Viele Firmen setzen die neue Verordnung nur halbherzig um. Für Verbraucher sind die Angaben häufig noch immer undurchsichtig. Foto: dpa

Seit gut einem halben Jahr gilt die Transparenzverordnung. Doch wie ernst nehmen Telekommunikationsanbieter ihre Pflicht? Die Stiftung Warentest kommt zu „verheerenden“ Ergebnissen.

Stuttgart - – Was ist die Transparenzverordnung?

Wie schnell ist mein Internetanschluss wirklich? Ab wann muss ich erhöhte Gebühren für die mobile Datenübertragung bezahlen? Und was kostet mich das genau? Seit gut einem halben Jahr gilt die „Transparenzverordnungfür den Telekommunikationsbereich“. Die Bundesnetzagentur will damit die Informationsrechte der Nutzer stärken. Sechs Monate hatten die Unternehmen Zeit, um ihre Hausaufgaben zu machen und die ab Juni 2017 geltenden Informationspflichten umzusetzen. Doch passiert ist bislang wenig, wie die Stiftung Warentest („Test“ 2/2018) bei einer Überprüfung von insgesamt 31 Anbietern festgestellt hat.

Was soll die Verordnung bewirken?
Ziel der Verordnung ist es laut Bundesnetzagentur, „dem Verbraucher im Telekommunikationsmarkt eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen“. Zu diesem Zweck wurden Muster für Informationsblätter erstellt, die potenziellen Kunden zugänglich gemacht werden sollen. Enthalten sein müssen unter anderem „Angaben über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten“. Verbindlich ist darüber hinaus der Hinweis auf Informationen zum generellen Ablauf des Anbieterwechsels auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Was kritisiert die Stiftung Warentest?
Dass viele Firmen die Verordnung nur halbherzig umsetzen. „Auf den Webseiten der Anbieter sind die geforderten Angaben teilweise nur schwer zu finden“, erklärt Thomas Grund, Projektleiter für Telekommunikationstarife bei der Stiftung Warentest. Die Möglichkeit, die Tarife im Detail zu vergleichen, sei grundsätzlich zu begrüßen. „Allerdings ist es häufig immer noch eine Frage der Auslegung, wie eine Formulierung genau zu verstehen ist.“ Gerade die Standardisierung der Angaben führe mitunter nicht zu mehr Transparenz, sondern eher zum Gegenteil: „Weniger Inhalt soll für mehr Übersichtlichkeit sorgen, dabei fehlen dadurch wichtige Informationen. So können die Anbieter Dienste und Leistungen in ihren Formularen weglassen, wenn sie sie nicht anbieten. Der Kunde weiß dann aber nicht, ob sie vergessen wurden oder nicht angeboten werden.“
Ist die Verordnung in ihrer jetzigen Form überhaupt ausreichend?
Der Stiftung Warentest zufolge kann die Verordnung nur ein erster Schritt sein. Wichtige Informationen werden von der Bundesnetzagentur gar nicht erst eingefordert. So fehlen Angaben zu einmaligen Einrichtungspreisen. „Diese wirken sich jedoch unter Umständen erheblich auf die monatlichen Kosten aus.“ Auch sei oft intransparent, für was eine Mobilfunkflatrate eigentlich gelte, also etwa nur für das eigene Netz des Anbieters oder auch andere Netze, oder wie sich die Bereitstellung eines Endgerätes langfristig preislich auswirke. Immerhin, so stellen die Tester fest, wirken „die meisten der Mängel eher wie Formfehler als wie gezielte Versuche, etwas zu verheimlichen“.
Gibt es Unterschiede zwischen der Beratung in den Shops und Online-Informationen?
Viele Unternehmen vertreiben ihre Produkte heute völlig ohne persönliche Beratung – zum Beispiel Einzelhandelsketten oder reine Online-Anbieter. Die im Internet bereitgestellten Informationen schwanken hier zwischen „angemessen“ (zum Beispiel Aldi Talk, Lidl Connect) und „inakzeptabel“ (zum Beispiel Rossmann Mobil, Callmobile.de). „Einen persönlichen Ansprechpartner zu haben ist zunächst einmal positiv, führt aber nicht automatisch zu besseren Informationen“, stellt Thomas Grund fest. So stellte in 35 getesteten Shops kein einziger Mitarbeiter ungefragt die erforderlichen Datenblätter bereit. Bei der Telekom gab es sie immerhin auf Nachfrage, bei den anderen vier getesteten Anbietern dagegen gar nicht. „Uns wurde unter anderem erklärt, da müsse man ja Dutzende Blätter ausdrucken, das sei grundsätzlich nicht möglich.“ Ob man auf einen kompetenten und hilfsbereiten Berater treffe, sei schlicht Glückssache. Insgesamt beurteilt die Stiftung Warentest das Ergebnis als „verheerend“.
Wie kann man sich als Verbraucher besser informieren?
„Man sollte im Shop nach schriftlichen Informationen fragen und sich nicht mit Werbeflyern abspeisen lassen“, rät Warentester Grund. „Die Dokumente sollte man dann mit nach Hause nehmen und die Angaben online prüfen und vergleichen. Einen Vertrag sofort zu unterschreiben ist nie eine gute Idee.“ Bei Anbietern ohne Shop bleibe ohnehin nur die Internetrecherche. „Es ist leider weiterhin lästige Fleißarbeit, den richtigen Anbieter zu finden.“ Vorsicht ist laut Grund auch bei telefonischen Verlängerungsangeboten angezeigt. „Hier werden Kunden häufig mit Versprechungen gelockt, ohne dass etwa gesagt wird, dass sich der Vertrag dann automatisch um zwei Jahre verlängert.“ Auch hier gilt: Vor einer verbindlichen Zustimmung sollte man die Informationen schriftlich, also per E-Mail oder postalisch, anfordern.