Immer wieder geben sich Betrüger am Telefon als Verbraucherschützer aus. Die Anrufer fordern die Betroffenen auf, Geldbeträge teils auf ausländische Konten zu überweisen Foto: dpa

Die Verbraucherzentralen warnen vor gefälschten Anrufen, Mails und Rechnungen per Brief.Wir geben Tipps, wie Sie sich vor Trickbetrügern schützen können.  

Die Verbraucherzentralen warnen vor gefälschten Anrufen, Mails und Rechnungen per Brief. Wir geben Tipps, wie Sie sich vor Trickbetrügern schützen können.

Telefon

Die Tricks: Bei der sogenannten Staatsanwalt-Masche meldet sich eine angebliche Staatsanwältin aus Frankfurt am Main. Die Anruferin erzählt, dass infolge eines nicht gekündigten Vertrags aus einem Gewinnspiel und einer entsprechenden Anzeige ein Gerichtsverfahren droht. Diesem könnten Betroffene entgehen, wenn sie 5000 Euro in die Türkei transferieren. Um die Forderung seriös erscheinen zu lassen, wird ein Gespräch mit einer angeblichen Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale angeboten.

Ein weiterer Trick von Telefonbetrügern ist es, Stromtarife anzubieten, die einen Schutz gegen steigende Strompreise bieten. Die Kunden müssten dem Anrufer nur die Zählernummer mitteilen. Doch wer der Aufforderung nachkommt, schließt mit dem Anbieter schnell einen Vertrag ab, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wollen Verbraucher diesen kündigen, sollen sie dafür eine Gebühr in Höhe von 150 Euro zahlen. Die Verbraucherschützer raten, grundsätzlich keine Verträge am Telefon abzuschließen.

Immer wieder geben sich Betrüger am Telefon als Verbraucherschützer aus – dieses Mal im Namen der Verbraucherzentrale Berlin. Die Anrufer fordern die Betroffenen auf, Geldbeträge teils auf ausländische Konten zu überweisen – angeblich aus noch offenen Gewinnspielforderungen. Die Verbraucherzentrale versichert: Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin rufen niemals unaufgefordert bei Verbrauchern an.

Unseriöse Firmen versuchen derzeit, Verbrauchern am Telefon Energieausweise zu verkaufen – mit dem Hinweis, dass dies gesetzlich verpflichtend ist. Zugleich wird den Betroffenen angeboten, ihnen einen solchen Ausweis auszustellen. Stimmt der Angerufene zu, erhält er eine Auftragsbestätigung zusammen mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 99,90 Euro zugeschickt. Betroffene sollten sich davon aber nicht unter Druck setzen lassen, raten die Verbraucherschützer. Denn nicht jeder Haushalt braucht einen Energieausweis. Nötig sei die Bescheinigung nur für Immobilienbesitzer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten wollten.

Das gilt es zu tun: Wer einen dubiosen Anruf erhält, sollte Ruhe bewahren. Wird eine sofortige Handlung und Reaktion gefordert, ist das fast immer ein Zeichen für Unseriosität. Ratsam ist, zunächst um eine Terminverlängerung zu bitten und sich in der Zwischenzeit zu informieren. Wer mit überraschenden Forderungen konfrontiert wird, sollte Fragen stellen. So sollten genaue Namen und Adressen in Erfahrung gebracht werden. Die Angaben sollten dann durch Internetrecherchen und Anrufe überprüft werden.

Zudem sollte einer unseriösen Forderung niemand sofort nachkommen. Werden Unterlagen zugeschickt, sollte kein Geld überwiesen werden. Verbraucher sollten der Forderung schriftlich widersprechen und den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ergänzend sollten sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Geld anonym per Western Union oder Ukash bezahlt werde soll. In der Regel lässt sich nicht ermitteln, wer das Geld bekommen hat.

Smartphone

Die Tricks:Besitzer von Android-Smartphones sollten besser nicht auf Links in Kurznachrichten tippen – vor allem wenn sie die SMS von dieser Nummer gar nicht erwartet haben. Denn derzeit sendeten Betrüger falsche Paketbenachrichtigungen an Handys, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. In den Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, auf einen Link zu tippen – um eine angeblich an ihn gerichtete Paketsendung nachzuverfolgen. Betroffene, die diesem Hinweis gefolgt sind, tappen mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine Abo-Falle, warnen die Verbraucherschützer. Und finden am Ende des Monats Posten in Höhe von mehreren Hundert Euro auf ihrer Handyrechnung.

Das gilt es zu tun: Auch wenn über solche Abo-Fallen zustande gekommene Verträge meist nicht wirksam sind, haben Betroffene den Ärger und den Zeitaufwand, die abgebuchten Beträge vom Handyanbieter zurückzubekommen. Deshalb solle man von seinem Provider eine sogenannte Drittanbietersperre verlangen. Die Anbieter sind zur kostenlosen Einrichtung der Sperre verpflichtet. Diese Maßnahme verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an Dritte übertragen wird und so zur Grundlage für Forderungen werden kann. Dies wird WAP-Billing genannt. Drittanbieter-Abofallen lauern oft hinter Werbebannern, die darauf ausgelegt sind, dass der Nutzer sie – oft sogar unbemerkt – antippen muss.

