Ist das Ansehen gestreamter Sexfilme im Internet rechtswidrig? Foto: dpa

Neben einer Welle von umstrittenen Abmahnungen an Nutzer der Sexfilm-Seite Redtube, sind jetzt Nachahmer mit gefälschten Mails auf den Zug aufgesprungen. Doch die vermeintlichen Anwaltsschreiben enthalten Viren.

Neben einer Welle von umstrittenen Abmahnungen an Nutzer der Sexfilm-Seite Redtube, sind jetzt Nachahmer mit gefälschten Mails auf den Zug aufgesprungen. Doch die vermeintlichen Anwaltsschreiben enthalten Viren.

Berlin/Köln - Betrüger versuchen offenbar, auf eine Welle von Abmahnungen wegen angeblich im Internet geschauter Pornofilme aufzuspringen. Derzeit würden gefälschte Abmahnschreiben per E-Mail verschickt, erklärte das Landgericht Köln am Dienstagabend. Das hätten Betroffene dem Gericht berichtet. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sagte, die E-Mails enthielten im Anhang eine zip-Datei mit angeblichen Anwalts-Unterlagen. Die Dateien enthielten allerdings Viren, warnte er. Man sollte sie daher nicht öffnen.

Die Betrüger ahmten offenbar die echte Abmahnung nach: In den Nachrichten tauche der Name der Rechtsanwälte Urmann und Collegen auf, erklärte das Landgericht. Allerdings liege der Zeitpunkt des angeblichen Rechtsverstoßes in der Zukunft. Der Absender der E-Mail sei ebenfalls nicht korrekt.

Echte Abmahnungen an zehntausende Nutzer

Derweil wird die Welle echter Abmahnungen wegen des Schauens urheberrechtlich geschützter Sexfilme im Internet immer größer. Schätzungen von Anwälten zufolge sind mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen.

"Nach unseren Maßstäben muss das eine gigantische Abmahnzahl gewesen sein", sagte Rechtsanwalt Udo Vetter am Mittwoch der dpa. Der Mainzer Anwalt Tobias Röttger nannte die Massenabmahnung "die größte mir bekannte Abmahnwelle auf einen Schlag".

Die Internetnutzer waren abgemahnt wurden, weil sie angeblich Sexfilmchen auf der Seite Redtube.com geschaut hatten, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

Allerdings sind mehrere Punkt umstritten. Die Nutzer guckten die Filme nämlich nur im Internet ("Streaming"), anstatt sie herunterzuladen. Außerdem ist unklar, wie die Rechteinhaber die Internetdaten der Nutzer erhoben haben.