Mutter und Sohn sind vermutlich Opfer ihres Hundes geworden: In diesem Mehrfamilienhaus in Hannover wurden die beiden Toten gefunden. Foto: dpa

Es ist ein Schreckensszenario: Ein Staffordshire-Terrier hat in Hannover wohl seine Besitzer totgebissen. Im Südwesten gilt die Rasse als Kampfhund – und es gibt entsprechende Pflichten für die Halter.

Hannover - Ein Kampfhund hat in einer Wohnung in Hannover vermutlich seine Besitzer totgebissen, eine Mutter und ihren Sohn. „Nach ersten Untersuchungen durch einen Rechtsmediziner wurden die 52-Jährige und ihr 27-jähriger Sohn offenbar von dem Hund getötet“, schrieb die Polizei in Hannover am Mittwoch in einer Mitteilung. Die Hintergründe der Tragödie sind noch unklar. Ein ähnlicher Fall mit zwei Toten durch eine Hundeattacke ist in den vergangenen Jahren nicht bekannt geworden.

 

Feuerwehrleute fingen das Tier in der Nacht mit einer Schlinge ein, der Hund wurde in ein Tierheim gebracht. Die Stadt Hannover ist dafür zuständig, nun zu entscheiden, ob der Hund eingeschläfert wird. Bisher gebe es keine Entscheidung, sagte ein Stadtsprecher. „Die Ermittlungen laufen ja noch.“ Nach Angaben des Tierheims handelt es sich um einen Staffordshire-Terrier-Mischling. Sowohl Staffordshire-Bullterrier als auch American-Staffordshire-Terrier werden von vielen deutschen Behörden – auch den baden-württembergischen – als Kampfhunde eingestuft. Bundesweit einheitliche Regeln gibt es nicht.

Die Mutter saß nach Angaben von Anwohnern im Rollstuhl

Die 25-jährige Tochter der getöteten Frau hatte die Beamten alarmiert, weil sie Mutter und Bruder nicht erreichen konnte. Beim Blick durch ein Fenster entdeckte sie dann einen leblosen Körper in der Wohnung der beiden. „Aktuell steht noch nicht fest, wie es zu dem Unglück kommen konnte“, hieß es von den Ermittlern.

Die Mutter saß nach Angaben von Anwohnern im Rollstuhl. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an. „Zurzeit sieht es so aus, als sei diese Tragödie durch Hundebisse zustande gekommen“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Details wie zum Beispiel die Anzahl der Bisse wollte ein Polizeisprecher nicht nennen.

In Baden-Württemberg gelten drei Rassen als besonders gefährlich

Laut der baden-württembergischen Kampfhundeverordnung gelten drei Rassen als besonders gefährlich und aggressiv und damit grundsätzlich als Kampfhund: American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier. Neun weitere Rassen gelten als Tiere mit Eigenschaften von Kampfhunden: Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bullmastiff, Bordeaux- Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. Bei diesen Hunderassen sei wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen, heißt es in der Verordnung.

Wenn es Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität gibt, müssen die Hunde von der Polizei auf ihre „Kampfhundeeigenschaft“ überprüft werden. Die Halter müssen einen Sachkundenachweis und Hundeführerschein erbringen, mit denen sie ihre Befähigung nachweisen, mit den Tieren umzugehen. Die Hunde werden einem sogenannten Wesenstest unterzogen. Wer sich eine Kampfhundrasse anschaffen will, braucht die Erlaubnis der örtlichen Polizeibehörde. Ein Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde ab sechs Monate und auffällige Hunde anderer Rassen ist im Südwesten generell verpflichtend.

Im Jahr 2000 hatte der tödliche Angriff zweier Kampfhunde auf den sechs Jahre alten Hamburger Jungen Volkan den Anstoß für eine breite Debatte gegeben. Viele Bundesländer verschärften daraufhin ihre Regeln. Der Verband für das Deutsche Hundewesen kritisiert die Rasselisten als „Unfug“. Gefährlich sei nicht eine bestimmte Rasse, sondern nur der jeweilige Hund. „Ein Staffordshire-Terrier ist nicht gefährlicher als ein Labrador“, betont Dunia Thiesen-Moussa, die an der Tierärztlichen Hochschule Hannover eine Verhaltensmedizinische Sprechstunde anbietet. „Man kann Hunde allerdings darauf trainieren, Artgenossen zu verletzen oder gar zu töten.“