Internet

Die Tricks: Wer eine Mahnung oder eine Abmahnung bekommt, gibt die Namen von Kanzleien oder fordernden Unternehmen oft in eine Suchmaschine ein. Diesen Reflex nutzen derzeit Abofallen-Betrüger aus, indem sie falsche Urteile und Aktenzeichen im Netz streuen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Die Premium Media Service Ltd. und die Pable Domainverwaltung Wien versuchten dadurch, Verbraucher einzuschüchtern und den Eindruck zu erwecken, dass auf dubiosen Rezept- und Routenplaner-Portalen rechtsgültige Verträge zustande gekommen seien. In keinem Fall sollten Betroffene Zahlungen leisten. Die fingierten Urteile tragen falsche Aktenzeichen wie 8 C 257/15 oder 33 C 358/15. Dass sie frei erfunden sind, erkennen Verbraucher an der 15 nach dem Schrägstrich: Sie würde bedeuten, dass es sich um ein Verfahren handelt, dass 2015 begonnen hat. Bereits Anfang Juli warnten die Verbraucherschützer vor Rezept- und Routenplaner-Portalen: Wer sich dort mit seiner E-Mail-Adresse registriert hatte, erhielt eine Rechnung über 249 Euro für eine einjährige Mitgliedschaft.

Derzeit erhalten viele Nutzer auch Phishing-Mails, die angeblich von Paypal oder Telekommunikationsanbietern wie Vodafone oder Telekom stammen. Aufmachung und Namen sind täuschend ähnlich. Die wahren Absender sind jedoch Internetkriminelle, die bekannte Namen missbrauchen und persönliche Daten abgreifen wollen. Die vermeintliche Telekom Deutschland GmbH informiert, dass die monatliche Rechnung fällig wäre. Um die Rechnung zu öffnen, soll ein Link aktiviert werden. Unter dem Namen von Paypal hingegen wollen Kriminelle vermeintliche Gefahren von den Kunden abwehren. Angeblich sei es bei dem Kundenkonto zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Deshalb wird der Empfänger aufgefordert, einen Link zu aktivieren, um so seine Daten zu bestätigen. Wer den Link anklickt, kann den sofortigen Download einer Schadsoftware auslösen, warnen Verbraucherschützer. „Dadurch wird der Computer womöglich mit einem Trojaner infiziert, der Daten ausspäht.“

Das gilt es zu tun: Einer unseriösen Forderung sollte niemand sofort nachkommen. Wer sich nicht sicher ist, ob es sich um eine echte E-Mail des jeweiligen Absenders handelt, sollte sich telefonisch oder auf den Internetseiten der Firmen vergewissern. Die Verbraucherzentrale rät Kunden, bei Zweifeln die Rechnungen mit einer früheren Rechnungsmail abzugleichen und auf Abweichungen wie das Fehlen einer persönlichen Anrede, fehlende Kunden- und Rechnungsnummern zu prüfen. Wer Opfer einer solchen Attacke wurde und den Link bereits angeklickt hat, sollte seinen PC sofort von einem Experten überprüfen lassen, seine Passwörter ändern, Strafanzeige bei der Polizei erstatten und die Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten überprüfen.

Fragen zum Thema Phishing beantworten die Experten der Verbraucherzentrale telefonisch, 0 90 01 / 7 78 08 04. Der Anruf kostet 1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen können abweichen.

Post

Die Tricks: Trauernde bekommen derzeit unseriöse Schreiben mit Zahlungsaufforderungen zugesandt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin. Ihr liegen Rechnungen vor, in denen ein sogenanntes Zentrales Trauerregister 395,20 Euro für die Veröffentlichung der Traueranzeige einfordert. Für ihre Masche nutzen die Absender den Angaben nach Todesanzeigen in Tageszeitungen. Das Trauerregister (trauerregister.de) wird im Internet von einer Firma in Wilmington im US-Bundesstaat Delaware geführt.

Für Kaffeefahrten wird derzeit mit ökologischen Produkten geworben – die Masche bleibt aber dieselbe: Häufig handelt es sich um Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen mit überteuerten Produkten – verknüpft mit einer angeblichen Gewinnübergabe. Auf den Einladungen kann man keinen Absender finden. Den Eingeladenen wird als Dankeschön ein Farb-TV in Aussicht gestellt – der allerdings nie verschenkt wird.

Das gilt es zu tun: Auch wenn der Brief seriös wirkt: Verbraucher sollten Schreiben von Inkassounternehmen immer prüfen. Nur Rechnungen aus wirksam geschlossenen Verträgen müssen bezahlt werden, heißt es bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Betroffene können sich im amtlichen Verzeichnis der Inkassounternehmen informieren, ob die Absender glaubwürdig sind. Alle in Deutschland zugelassenen Inkassounternehmen werden in der öffentlich zugänglichen Datenbank, www.rechtsdienstleistungsregister.de, aufgeführt. Unberechtigten Forderungen sollte widersprochen werden – per Fax oder Brief.