Der mutmaßliche „Gülle-Mord“ sorgt für heftigen Streit zwischen Staatsanwälten und Verteidigern. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Im vergangenen Jahr ist eine Bäuerin aus Nordschwaben auf ihrem Grundstück tot neben einer Gülle-Grube aufgefunden worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Ehemann Mordanklage erhoben. Die Verteidiger sprechen von einem tragischen Unfall.

Augsburg - Im Prozess um den angeblichen „Gülle-Mord“ an einer Bäuerin aus Nordschwaben haben die Verteidiger des angeklagten Ehemanns die Mordthese zurückgewiesen. Der Bauer steht seit Dienstag vor dem Landgericht Augsburg, weil er seine Ehefrau bewusstlos geschlagen und sie dann mit Gülle übergossen haben soll, bis sie erstickte. Der Mann bestreitet die Tat.

Die Rechtsanwälte des 55-jährigen Deutschen sagten zum Prozessauftakt, dass es sich wohl um einen „schlichten Unfall“ handele. Die Verteidiger glauben, dass die 51 Jahre alte Frau im September 2018 auf dem Hof im nordschwäbischen Wallerstein (Bayern) an der Grenze zu Baden-Württemberg selbst in die Güllegrube gestiegen und dort gestürzt ist. Danach habe sie noch aus der Grube steigen können und sei dann gestorben. Schon im Vorfeld der Verhandlung hatten die Anwälte die Mordanklage als „abenteuerlich“ bezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann seine Partnerin umgebracht hat, weil sie sich scheiden lassen wollte. Der Mann habe das gemeinsame Vermögen für sich behalten wollen und habe deswegen schon rund 130 000 Euro Bargeld versteckt. Die Strafkammer hat zunächst 14 weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil wird im Januar 2020 erwartet.