Eine Jugendclique tötet einen 19-Jährigen, zerstückelt die Leiche, zementiert sie ein. Dem makabren Mordfall folgte der Ruf nach einem verschärften Jugendstrafrecht. Nun ist wieder Stille – und hoffentlich bleibt sie.
Stuttgart - Wenn der Name Yvan fällt, ist alles wieder da. „Das ist wie eine Schublade, die man aufzieht – alles ist wieder präsent“, sagt Harald Faulhaber. Als ob es gestern gewesen wäre, der Leiter der Handball-Abteilung des TV Stetten hat das Schicksal von Yvan Schneider stets vor Augen. Das gelbe Trikot seines besten Handballers mit der Nummer 10, die Fotos, alles in einem Schaukasten an der Sporthalle ausgestellt. Bilder eines jungen Mannes, 19 Jahre alt, freundlich, charmant, knitzes Lächeln.
Das Bild, das die Polizei von ihm hat, ist ein anderes: Erschlagen, grausam zersägt und zerstückelt, die Teile in Blumenkübel einbetoniert, im Neckar versenkt. Der Zementmord vom August 2007 - er ist bis heute ins kollektive Gedächtnis regelrecht einbetoniert. Und für die Angehörigen ein Schrecken ohne Ende.
Trotz Corona noch ein unsichtbarer Draht
Yvans Familie, die aus dem Elsass stammt, ist längst wieder nach Frankreich zurückgekehrt. „Wir sind trotzdem noch immer in Kontakt“, sagt Faulhaber. In diesem Jahr im Sommer habe man Yvans Eltern besuchen wollen. „Aber wegen Corona hat sich das dann nicht ergeben.“ Die Verbundenheit, der unsichtbare Draht ist immer noch da, man schreibt sich regelmäßig. Dass die Familie letztlich fortgezogen ist aus Kernen-Rommelshausen, nordöstlich von Stuttgart im Rems-Murr-Kreis gelegen, das ist für Faulhaber nur verständlich. „An jeder Ecke, an jedem Randstein würden sie doch nur erinnert werden.“
Was hatte der Fall nicht alles aufgewühlt. Er hatte das Jugendstrafrecht infrage gestellt. Was ist davon geblieben? Wie hat sich die Welt seither verändert? Und was wird noch sein?
Die Akten sind noch griffbereit
Der Täter, damals 18 Jahre alt, ist längst wieder auf freiem Fuß. 2018 ist er in die Türkei abgeschoben worden. Wo er sich aufhält, ist unklar. Fest steht nur, dass er die nächsten Jahre nicht in die Bundesrepublik zurückkehren darf. Er steht unter einer sogenannten Führungsaufsicht, über die das Landgericht Stuttgart wachen soll. Sozusagen in Stein gemeißelt: Die Verfahrensakten sind unter dem Aktenzeichen FA 143/18 bei Gericht aufbewahrt. „Diese würden dann relevant, wenn er wieder einreisen würde“, sagt Landgerichtssprecher Johannes Steinbach.
Kehrt Yvans Mörder irgendwann zurück? Immerhin scheint das noch nicht der Fall zu sein. Es sei bisher kein weiteres Verfahren anhängig, sagt Steinbach. Und alle hoffen, dass es dabei bleibt. Das Motiv der Bluttat bleibt auch knapp 15 Jahre später so unfassbar wie der kaltblütige Ablauf und der mitleidlose Umgang mit dem Opfer.
Ein grausiges Szenario in einer Kellerwohnung
Für die Sonderkommission Zement der Stuttgarter Kripo beginnt der Fall am 27. August 2007 in einem Wohnblock im Stadtteil Gablenberg. Nachbarn beschweren sich über einen penetranten Gestank aus einer Kellerwohnung. „Das ist kaum auszuhalten“, sagen Mieter vor dem Haus. Als die Polizei die Tür öffnet, findet sie ein grausiges Szenario. Eine aufgeschnittene Altpapiertonne in der Badewanne, überall Zementreste, ein Betonblock in einer Tüte, ein blutiges Beil. Die nicht anwesende Mieterin wird gesucht und gefunden, sie gibt zu Protokoll, dass sie ihre Wohnung ihrem Freund und dessen Bekannten zur Verfügung gestellt habe. Ihre Hinweise führen bald zu drei jungen Männern und eine 16-jährige Jugendliche – und die DNA-Spuren zu einem Vermisstenfalls.
Das Opfer wird in eine Falle gelockt
Sechs Tage zuvor, am 21. August, war der 19-jährige Yvan Schneider spurlos verschwunden. Am Abend hatte der Gymnasiast, Handballspieler und Co-Trainer einer Jugendmannschaft, die Wohnung seiner Familie in Kernen-Rommelshausen verlassen - und war nicht mehr zurückgekehrt. Nunmehr stellt sich heraus: Der junge Mann ist an jenem Abend wenige Hundert Meter von der Wohnung entfernt am Ortsrand auf einem Feldweg von zwei 18-Jährigen erschlagen worden. Die 16-Jährige, die zum weitläufigen Bekanntenkreis von Yvan zählte, hatte das Opfer unter einem Vorwand in eine Falle gelockt. Yvan stand auf der Todesliste ihres 18-jährigen Freundes, der ihn wahnhaft für einen Nebenbuhler hielt.
Der junge Türke aus Bad Cannstatt hätte eigentlich sein Leben genießen können. Zwar ohne Lehre und Beruf, aber mit einem schicken Mercedes-Coupé, das ihm der Vater spendiert. Seine Familie betreibt eine Boutique und ist wohlhabend, der Sohn setzt sich mit seinen offenkundigen Pascha-Allüren durch, konsumiert Cannabis, ist mitleidlos und gewalttätig, betrachtet auch die 16-Jährige als seinen Besitz.
