Der Reisekonzern Thomas Cook ist in der Corona-Krise pleite gegangen. Foto: dpa/Clara Margais

Zwangsgutscheine wird es nicht geben, aber bis die Anbieter bereits bezahlte Urlaube und Flugreisen erstatten, werden einige Monate vergehen. Thomas-Cook-Geschädigte können zumindest jetzt Anträge beim Bund stellen.

Frankfurt - Reisende trifft es in letzter Zeit besonders hart. Erst strandeten Tausende durch die Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook, nun legt das Corona-Virus die Welt lahm. Die Bundesregierung wollte die Verbraucher mit Gutscheinen entschädigen, doch die Kommission der Europäischen Union lässt das nicht zu. Nun wird wohl Geld fließen. So wie bei Thomas Cook wird vermutlich der Bund auch wieder einspringen müssen. Es kann Monate dauern, bis Lösungen gefunden werden. Die Pleite von Thomas Cook ist ein Beispiel.