Nicht nur in Tübingen, sondern im gesamten Landkreis treten Lockerungen in Kraft. (Archivbild). Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski

In Tübingen sind am Freitag Lockerungen in Kraft getreten. Geschäfte, die wegen der Bundesnotbremse geschlossen hatten, dürfen wieder ihre Pforten öffnen. Ein Bestandteil der Strategie ist die Luca-App.

Tübingen - Tübingen öffnet die Geschäfte wieder: Seit Freitag können die Kunden in der Universitätsstadt mit kleineren Einschränkungen einkaufen gehen. Vor dem ein oder anderen großen Laden bildete sich kurzfristig eine kleine Schlange - so auch vor der Verkaufsstelle eines großen Modekonzerns.

Nicht nur in der Studentenstadt öffneten die Geschäfte wieder, sondern im ganzen Landkreis Tübingen. Sie dürfen nun wieder mit Termin Kunden empfangen, teilte das Rathaus mit. Dies sei möglich, da die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, im Kreis Tübingen fünf Tage in Folge unter 150 lag. Am Donnerstag lag die Inzidenz im Kreis Tübingen bei 101,5.

Schnelltests und Luca-App

Zum Einkaufen sei ein tagesaktueller negativer Schnelltest Pflicht. Wie beim Tübinger Modellversuch „Öffnen mit Sicherheit“, das am 24. April wegen der Bundesnotbremse beendet wurde, sollen dazu mehrere Teststationen die Arbeit aufnehmen. Mehrere solche Stationen sind im Stadtgebiet verteilt. An ihnen herrschte am Brückentag normaler Betrieb. Wer bereits vollständig geimpft oder nachweislich von einer Corona-Erkrankung genesen sei, müsse sich nicht testen lassen. In den Läden gelten Abstands- und Hygieneregeln unter anderem mit Begrenzung der Kundenzahl.

Beim Neustart soll die Luca-App zur digitalisierten Kontaktnachverfolgung eine tragende Rolle spielen, wie es heißt. Wer ein Geschäft betritt, kann sich durch das Scannen eines dort angebrachten QR-Codes mit der Luca-App einchecken.

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Tübingen hatte mit dem Pilotprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ für Furore gesorgt, weil es besondere Freiheiten in der Pandemie erlaubte. Als die Bundesnotbremse in Kraft trat, wurde es beendet.