Gilt in der Sterbehilfe als Mittel der Wahl: Natrium-Pentobarbital. Früher wurde das Präparat als Schlafmittel eingesetzt. Einige Gramm wirken tödlich. Foto: dpa

Schwerstkranke Menschen sollen mit staatlicher Hilfe Gift erwerben dürfen, um sich selbst töten zu können. So hat das Bundesverwaltungsgericht 2017 entschieden. Doch der Staat weigert sich, das Urteil zur Sterbehilfe umzusetzen. Betroffene verzweifeln.

Stuttgart - Harald Mayer hat lange gehofft. Genutzt hat es dem 47-Jährigen aus Ramstein, der seit mehr als zwei Jahrzehnten unter Multipler Sklerose leidet, nichts. Sein Antrag ist vor wenigen Tagen vom zuständigen Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt worden: Die Behörde erlaubt es ihm nicht, legal eine tödliche Dosis des Sterbehilfepräparats Natrium-Pentobarbital zu beziehen.