Unterstützer der Trostfrauen zeigen sich nach dem Urteil erleichtert. Foto: dpa

Ein Gericht in Südkorea spricht ehemaligen Sexsklavinnen Entschädigung zu. Die Folgen des Urteils haben Strahlkraft auf der ganzen Welt, insbesondere auch in Deutschland.

Seoul - Schon das Wort an sich ist ein Euphemismus. Trostfrauen werden sie genannt, dabei sind sie nichts anderes als Sexsklavinnen gewesen. Zwischen 100 000 und 300 000 Frauen musten zu Zeiten des Zweiten Weltkrieges japanischen Besatzern in Bordellen zu Diensten sein, die meisten von ihnen kamen aus Südkorea und Taiwan, aber auch aus Indonesien, China oder von den Philippinen. Bis heute ist der Umgang mit den noch wenigen Überlebenden ein Thema, das in Asien die Volksseelen zum Kochen bringt. Nun hat ein südkoreanisches Gericht die Diskussion neu belebt.

 

Es ist der erste Zivilprozess dieser Art gewesen, der in Südkorea geführt worden ist. Am Ende sprach der Richter den zwölf klagenden Frauen eine Entschädigung in Höhe von je 75 000 Euro zu. Zahlbar von Japans Regierung als Rechtsnachfolgerin des Kaiserreiches. Das ohnehin nicht gerade gute Verhältnis zwischen Japan und Südkorea bewegt sich nun wieder in Richtung Gefrierpunkt, Japan bestellte umgehend den südkoreanischen Botschafter ein. Das Urteil verstoße gegen Völkerrecht, heißt es aus Tokio.

Beziehungen werden überschattet

In der Tat besagt der Grundsatz der Staatenimmunität, dass ein Land der Gerichtsbarkeit anderer Länder entzogen ist. Zudem sieht Tokio das Recht auf seiner Seite, weil es im Jahr 2016 einen Vertrag mit der damals konservativen Regierung in Seoul geschlossen hatte. Rund acht Millionen Euro hatte Japan in einen Fonds bezahlt und sich entschuldigt. Für Tokio ist die Angelegenheit damit abgeschlossen. In Südkorea war die Zustimmung zu dem Abkommen von Beginn an von Kritik begleitet. Zum einen bemängelten Betroffene, dass nicht Japans Regierung direkt für erlittenes Leid entschädige, sondern der Umweg über einen Fonds gegangen wird. Zum anderen wird die Ansicht vertreten, dass der Vertrag nur für die Staaten gilt, nicht aber für private Klägerinnen. Der Prozess, der nun in den ersten Tagen des Jahres 2021 entschieden wurde, hatte seinen Anfang bereits im Jahr 2016 genommen, zu Zeiten des Vertragsschlusses. Von den ehemals zwölf Klägerinnen waren zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung nur noch fünf am Leben.

Die Beziehungen zwischen Japan und Südkorea werden immer wieder von der Kriegsvergangenheit überschattet. Als 2018 ein südkoreanisches Gericht japanische Firmen zur Zahlung von Schadenersatz an ehemalige Zwangsarbeiter verurteilte, lehnte die japanische Regierung das Urteil ebenso ab. In der Folge wurden japanische Vermögenswerte in Korea beschlagnahmt. Es kam zu einem Handelsstreit, der bis heute nicht vollständig beendet ist – und nun wieder erneut aufflammen könnte.

Berlin steht vor ähnlichen Problemen

Das Thema wird auch in Berlin mit großem Interesse verfolgt, schließlich sind Forderungen nach Entschädigungen und Reparationen fester Bestandteil der politischen Diskussion in Europa. Aus Polen kommen in regelmäßigen Abständen Forderungen in dreistelliger Milliardenhöhe für die Folgen des Zweiten Weltkrieges, in Griechenland gibt es ein Parlamentsgutachten, in dem Deutschland zur Zahlung von knapp 300 Milliarden Euro aufgefordert wird. Ähnlich wie Japan beruft sich auch Deutschland auf Verträge, die dies ausschließen – und den Grundsatz der Staatenimmunität.

Und auch der japanisch-koreanische Zwist strahlt auf Deutschland aus. Vergangenen September hat der Korea-Verband in Berlin eine Statue enthüllt, die nun in einem Park in Moabit an das Schicksal der Trostfrauen erinnert. In der Folge kam es zu Protesten, Verwerfungen und Demonstrationen von Gegnern und Befürwortern dieser Aktion.

Besorgnis herrscht auch in den USA. Sowohl Japan als auch Südkorea sind Verbündete Washingtons im Pazifik. Die Entschuldigung Tokios aus dem Jahr 2016 kam denn auch auf sanften Druck aus Washington zustande. Genau das wird in Südkorea kritisiert. Dort stellt man die Aufrichtigkeit infrage.