Wo wurden die Blumenkübel versenkt?
Für die Mordnacht nimmt er einen 18-jährigen Freund, einen Bundeswehrsoldaten, mit. Später, als es darum geht, die Leiche zu beseitigen, wird noch ein 23-jähriger Bekannter hinzugezogen, ein Kiffer und Wohnsitzloser. Der Plan: In einer Lagerhalle des Vaters wird der Tote mit Beil, Säge und Trennschleifer zerteilt und verpackt. In der Gablenberger Kellerwohnung werden die Teile in Pflanzenkübel einbetoniert. Der Torso macht indes Probleme. Die mit Beton ausgegossene Altpapiertonne ist viel zu schwer. Also wird alles wieder aufgehackt. Und so findet die Polizei die Reste.
„Ein solcher Fall ist mir noch nie begegnet“, sagt der damalige Leiter der Mordkommission, Volker Zaiß, der schon in viele menschliche Abgründe blicken musste. Mühsam machen sich die Beamten auf die Suche nach den Blumenkübeln, die von irgendeiner Brücke in den Neckar geworfen wurden. Die Täter selbst wissen gar nicht mehr, welche Brücke. Am 30. August finden sich Reporter und Ermittler fassungslos unter der Neckarbrücke bei Plochingen im Kreis Esslingen ein. Taucher und Beamte im Schlauchboot bergen die Pflanzentröge. Der Torso wird über 40 Kilometer entfernt in einem Waldstück bei Großbottwar im Kreis Ludwigsburg gefunden.
Für die Angehörigen wie eine Höchststrafe
Die juristische Aufbereitung wird zu einer Zerreißprobe für die Angehörigen - und das Vertrauen in die Justiz. Denn laut Jugendstrafrecht gilt auch für Mord nur eine Höchststrafe von zehn Jahren. Zehn Jahre - für dieses abscheuliche Verbrechen? Yvans Eltern können das nicht verstehen. „Die Täter bekommen zehn Jahre“, sagt Yvans Vater immer wieder, „wir als Familie aber die Höchststrafe, lebenslänglich.“ Der Musiktherapeut, der sich in der nahen Diakonie um Menschen mit Behinderungen gekümmert hat, und seine Frau, eine Heilerzieherin, ziehen sich mit den beiden verbliebenen Kindern in ihre alte Heimat ins Elsass zurück. „Wir haben hier unser Glück verloren“, sagt die Mutter.
Und von der Politik – nur wohlfeile Worte? Der damalige Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) forderte Erwachsenenstrafrecht als Regelfall und eine Erhöhung der Höchststrafe auf 15 Jahre. „88 Prozent der Gewaltdelikte werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, aber 83 Prozent der Verkehrsdelikte nach dem Erwachsenenstrafrecht“, argumentierte er. „Letztlich haben aber alle gekniffen“, sagt Clemens Koch, einstiger Sportskamerad des Opfers und Sprecher der „Initiative Yvan Schneider“. Goll habe ja nicht einmal eine Liste der Initiative mit 14 000 Unterschriften entgegennehmen wollen. „Das war eine weitere Enttäuschung“, sagt Koch.
Der Richter verweist auf Reifeverzögerungen
Dabei hätte die Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts womöglich auch Erwachsenenstrafrecht anwenden können. Aber nicht in diesem Fall, sagt der Vorsitzende Richter Jürgen Hettich nach seinem Urteil im März 2008: „Wenn die psychiatrischen Sachverständigen sagen, da sind erhebliche Reifeverzögerungen vorhanden, kann man darüber nicht hinwegsehen.“ Immerhin kommt der Haupttäter wegen „krankhafter seelischer Störung“ in eine psychiatrische Einrichtung. Und die sei ja zeitlich unbefristet.
Die Analyse von Verwaltungsrichtern, die sich 2009 mit der Frage beschäftigen, ob der junge Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit in die Türkei ausgewiesen werden darf, ist deutlich formuliert. „Bereits 2005 hat er Mitschülern Faustschläge ins Gesicht verpasst und 2007 einen Passanten, der ihn wegen seiner undisziplinierten Fahrweise mit dem Pkw angesprochen hatte, bedrängt und in den Rücken geschlagen“, heißt es. „Er hat auch seine Mutter geschlagen. Von einer Verantwortungsübernahme ist er noch weit entfernt. Bemühungen, die darauf hindeuten, die darauf hindeuten, dass er sich integrieren und ein vollwertiges Mitglied der hiesigen Gesellschaft werden wollte, sind nicht einmal ansatzweise zu erkennen.“
Was die Freunde inständig hoffen
Der Mörder von Yvan Schneider ist nach diversen juristischen Verfahren um eine Ausweisung oder nachträgliche Sicherungsverwahrung am 24. Mai 2018 in Istanbul den türkischen Behörden übergeben worden. Seither verliert sich von ihm jede Spur. Und das ist auch gut so, sagen Yvans Freunde.
Doch ist er dort noch? Kehrt er irgendwie und irgendwann zurück? Bei dieser Frage keimt ein leichtes Unbehagen wieder auf. „Wir können nur hoffen, dass wir nie, nie wieder etwas von ihm hören werden“, sagt Clemens Koch. Auch wenn das jährliche Yvan-Gedächtnis-Handballturnier am 6. Januar erneut wegen Corona ausfällt, bleibt doch eines unerschütterlich: „Yvan ist und bleibt immer unter uns und in unserem Bewusstsein.“