Geld wird an der Kasse längst nicht mehr nur zum Zweck des Einkaufs ausgetauscht. Foto: dpa

Die angekündigte Auszahlung von Arbeitslosengeld beim Einzelhändler ist nur eines vor vielen zusätzlichen Angeboten. Während die Unternehmen damit Kunden anlocken wollen, sehen Gewerkschaftsvertreter und Handelsexperten auch Risiken.

Stuttgart - Arbeitslose sollen künftig an der Supermarktkasse einen Vorschuss auf ihre Leistungen vom Amt erhalten können. Im Gegenzug werden bis Ende 2018 die bisher in jährlich rund 400 000 Fällen genutzten Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen abgeschafft. Dadurch wandert eine Dienstleistung mehr an die Kassen im Einzelhandel, an denen ohnehin bereits vieles mehr möglich ist als nur das Bezahlen der Einkäufe. Wir beantworten wichtige Fragen:

Welche Einzelhändler zahlen den Vorschuss auf das Arbeitslosengeld künftig an der Supermarktkasse aus?

Nach aktuellem Stand beteiligen sich die Lebensmittelhändler Rewe, Penny und Real sowie die beiden großen Drogeriemärkte dm und Rossmann. Sie gehören zu den Kunden des jungen Berliner Dienstleisters Cash Payment Solutions, der nach eigenen Angaben ein Netzwerk von rund 10 000 Filialen betreut, mit Rossmann soll diese Zahl bis April kommenden Jahres auf 12 000 ansteigen. Das Start-up-Unternehmen bietet heute schon Zahlungsabwicklungen für Online-Shops, Banken, Telekommunikationsanbieter, Versicherungen und Energieversorger an. „Kreditinstitute wie die DKB und die Sparda Banken ermöglichen ihren Kunden über unsere Infrastruktur Ein- und Auszahlungen vom Girokonto an der Supermarktkasse ohne Mindesteinkauf“, erklärt ein Sprecher der Berliner. Kunden könnten auch Online-Einkäufe mit Bargeld bezahlen, ohne Angabe sensibler Bank- oder Kreditkartendaten.

Was sagen Kritiker?

Bernhard Franke, Fachbereichsleiter Handel bei Verdi in Baden-Württemberg, warnt davor, dass an den Supermarktkassen leicht die Situation entstehen könnte, dass sich Arbeitslose an den Prager gestellt fühlen. „Im Amt und in einer Bank hält man einen gewissen Diskretionsabstand, das ist etwas anderes als eine Schlange im Supermarkt.“ Auch für Kassiererinnen und Kassierer könnte es zu unangenehmen Begleiterscheinungen kommen, gibt Franke zu bedenken, ohne damit Arbeitslose bloßstellen zu wollen. Doch anders als speziell geschultes Personal in den Jobcentern seien Kassierer nicht darauf vorbereitet, dass sich ein Betroffener spontan über Sozialleistungen beklagt. „Das könnte als belastend empfunden werden“, so Franke.

Könnten es zu einer Stigmatisierung an der Supermarktkasse kommen?

Nach Aussage des Sprechers von Cash Payment Solutions sei Diskriminierung ausgeschlossen, weil es für Beobachter nicht erkennbar sein werde, welches Motiv ein Kunde hat, der sich Geld an der Supermarktkasse auszahlen lässt. Ein Beispiel: Ein Kunde erhalte etwa beim Online-Einkauf einen Zahlschein mit Barcode per E-Mail oder SMS, den er an der Kasse scannen lässt und den offenen Betrag bezahlt. Im Retouren-Fall bekomme er einen Auszahlschein, mit dem er sich das Geld an einer Kasse wieder auszahlen lassen kann. Ähnlich laufe es bei der Auszahlung von Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung oder von Versicherungsbeträgen. „Diese Zahlscheine unterscheiden sich nicht von denen, die für die Auszahlung der Sonderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit genutzt werden“, so der Sprecher.

Was haben die Supermärkte davon, sich zu beteiligen?

Die Rewe-Gruppe biete ihren Kunden bereits seit 2003 in Rewe- und seit 2008 in Penny-Märkten kostenloses Bargeldabheben an, teilt das Kölner Unternehmen auf Anfrage mit. Diesen Service gibt es mittlerweile bei verschiedenen Händlern, aber auch bei 1300 Shell-Tankstellen, bei denen Kunden von in der Cash-Group zusammengeschlossenen Privatbanken kostenlos Geld abheben können. Auch die Sparkassen im Südwesten pflegen ähnliche Kooperationen, etwa mit Edeka-Märkten oder Bäckereien; nach Aussagen eines Sprechers immer dann, „wenn sich an einem Standort kein Geldautomat rechnet“. Aktuell seien dies Einzelfälle – jedoch mit steigender Tendenz, so der Sprecher. Die Supermarktkette Rewe will es durch die künftige Kooperation beim Arbeitslosengeld „neuen Kundengruppen ermöglichen, sich mit Bargeld zu versorgen“. Zu den Konditionen der Partnerschaft äußern sich die Beteiligten nicht.

Wie wirken sich die neuen Angebote auf die Kunden aus?

Cetin Acar, Fachmann für IT- und Handelsthemen beim Forschungs- und Beratungsinstitut EHI in Köln, gibt zu bedenken, dass es zu „unerwünschten Verzögerungen“ aus Sicht der Kunden kommen kann. Dahinter stecke auch ein grundsätzlicher Gegensatz: Die Handelsunternehmen, insbesondere Discounter, legten auf der einen Seite großen Wert darauf, dass es an der Kasse möglichst zügig und reibungslos vorangeht. Besonders kurze Nachlaufbänder und mehrfache Barcode-Auszeichnungen an den Artikeln sind dabei nur zwei Optimierungsmöglichkeiten. Auf der anderen Seite sehen sie auch die Chance, mit zusätzlichen Serviceangeboten mehr Kunden anzulocken.

Was kommt noch auf die Kunden zu?

In dieser Zukunftsvision dürfte nicht nur aus Sicht von Experten irgendwann auch dem entspanntesten Zeitgenossen in der Supermarktschlange der Geduldsfaden reißen: Ein Kunde begleicht nach dem Bezahlen seiner Einkäufe und dem obligatorischen Austausch von Bonuspunkten und Treueherzen auch noch seine Stromrechnung, lässt seine Telefonkarte aufladen, bucht die nächste Bahnfahrt und hebt etwas Bargeld vom Girokonto ab.