Der Gemeinderat in Tübingen hat entschieden: Dem ehemaligen Oberbürgermeister Hans Gmelin wird die Ehrenbürgerwürde aberkannt. Foto: dpa

Historische Aufarbeitung seiner Rolle im Nationalsozialismus: Dem ehemaligen Tübinger Oberbürgermeister Hans Gmelin ist die Ehrenbürgerwürde aberkannt worden.

Tübingen - Dem ehemaligen Tübinger Oberbürgermeister Hans Gmelin (1911 - 1991) ist die Ehrenbürgerwürde aberkannt worden. Das hat der Gemeinderat der Universitätsstadt am Montagabend auf Antrag aller Fraktionen entschieden. Der Beschluss sein einstimmig gefasst worden, teilte die Sprecherin Sabine Schmincke am Abend mit.

Grund dafür ist die historische Aufarbeitung Rolle Gmelins im Nationalsozialismus. Er soll im Zweiten Weltkrieg als Gesandtschaftsrat der Deutschen Gesandtschaft Pressburg in der Slowakei an der Deportation slowakischer Juden beteiligt gewesen sein. Das geht aus einer Untersuchung Historikers Niklas Krawinkel hervor, der ein Forschungsstipendium der Stadt Tübingen für die Aufarbeitung von Gmelins Biografie erhalten hatte. Gmelin war von 1955 bis 1974 Tübinger Oberbürgermeister (parteilos), 1975 wurde ihm die Ehrenbürgerwürde verliehen.

„Hans Gmelin muss nach heutigen Maßstäben als NS-Belasteter gelten“, hieß es in der Gemeinderatsvorlage zur Aberkennung. „Nach 1945 und insbesondere in seiner Amtszeit als Tübinger OB unterstützte Gmelin andere NS-Belastete, darunter verurteilte Kriegsverbrecher, bei ihrer gesellschaftlichen Reintegration.“ Da die Ehrenbürgerwürde juristisch gesehen mit dem Tod erlischt, sei die Aberkennung in erster Linie ein politisches Zeichen, so die Verwaltung.