Der Bärensee war einst Trinkwasserspeicher für die Stadt. Inzwischen kommt das Wasser ohne Umweg aus dem Bodensee oder von der Landeswasserversorgung Foto: Leif Piechowski

Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) wird sich am 12. Februar mit dem Wasserpreis in Stuttgart beschäftigen. Der Kunde muss sich indes in Geduld üben.

Stuttgart - Die Landeskartellbehörde hatte im September entschieden, dass der von der Energie Baden-Württemberg (EnBW) verlangte Preis für den Kubikmeter Trinkwasser „missbräuchlich überhöht“ sei und eine Senkung um 33 Prozent verlangt.

Die EnBW, Wasserlieferant für die 600 000 Einwohner Stuttgarts, hatte den Preis am 1. August 2012 um rund neun Prozent (20 Cent) auf 2,562 Euro pro Kubikmeter erhöht. Die Wettbewerbshüter griffen mit ihren Berechnungen aber weiter zurück. Sie sehen den Preis bereits seit 2007 als zu hoch an und fordern von der EnBW eine Rückzahlung für die Kunden.

Die EnBW hat gegen die Vorgabe der Kartellbehörde Beschwerde vor dem OLG eingelegt und 400 Seiten Begründung geliefert. Der Energiekonzern sieht seine Preisgestaltung als gerechtfertigt an. Das Stuttgarter Netz sei wegen der Topografie aufwendig im Unterhalt.

Der OLG-Kartellsenat unter Vorsitz von Richter Gerhard Ruf war bereits mit einem Trinkwasser-Missbrauchsverfahren in Calw befasst. Am dortigen Anbieter, der Energie Calw GmbH, sind die Stadt Calw über die Stadtwerke mit 51 und eine EnBW Beteiligungsgesellschaft mit 49 Prozent beteiligt. Das Calwer Verfahren begann mit der Verfügung zur Preissenkung im Februar 2011. Es ist nicht abgeschlossen und wird in diesem Jahr erneut den Bundesgerichtshof beschäftigen. Danach muss die Landeskartellbehörde nochmals neu entscheiden.

Kartellbehörde und EnBW haben für Stuttgart angekündigt, sich im Zweifelsfall nicht mit einer OLG-Entscheidung zufrieden zu geben. Die Trinkwasserkunden in Stuttgart müssen sich also gedulden. Würde die Rechnung der Kartellwächter am Ende bestätigt, könnte eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern Trinkwasser an die 900 Euro zurückerhalten.