Die Behörden nehmen den Fall ernst: Die Sonderkommission „Frost“ zählt mehrere Dutzend Ermittler. Foto: dpa

Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sollen illegal Infos verbreitet haben – Teile des Falls bleiben trotzdem in Stuttgart. Derweil scheint ein Detail des Korruptionsverdachts geklärt.

Die Nachricht hat in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen – in der Öffentlichkeit wie im Landtag. Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft Stuttgart sollen interne Informationen unerlaubt weitergegeben haben. Zu dieser Einschätzung gelangte die Soko „Frost“, die die Schusswaffenangriffe sowie den Brandanschlag im Kreis Ludwigsburg untersucht.

 

Nun zeigt sich: Trotz der Vorwürfe bleibt die Staatsanwaltschaft Stuttgart weiterhin für die Bearbeitung von Teilen des Falls zuständig. Gleichzeitig scheint nun klar, dass sich unter den mutmaßlichen Leaks keine Information befand, die für eines der Opfer tödlich hätte enden können.

Die Hintergründe zum Fall Frost

Der Fall „Frost“ beginnt Ende April, als auf offener Straße in Ludwigsburg auf zwei Männer geschossen wird. Eine Woche später geht in Bietigheim ein BMW in Flammen auf – rasch ist klar, dass er absichtlich angezündet wurde. Am 12. Mai wird ein damals 23-jähriger Mann von einem Maskierten lebensgefährlich verletzt – er verliert infolge der Schüsse ein Bein.

Nach Recherchen dieser Zeitung hängen die drei Taten zusammen. Zwei unabhängige Quellen bestätigen, dass es sich um Angriffe eines Security-Unternehmens auf ein anderes handelt – Opfer und Täter seien polizeibekannt.

Über Monate wird ermittelt, mehrere Männer werden festgenommen. Mitte November entwickelt sich der Fall dann zum Justizskandal: Nach Hinweisen der Soko „Frost“ teilt die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit, dass sie gegen sieben Mitarbeitende der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt, die unbefugt Daten weitergegeben haben sollen. Es soll sich dabei um Mitarbeiter aus der Verwaltung und Wachtmeister handeln.

Staatsanwaltschaft Stuttgart bleibt am Ball

Auf Anfrage dieser Zeitung schreiben die Staatsanwaltschaften Stuttgart und Heilbronn, dass man an den bisherigen Zuständigkeiten gemäß dem Tatortprinzip festhält. Heilbronn untersucht den mutmaßlich versuchten Mord in Tamm sowie die Korruptionsvorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Stuttgart bleibt derweil für den Schussangriff in Ludwigsburg und den Brandanschlag in Bietigheim zuständig.

Die Begründung: Laut beiden Staatsanwaltschaften gebe es keinen belegbaren Zusammenhang zwischen den Taten in Ludwigsburg, Tamm und Bietigheim. Zwar werden alle drei Taten von einer gemeinsamen Sonderkommission untersucht, doch mögliche Verbindungen zwischen den Komplexen würden weiterhin geprüft.

Die Verantwortlichen stellen darüber hinaus klar: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittele in keinem Teilkomplex, „in dem aktuelle Beschäftigte der Staatsanwaltschaft Stuttgart Beschuldigte sind“.

Diese Info ist nicht durchgesickert

Aus ermittlungstaktischen Gründen beantworten die Staatsanwaltschaften und die Polizei derzeit kaum Fragen zum Fall. Die Öffentlichkeit und die Landespolitik wissen bislang weder, wie weit die unerlaubten Datenweitergaben reichen, noch ob und in welchem Umfang dafür Geld geflossen sein könnte – oder wie die Informationen genau mit dem Fall „Frost“ zusammenhängen.

Zu einem entscheidenden Punkt hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn jedoch Stellung bezogen: Eine lebensgefährdende Information ist nach aktuellem Ermittlungsstand nicht aus der Staatsanwaltschaft Stuttgart nach außen gedrungen.

Nach Erkenntnissen dieser Zeitung war der damals 23-Jährige aus seiner Wohnung in Stuttgart in eine Wohnung in der Silcherstraße in Tamm gezogen, um sich vor der Gefahr durch das konkurrierende Security-Unternehmen zu verstecken. Die Info über dieses Versteck und die Bitte um Schutz lagen der Polizei – und damit unter Umständen auch der Staatsanwaltschaft – vor.

Dazu stellt die Staatsanwaltschaft Heilbronn klar: „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass ein etwaiger Aufenthaltsort durch Beschuldigte der Staatsanwaltschaft Stuttgart weitergegeben worden sein könnte.“

Der Fall „Frost“ bleibt damit ein weiterhin hochkomplexes Ermittlungsgeflecht – geprägt von parallel laufenden Untersuchungen zweier Staatsanwaltschaften, möglichen Verbindungen zwischen mehreren Tatorten und schweren Vorwürfen gegen Justizmitarbeitende. Wie sich die Zuständigkeiten künftig entwickeln und ob überhaupt ein Zusammenhang der Taten im Kreis Ludwigsburg und der mutmaßlichen Korruption am Ende belegt werden kann, ist offen. Fest steht: Die Ermittlungen werden die Justiz im Land noch lange beschäftigen.