Suhrkamp-Verlegerin Ulla Unseld-Berkewicz Foto: dpa

Der Suhrkamp Verlag will sein Überleben mit einem sogenannten Schutzschirmverfahren sichern. Damit will der Traditionsverlag verhindern, dass sein Gewinn an die Anteilseigner ausgeschüttet wird.

Berlin - Der Suhrkamp Verlag will sein Überleben mit einem sogenannten Schutzschirmverfahren sichern. Die Geschäftsführung des Verlages habe am Montag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen entsprechenden Antrag nach dem "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" eingereicht, teilte Suhrkamp mit.

Damit will der Traditionsverlag verhindern, dass sein Gewinn an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. Nur so sei der Bestand des Hauses zu sichern. Das Gericht habe dem Antrag bereits stattgegeben, sagte Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil.

Jahrelanger Machtkampf

Um den Verlag tobt seit Jahren ein erbitterter Machtkampf zwischen den Gesellschaftern. Die Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz hält 61 Prozent der Anteile, der Medienunternehmer Hans Barlach den Rest.

Barlach äußerte sich am Montag "entsetzt" über die Leichtigkeit, mit der Unseld und Geschäftsführer Jonathan Landgrebe den "im Kern gesunden Verlag aufs Spiel setzen". Als Mehrheitsgesellschafterin habe die von Unseld-Berkéwicz geleitete Familienstiftung mit ihrer Forderung auf Ausschüttung ihrer Gewinnanteile die Insolvenzsituation herbeigeführt.

Suhrkamp betonte in einer Mitteilung, der Schritt sei die Konsequenz aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 20. März. Danach müssten Forderungen der Gesellschafter an den Verlag in Höhe von rund 8,2 Millionen Euro in den Bilanzen berücksichtigt werden. Die Gesellschafter hätten sich nicht über die Ausschüttung der Gewinne einigen können. Das Frankfurter Gericht hatte entschieden, dass Suhrkamp knapp 2,2 Millionen Euro aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 an seinen Minderheitsgesellschafter Barlach zahlen muss.

Kein klassisches Insolvenzverfahren

Dank dem jetzt beantragten Verfahren müsse der Gewinn nicht ausgeschüttet werden, der Verlag werde so in seiner Existenz geschützt, erklärte Suhrkamp. Das Schutzschirmverfahren sei kein klassisches Insolvenzverfahren. Damit bleibe der Verlag uneingeschränkt handlungs- und zahlungsfähig. Mitarbeiterverträge seien von der Antragstellung nicht betroffen, Autorenverträge blieben bestehen, erklärte Suhrkamp.

Für den Erhalt des Verlags wichtige Entscheidungen werden nun nicht mehr von den zerstrittenen Gesellschaftern getroffen, sondern von dem vom Gericht bestellten Sachwalter Rolf Rattunde von der auf Insolvenzen spezialisierten Kanzlei Leonhardt Rechtsanwälte (Berlin).

"Die Geschäftsführung des Verlags ist der Überzeugung, dass innerhalb dieses Verfahrens ein stabiler finanzieller und rechtlicher Rahmen für die Fortführung des Verlags gefunden werden kann", heißt es in der Suhrkamp-Erklärung. "Sie geht davon aus, dass das Verfahren innerhalb weniger Monaten erfolgreich abgeschlossen sein wird."