Das Treffen nach ersten Online-Kontakten wurde zum Albtraum: Ein Mann wurde von zwei jungen Männern aus Esslingen wohl gequält und gedemütigt. Foto: imago images/Rolf Poss

Im Juli 2025 sollen zwei 16- und 18-Jährige einen Mann gepeinigt haben. Vor dem Landgericht Stuttgart räumten sie die Taten ein.

Am ersten Prozesstag hatten sie zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Am zweiten Verhandlungstag ließen sie über ihre Verteidiger Erklärungen verlesen. Über ihre Rechtsanwälte räumten die beiden zur Tatzeit 16- und 18-jährigen Angeklagten aus Esslingen ein, einen Mann Anfang Juli 2025 in einem Waldstück bei Stuttgart-Hedelfingen gequält, gedemütigt, gepeinigt und bestohlen zu haben. Vor dem Landgericht Stuttgart müssen sie sich dafür wegen des Vorwurfs des erpresserischen Menschenraubs und der gefährlichen Körperverletzung verantworten.

 

Das erste Kennenlernen erfolgte über eine Dating-Plattform. Dann kam es zu einem ersten persönlichen Treffen – und einem weiteren Date zunächst in Esslingen, bei dem die Situation eskalierte.

Vor dem Landgericht Stuttgart legten zwei Angeklagte über ihre Verteidiger umfassende Geständnisse ab. Foto: Marijan Murat/dpa

Beide Angeklagte räumten über ihre Verteidiger ein, dass die Vorwürfe aus der Anklageschrift zutreffen würden. Der 18-Jährige und das spätere Opfer hatten sich am Tattag zunächst in Esslingen getroffen. Dann soll der 16-Jährige unerwartet hinzugekommen sein. Was dann geschah, so der 16-Jährige über seinen Anwalt, sei nicht seine Idee gewesen. Doch er habe sich bereit erklärt, dabei mitzumachen. Der Plan sei ursprünglich gewesen, dem Geschädigten sein Auto abzunehmen, mit dem Fahrzeug in der Gegend herum zu fahren und es dann irgendwo wieder abzustellen.

Der Ältere habe sich nicht beruhigen wollen

Doch laut Anklageschrift kam es anders. Die beiden Angeklagten sollen dem Geschädigten eine Softairpistole an den Kopf gehalten haben. Die Waffe habe dem 18-Jährigen gehört, ließ der 16-Jährige über seinen Verteidiger verlauten. Als der Geschädigte wohl gezwungen wurde, erniedrigende Textpassagen nachzusprechen, habe der Ältere zudem die Videos gedreht. Er habe versucht, auf den anderen einzuwirken, gab der Jüngere der beiden Angeklagten an. Doch der Ältere habe sich nicht beruhigen wollen.

Laut Anklageschrift wurde der Geschädigte in dem Waldstück auch getreten, geschlagen und bespuckt. Aus Angst habe das Opfer seinen Peinigern Geld angeboten und in einer Bankfiliale in der Pliensauvorstadt 1000 Euro für sie abgehoben. Beide Angeklagten ließen über ihre Verteidiger ihr Bedauern über diese Taten verlauten. Sie würden das Opfer gerne finanziell entschädigen, hätten aber selbst nicht die Geldmittel dazu.

Am zweiten Verhandlungstag wurde auch der Geschädigte zu dem Vorkommnissen vom Juli letzten Jahres vor Gericht befragt. Doch seine Aussagen erfolgten auf Antrag seines Verteidigers unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil sehr intime Dinge betroffen seien. Laut Gericht konnte dem Geschädigten die Aussage nicht erspart werden, weil es Diskrepanzen zwischen seinen Schilderungen des Geschehens und der Darlegung in der Anklageschrift geben würde. Auf die Inhalte dieser Divergenzen wurde nicht eingegangen.

Angeklagte lieferten sich Verfolgungsjagden mit der Polizei

Den beiden Angeklagten werden weitere Delikte in Zusammenhang mit Fahrzeugen vorgeworfen. Zu einer Verfolgungsjagd, die er sich dabei mit der Polizei im April 2025 in Ostfildern geliefert hatte und in deren Verlauf es zu Unfällen gekommen war, meinte der 18-Jährige, er habe darauf vertraut, dass niemand zu Schaden kommen werde. Sein Ansinnen sei es gewesen, der Polizei zu entkommen. Er sei geflohen, ohne nachzudenken. Er habe zuvor Rauschgift konsumiert, was seine Wahrnehmung getrübt habe. Aber er bitte um Verzeihung.

Über die Glaubwürdigkeit dieser Aussagen muss die Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart befinden. Fünf weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil wird Ende März erwartet.