Die anhaltende Trockenheit hinterlässt ihre Spuren. Foto: dpa/Armin Weigel

Aufgrund anhaltender Trockenheit und geringer Niederschläge hat der Landkreis Esslingen Ende Juli eine Allgemeinverfügung erlassen. Bis 31. August darf kein Wasser aus Bächen, Seen und Flüssen entnommen werden.

Viele Bäche und Flüsse führen derzeit wenig Wasser oder sind zum Teil schon ausgetrocknet. Eine „stark ausgeprägte Niedrigwassersituation im Land“ meldete die Hochwasservorhersagezentrale der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) in ihrem Lagebericht Ende Juli. Mehr als die Hälfte der gemessenen Gewässerpegel in Baden-Württemberg lagen unterhalb des niedrigsten Wasserstandes in einem durchschnittlichen Jahr. Grund dafür ist, dass es bislang in keinem Monat dieses Jahres ausreichend geregnet hat – und es gleichzeitig überdurchschnittlich warm war. Entwarnung ist vorerst nicht in Sicht. Im Gegenteil: „Da die weitgehend niederschlagsfreie Wetterlage andauert, wird sich die Niedrigwasserlage weiter ausweiten“, heißt es auf der Internetseite der LUBW.

 

Regelung gilt bis 31. August

Wie zahlreiche andere Landkreise auch, zieht Esslingen deshalb nun die Notbremse. Um die Situation in den Gewässern abzumildern und weitere Beeinträchtigungen der Gewässerökologie zu vermeiden, hat das Landratsamt ab sofort die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreis per Allgemeinverfügung untersagt. Diese gilt zunächst bis zum 31. August des Jahres. Bis dahin darf weder mit Hilfe einer Pumpe, noch per Hand mit Eimer oder Gießkanne Wasser aus Bächen, Seen, Weihern oder Flüssen entnommen werden. Das generelle Verbot gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Forst und Gartenbau. Ausgenommen sind einzig landwirtschaftliche Betriebe, die Nahrungsmittel produzieren. Und natürlich darf auch weiterhin im Brandfall Löschwasser aus Teichen abgepumpt werden, heißt es aus dem Landratsamt.

Maßnahme im öffentlichen Interesse

Die derzeit kritischen Gewässerzustände erforderten ein Verbot der Wasserentnahme für den Gemeingebrauch. Es reiche nicht aus, die Wassermenge lediglich zu begrenzen. „Der umgehende Schutz der durch die Trockenheit bedrohten Tier- und Pflanzenwelt sowie die Aufrechterhaltung des Ökosystems Wasser liegt eindeutig im öffentlichen Interesse“, heißt es in der Allgemeinverfügung der Esslinger Kreisbehörde. Dem hätten sich Einzelinteressen unterzuordnen. Verstöße können mit bis zu 10 000 Euro Bußgeld geahndet werden. Sollte sich an der Wetterlage bis Ende August nichts geändert haben, sei eine Verlängerung der Einschränkung „nicht ausgeschlossen“.