Alles deutet auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Peta und dem Landwirt Dieter Müller. Foto: Peta

Die Zeichen stehen auf Konfrontation im Streit um die Hühnerhaltung auf einem Geflügelhof in Gerlingen. Der Landwirt Dieter Müller will keine Unterlassungserklärung unterschreiben. 

Gerlingen - Der Gerlinger Landwirt Dieter Müller weigert sich. Er hat die von der Tierrechtsorganisation Peta geforderte, strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht in der vorgegebenen Frist unterschrieben. Darin hätte er zugesagt, nicht mehr zu behaupten, es seien ihm tote Hühner in den Stall gelegt worden.

Stattdessen hat er durch Hans-Günther Thobaben, den Inhaber einer Braunschweiger Unternehmensberatung, mitteilen lassen, die bis Mittwoch, 9. Dezember, 12 Uhr gesetzte Frist, sei zu kurz und damit unwirksam. „Wir werden nun beim Landgericht Stuttgart den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen“, kündigte der Manager der Peta-Rechtsabteilung, Edmund Haferbeck, daraufhin an.

Anwalt: keine falsche Tatsachenbehauptung

Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, nachdem die Tieraktivisten in einem Stall Müllers bei einem nächtlichen Besuch verweste Hühnerkadaver zwischen den Legehennen entdeckt haben wollen. In einem SWR-Interview hatte Müller gesagt „Aber es sind gestellte Bilder – die Kadaver sind in den Stall gebracht worden.“ In dem Schreiben Thobabens an Peta heißt es, „diese Behauptung unseres Mandanten mag getätigt worden sein“. Es sei aber nie behauptet worden, dass Peta die fraglichen Kadaver in den Stall gebracht habe. Der Jurist kommt zu dem Schluss, dass keine falsche Tatsachenbehauptung verbreitet wurde und damit auch kein Unterlassungsanspruch bestehe. Er kündigte an, „der Stimmungsmache durch Peta gemeinsam mit den zuständigen Behörden“ entgegenzutreten.

Gleichzeitig signalisiert er jedoch auch, „im wohlverdienten Interesse aller Beteiligten keine weitere Konfrontation zu suchen“. Er stehe für ein klärendes Gespräch stellvertretend für Dieter Müller bereit. Daran jedoch hat Peta kein Interesse.