Trumpf-Chefin Nicola Leibinger-Kammüller sieht Beschäftigungshürden für Flüchtlinge und hält die Belastungder der Wirtschaft in Summe für zu hoch Foto: factum/Weise

8,84 Euro – weniger soll ab Januar 2017 niemand mehr pro Stunde verdienen. Doch was ist mit denen, die kein Deutsch können und zunächst allenfalls in Firmen hineinschnuppern können?

Ditzingen - Trumpf-Chefin Nicola Leibinger-Kammüller hält die Regelung, wonach auch Flüchtlinge ohne Sprachkenntnisse und Berufserfahrung zum Mindestlohn beschäftigt werden müssen, für eine große Beschäftigungshürde. In der gegenwärtigen Situation müssten „Politik und Gewerkschaften von ihrem Dogma abrücken“, erklärte Leibinger-Kammüller im Interview mit unserer Zeitung. Sie müssten sagen: „Damit diese Menschen überhaupt ins Berufsleben hineinfinden können, liegt ihr Lohn erst einmal unterhalb des Mindestlohn- oder Tarifniveaus.“ Ansonsten werde die Beschäftigung dieser Menschen unbezahlbar. Dies gelte vor allem für Handwerksbetriebe, die einen viel größeren Arbeitskräftebedarf hätten als die Industrie. Im ersten Schritt gehe es nicht um eine möglichst hohe Bezahlung, sondern „darum, dass die Leute beschäftigt werden“. Wenn junge Männer nichts zu tun haben, sei das „nie gut“.

Die Politik hatte bei der Gesetzgebung zum Mindestlohn nur wenige Ausnahmen zugelassen und lehnte bisher auch Forderungen ab, angesichts des Flüchtlingszustroms Menschen ohne Sprachkenntnisse und berufliche Fähigkeiten zunächst unterhalb des Mindestlohns zu beschäftigen.

Kritik übt die Chefin des Ditzinger Werkzeugmaschinenherstellers auch am Entgeltgleichheitsgesetz, mit dem Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig anstrebt, Löhne zwischen Männern und Frauen anzugleichen. Gegen eine gleiche Bezahlung könne zwar „wirklich niemand etwas einwenden“. In der Praxis benötige man aber allein für dieses Gesetz zwei Mitarbeiter, um etwa den neuen Dokumentationsvorschriften gerecht zu werden. „An diesen Aufwand hat offenbar niemand gedacht.“ In der Summe beeinträchtigten solche neuen Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit.