Kritische Begegnung zwischen Hund und Jogger – verantwortlich ist der nicht sichtbare Hundehalter Foto: Avanti

Jogger tritt einen Welpen zu Tode: Der Fall löst heftige Debatten aus. Der Hund als ewiger Streit unter Menschen: Wie sollten sich Hundebesitzer verhalten, und was müssen Jogger beachten?

Stuttgart/Ludwigsburg - Noch immer unbekannt ist der Jogger, der in der Ludwigsburger Comburgstraße einen vier Monate alten Welpen zu Tode getreten haben soll. „Bisher ist bei uns kein einziger Hinweis eingegangen“, sagt Polizeisprecherin Yvonne Schächtele am Dienstag. So gebe es bisher lediglich die Darstellung der Hundehalter, wie sich der Vorfall am Sonntag gegen 18.45 Uhr abgespielt hat. „Dabei kann auch ein Unfall bisher nicht ausgeschlossen werden“, so die Polizeisprecherin.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei waren eine 21-jährige Spaziergängerin und ihr 22-jähriger Begleiter mit einem vier Monate alten Welpen an einer ausziehbaren Leine auf dem Fußweg unterwegs. Dabei handelt es sich um einen kleinen Hund – eine Mischung aus Französischer Bulldogge und Chihuahua. Der Hund rannte an der Flexileine bellend auf einen Jogger zu – und steckte im Gerangel tödliche Fußtritte ein. „Laut Protokoll blieb der Jogger anschließend stehen und hat sich offenbar entschuldigt“, sagt Polizeisprecherin Schächtele, „dann aber habe er erklärt, dass er dringend weiter müsse.“

Auf den Gedanken, die Personalien sicherzustellen, kam offenbar keiner der Beteiligten. Die Hundehalterin wollte ihr Tier schnell nach Hause und zu einem Tierarzt bringen – doch der Welpe erlag noch auf dem Rückweg den Verletzungen. Am Abend gegen 21 Uhr nahm die Polizei die Anzeige auf. Der Jogger soll etwa 40 bis 45 Jahre alt, 1,75 Meter groß und schlank sein, mit schwarz-grau melierten Haaren, Dreitagebart, dunkelblauem Oberteil und schwarzer Hose. Er könnte sich über Telefon 0 71 41 /18 - 53 53 bei der Polizei melden.

Wie aber verhalten sich Jogger und Hundehalter richtig? Wolfgang Walberer hat selbst zwei Hunde und ist Jogger – außerdem ist er Ausbilder beim Trainings- und Kompetenzzentrum für Polizeihundeführer des Polizeipräsidiums Einsatz in Göppingen. Und er sagt: „Derjenige, der aufpassen muss, ist der Hundehalter.“ Denn ein Hund bedeute immer eine abstrakte Gefahr, unvorhersehbar zu reagieren. Deshalb sei es der Tierhalter, der im Zweifel haftet.

Walberer empfiehlt Hundehaltern, bei der Annäherung von Joggern, Fahrradfahrern oder Autos „den Hund zu sich zu rufen“. Wenn es zu einer nahen Begegnung kommt, „muss ich den Hund halt auch mal kurz anleinen, danach kann’s weitergehen“. Eine Flexi-Ausziehleine werde von Hundehaltern häufig sehr gedankenlos gehandhabt. Wenn die Leine sich je nach Bewegung plötzlich quer über den Weg spanne, gebe es oft gefährliche Stolperfallen, so Walberer.

Aber auch Jogger sollten Abstand halten: Für einen Hund setzt er eben den Reiz, für eine Beute gehalten zu werden. „Ist ein Hund allein und ohne Leine in der Nähe, sollte ein Jogger das Tempo verringern“, rät Walberer. Schnelle Bewegungen seien in der Nähe des Tiers zu vermeiden: „Ein Spurt ist ebenso falsch, wie neben dem Tier abrupt abzubremsen.“ Und vor allem: Kein Augenkontakt – das könnte auf den Hund wie eine Kriegserklärung wirken.

Eine Kriegserklärung hat inzwischen die Tierrechtsorganisation Peta abgegeben. Für sie ist der Fall eine „brutale Tat“, die mit der Höchststrafe des Tierschutzgesetzes geahndet werden müsse: Bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe . Für Hinweise hat Peta 1000 Euro Belohnung ausgesetzt.