümerversammlung im März darüber abstimmen ließ, ob eine bestimmte Türenfirma beauftragt werden soll. Der Vorschlag der Verwaltung wurde mehrheitlich angenommen. Was einigen Wohnungsbesitzern übel aufstieß: den Eigentümern sei keine Wahl gelassen worden. Die Kosten für die Türen liegen bei jener Firma bei viereinhalb Millionen Euro. Günstigere Anbieter würden einen Gesamtpreis von etwas mehr als drei Millionen Euro veranschlagen. So teilte es die Hausverwaltung Klauß & Partner auf Nachfrage der Richterin mit.

Nach Kritik hatte Klauß & Partner neu ausgeschrieben, doch die Eigentümerversammlung – und damit der Beschluss für eine Firma – lag vor dem Ende der Frist. Geschickter gewesen wäre es, die Versammlung zu verschieben, sagte die Richterin. Sie äußerte mehrere „Bedenken“ gegen das Vorgehen der Hausverwaltung. Es sei nicht „produktneutral“ ausgeschrieben worden, der Beschluss hätte ihres Ermessens nach nicht vor Fristende gefasst werden dürfen, und bei einem Projekt dieses Umfangs hätten die Eigentümern die Wahl haben müssen. Sie tendiere dazu, der Klägerseite Recht zu geben. „Ich glaube aber, mit diesem Urteil wäre Ihnen nicht geholfen“, sagte Katja Knickenberg zur Klägerseite. Schlichtweg, weil die Stadt Stuttgart ja bei ihrer Forderung nach einem verbesserten Brandschutz bleibe.

Der Einladung muss ein Preisspiegel beiliegen

So kam es letztlich zu einem Vergleich. Die Richterin Knickenberg erklärte den Beschluss für die Türenfirma im März für ungültig. Die Hausverwaltung muss die Eigentümer nun zu einer außerordentlichen Versammlung einladen, bei der über die Türenfirma entschieden wird; der Einladung muss ein Preisspiegel der verschiedenen Angebote beiliegen.

Übrigens: selbst wenn die Streitparteien beim Vergleich bleiben, könnte es passieren, dass sich die Richterin vor Weihnachten noch mal in den Fall einlesen muss. Denn eine Unwägbarkeit blieb: ob die Stadt Stuttgart mitmacht. Die Klägerseite besteht darauf, dass in dem Kompromiss mit der Stadt festgehalten wird, dass die Stadt sich mit den neuen Türen zufrieden gibt und keine weiteren Forderungen stellt. Kirsten Rickes, die Leiterin des Baurechtsamts, konnte dazu auf Anfrage am Mittwoch spontan nichts sagen.