Schon zu Beginn der Pandemie war über eine Regelung der Triage diskutiert worden. Nun hat die Bundesregierung eine Reglung auf den Weg gebracht. (Symbolfoto) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Bundesregierung hat eine Regelung für den Umgang mit knappen medizinischen Ressourcen auf den Weg gebracht. Was der Gesetzentwurf zur sogenannten Triage vorsieht.

Zusammen mit den Corona-Regeln für den Herbst hat die Bundesregierung eine Regelung für den Umgang mit knappen medizinischen Ressourcen im Fall einer Pandemie auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung will ausschließen, dass Menschen mit Behinderung oder Hochbetagten für den Fall zu knapper Intensivkapazitäten in der Pandemie benachteiligt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres eine entsprechende Regelung verlangt. Über das ethisch sensible Thema muss noch der Bundestag beraten und entscheiden.

 

Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass alle Patienten und Patientinnen im Falle knapper medizinischer Ressourcen gleichbehandelt werden müssen. Maßgebliches Kriterium bei der Entscheidung, wer etwa an das einzige verfügbare Beatmungsgerät angeschlossen wird, wäre demnach die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit. Weitere Erkrankungen dürften in der aktuellen Lage nur eingeschränkt berücksichtigt werden, Kriterien wie Alter, Behinderung und Grad der Gebrechlichkeit gar nicht.

Entscheidung muss von mehreren Ärzten getroffen werden

Die Entscheidung über die Zuteilung muss den Plänen zufolge von mehreren Ärzten getroffen werden. Ausdrücklich ausgeschlossen werden soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums die sogenannte Ex-Post-Triage, bei der einem Patienten, der bereits in Behandlung ist, die Therapie entzogen wird, um sie einem anderen Patienten mit besserer Überlebenswahrscheinlichkeit zugutekommen zu lassen. Sie ist ethisch besonders umstritten.

„Wer ein Intensivbett benötigt, muss es bekommen - auch in der Pandemie“, erklärte Lauterbach. Er werde sich dafür einsetzen, dass Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung gar nicht erst entstehen, „durch konsequente Bekämpfung der Pandemie“, sagte er.

Regelung zur Triage seit Pandemiebeginn diskutiert

Die Bundesregierung will damit auch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass der Staat bei ausgeprägter Schutzbedürftigkeit die Pflicht hat, Menschen vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung zu schützen. Bei einer Zuteilung knapper überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen müsse der Gesetzgeber entsprechende Schutzvorkehrungen treffen.

Schon zu Beginn der Corona-Pandemie war über eine Regelung der sogenannten Triage diskutiert worden. Die Politik hatte sich aber dagegen entschieden, den Ärzten per Gesetz Vorgaben zu machen. Die Mediziner richteten sich bislang nach den Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi).