Die Triage ist keine leichte Entscheidung. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht verwirft die während der Coronazeit ersonnene Regel. Das macht die Sache nicht leichter, kommentiert Christian Gottschalk.

Es gehört nicht zu den Kernaufgaben des Bundesverfassungsgerichtes, der Politik das Leben einfach zu machen. Das haben unter anderem die Entscheidungen gezeigt, die das Klimaschutzgesetz oder den Nachtragshaushalt der Ampel gegeißelt haben. In seinen finanziellen Auswirkungen wird der nun ergangene Beschluss zur Triage nicht vergleichbar dramatisch werden. Das Zeug, heftige Wallungen zu verursachen, hat der Richterspruch aber allemal. Die Diskussion darüber, wessen Leben unter welchen Umständen gerettet werden kann – und im Umkehrschluss: welches nicht – hat während der Coronajahre hitzigste Debatten produziert. Damit kann nun, da die entsprechende Regel gekippt worden ist, wieder gerechnet werden. Denn mit Hinweisen darauf, wie es denn richtig gegangen wäre, gehen die Richter eher sparsam um.

 

Der Bund ist nicht zuständig – wahrscheinlich

Wichtigste Erkenntnis: In der Sache ist nicht der Bund zuständig. Obwohl sich auch da noch ein Hintertürchen öffnen könnte, sollte das Thema ins Strafrecht wandern. Das ist aber nicht gewollt. Also müssen die Länder ran. Eines der großen Streitthemen wird dabei neu aufgerollt, die Ex-post-Triage. Der Bund hatte verboten, Patienten, die schon behandelt werden, in eine erneute Abwägungsentscheidung einzubeziehen, wenn neue Patienten kommen. Ärzte lehnen das ab. Es ist zu erwarten, dass nun zahlreiche Ländergesetze die Sache neu bewerten – und am Ende erneut in Karlsruhe landen werden.