Der Vierfachmord von Eislingen im Jahr 2009 ist schnell aufgeklärt. Doch auch als der Sohn und sein Kumpel verurteilt sind, bleiben Fragen offen. Was hat sie zu der Tat gebracht? [Plus-Archiv]
Gründonnerstag 2009 – der Vorabend eines stillen Feiertags. Doch in Eislingen geschieht an diesem Abend ein Verbrechen, dass die Ruhe des Karfreitags am Morgen danach vergessen lässt. Die Kleinstadt ist in Aufruhr. Fast eine ganze Familie ist in der Nacht zum 11. April 2009 ausgelöscht worden. Fast – denn einer überlebt: Der jüngste Spross der Familie H. Wie unter Schock wirkt er, als er am Morgen die Polizei ruft und den Tod seiner Eltern und Schwestern meldet.
Doch schon bald erhärtet sich für die Ermittelnden ein schlimmer Verdacht: Der 19-Jährige selbst war es, der erst seine 22 und 24 Jahre alten Schwestern und dann seine Eltern erschoss, zusammen mit einem Schulfreund. 31 Schuss fallen in dem Häuschen in Eislingen-Süd. Aus Waffen, welche die Jungs – beide aktiv im Schützenverein – schon lange vor der Tat gestohlen hatten, aus den Beständen ihres Clubs. Es ist ein Verbrechen, bei dem sich ein Satz aufdrängt, der oft zu abgedroschen klingt, um die Stimmung mehrere Tausend Menschen zu beschreiben: Ganz Eislingen steht unter Schock, als die Wahrheit allmählich ans Licht kommt.
Eislingen ist eine Große Kreisstadt, wurde aber in der überregionalen Berichterstattung immer wieder als „Kleinstadt“ betitelt. So fühlt es sich in Eislingen-Süd auch an, wo die Tat geschah. Getrennt durch die Fils ist Eislingen bis heute in Süd und Nord. In Eislingen-Süd stehen ältere Ein- und Mehrfamilienhäuser, mit Jägerzaun und alten Bäumen. Ein bisschen Idyll, kurz bevor am Ortsausgang in Richtung Göppingen das Gewerbe- und Industriegebiet beginnt. Hier lebte die Familie H. mit drei schon erwachsenen Kindern. Die Schwestern sind 22 und 24 Jahre alt. Ihr Bruder ist mit 18 der Jüngste. Die Eltern sind bekannt und beliebt, der Vater ist kommunalpolitisch aktiv und auch in der Kirchengemeinde ist die Familie verwurzelt.
Zahlreiche Kugeln abgefeuert
Am Abend des Gründonnerstag gehen die Eltern aus, feiern, tanzen – obwohl es der Abend vor Karfreitag ist – in einem Lokal in der Stadtmitte. Die Töchter gehen es ruhiger an. Sie ziehen sich ins obere Geschoss des Häuschens zurück, kuscheln sich ein und schauen einen Film. Der Sohn ist bis 21 Uhr bei seinem Kumpel, dem späteren Komplizen, und dessen Eltern. Um 21 Uhr verlassen sie das Haus, um 23 Uhr treffen sie die Eltern der Familie H. im Lokal. Sie lachen und scherzen mit ihnen. Rückblickend unfassbar. Denn zu diesem Zeitpunkt sind die Töchter, die großen Schwestern, schon tot. Zehn Kugeln treffen die eine, neun die andere. Ohne Vorwarnung richten die jungen Männer die Waffen auf sie, während der Film läuft.
Vom Tod ihrer Töchter erfährt das Ehepaar H. nicht mehr. Die Eheleute sterben, bevor das Verbrechen an ihren Kindern aufgedeckt wird. Der Sohn und sein Freund verabschieden sich fröhlich von den Eltern – um ihnen hinter der Haustüre aufzulauern. Um 0.30 Uhr startet das Ehepaar im Lokal. Kaltblütig erschießen der 18-Jährige und sein 19-jähriger Freund den Vater (57) und die Mutter (54) im Eingangsbereich des Hauses, noch bevor diese ihre Jacken ausgezogen haben. 31 Schüsse feuern die Täter ab. Dann verstecken sie Patronenhülsen, Waffen und ihre Kleidung in einem mit Folie ausgekleideten Erdloch und übernachten bei den Eltern des 19-jährigen Frederik B. Sprengstoffspürhund finden die beiden Kleinkaliberpistolen der Marken Hämmerli und Ruger (Kaliber .22) im Wald bei der intensiven Absuche der Umgebung. „Ein Fall von ähnlicher Brutalität ist mir in Baden-Württemberg nicht bekannt“, sagt der Leiter der Sonderkommission, welche die Polizei einsetzt, am nächsten Tag gegenüber der Presse.
Unfassbare Schauspielerei der Täter
Der Morgen danach ist einer der Schreckmomente, der die Menschen in Eislingen so fassungslos macht, wenn sie an den Tag zurückdenken: Die Täter verständigen die Polizei. Davor hatten sie fröhlich im Haus der Familie B. beim Frühstück gesessen und mit den Eltern geplaudert. Die Mutter sagt in einem Interview mit dem Magazin „Stern“ über diesen Morgen: „Man hat den beiden nicht angemerkt, was sie für ein Schauspiel abzogen. Das hat uns fast am meisten betroffen gemacht, dass wir bei unserem Sohn kein Zeichen, einfach nichts registrierten, was uns stutzig machte.“
Das bringt auch den psychiatrischen Gutachter Peter Winckler zum Grübeln. Er hat die beiden jungen Männer untersucht und ein 270 Seiten starkes Gutachten vorgelegt. Sein Schluss: Sie sind voll schuldfähig und ein Abhängigkeits- oder gar Hörigkeitsverhältnis des Kumpels zum Sohn und Bruder der Ermordeten kann er nicht erkennen. Auch die Theorie einer vom Vater, der streng gewesen sein soll, nicht geduldeten Liebesbeziehung der beiden bestätigt sich für ihn nicht.
Geheimcode ausgedacht
Den Plan trugen sie wohl schon eine Zeit mit sich herum. Sie hatten sich einen Geheimcode ausgedacht, den sie sich zurufen konnten, wenn sie sich sahen: 5142. Fünf ist die vollständige Familie, Eltern, zwei Schwestern und der Bruder. Die Eins steht für den Sohn, das schwarze Schaf, wie er es wahrnahm. Die Vier ist die Zahl der Verwandten, die sterben sollen. Und die Zwei? Zwei bleiben übrig – die zwei Freunde.
Am Morgen nach der Tat ruft Andreas H. die Polizei. Unter Tränen empfängt er die Einsatzkräfte an der Tür. Auch der Kumpel zittert und sitzt zusammengekauert da. Keiner glaubt in diesem ersten Augenblick an eine Täterschaft der beiden. Eine Frage drängt sich jedoch von Anfang an auf: Warum wurde der Sohn verschont?
Motiv Habgier
Mit den Spuren aus dem Erddepot verdichten sich die Verdachtsmomente. Frederik soll aus tiefster freundschaftlicher Verbindung eingewilligt haben. Der Freund ist der erste, der nach einer Woche einknickt und gesteht: „Wir waren das zusammen.“ Zunächst beharren beide im Prozess darauf, nur Frederik habe geschossen. Das Gericht kommt zum Schluss, es müssen beide gewesen sein.
Die Verteidigung des Sohnes setzt darauf, dass der Sohn sich von seinem „übermächtigen“ Vater habe befreien wollen, er habe psychische Gewalt erlitten. Das Gericht folgt dieser Darstellung nicht. Kurz vor dem Mord bekam der 18-Jährige Zugang zu einem Konto mit knapp 300 000 Euro. Sein Motiv soll Habgier gewesen sein: Er habe das Geld für sich allein haben wollen, Alleinerbe werden wollen. Erstaunlich vor diesem Hintergrund: In einer Erklärung, die er seinen Anwalt abgeben ließ, sagt er: „Das Schlimmste ist, dass ich meinen Vater so vermisse.“
Staatsanwältin forderte mehr
Es soll eine Liste mit Wünschen gegeben haben, die er sich erfüllen wollte. Seinem Kumpel seien Anteile versprochen worden. Entsprechend fällt das Urteil aus: Nach Erwachsenenstrafrecht wird er zu lebenslanger Haft verurteilt, mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – so kann er nicht vorzeitig entlassen werden. Sein Freund wird zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt – das höchste zulässige Strafmaß im Jugendstrafrecht. „Ich bedauere das in diesem Fall“, sagt die Staatsanwältin bei ihrem Plädoyer: Sie hätte mehr gefordert, aber da es nach Jugendstrafrecht geht, bleibt es bei zehn Jahren. Vom Tyrannenmord am Vater rückt sie im Schlussvortrag ab, so hatte die Anklage noch gelautet. Das Gericht ordnet das als Schutzbehauptung ein, ebenso wie die Aussage, die Schwestern hätten ihn gemobbt.
„Was stimmt denn von dem, was gesagt wird, und was ist Ausdruck einer schauspielerischen Performance?“ sagt der Gutachter in einem ZDF-Beitrag zehn Jahre nach der Tat. Intelligent und wortgewandt erlebt er die jungen Männer. Er sagt auch, dass für ihn am Ende des Prozesses viele Fragen offen blieben. So auch die, ob die Tat von langer Hand geplant war. Im Herbst 2008 brechen die zwei ins Eislinger Schützenhaus ein, stehlen 17 Waffen und 1700 Schuss Munition.
Nur eine Alternative zum Motiv kann sich der Psychiater vorstellen, sagt er in dem Interview: Er habe überlegt, ob die Tat „um ihrer selbst Willen“ verübt worden sein könnte. Quasi um sich selbst zu beweisen, dass man sich über alles und alle hinwegsetzen kann? Ein schauriger Gedankengang.