Torsten Czuppon (AfD) wurde erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. (Archivbild) Foto: IMAGO/Karina Hessland/IMAGO/KH

Weil er in seiner Zeit als Polizist Strafanzeige gegen Unschuldige gestellt hat, ist Torsten Czuppon aus Thüringen erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Damit wurde eine frühere gerichtliche Entscheidung bestätigt.

Torsten Czuppon, ein AfD-Landtagsabgeordneter, ist wegen Verfolgung Unschuldiger erneut zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt bestätigte am Dienstag die Entscheidung aus der ersten Instanz. Damit verwarf sie die Berufung sowohl von Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 57-Jährige vor seiner Abgeordnetenzeit als Polizeibeamter eine Strafanzeige gegen Unschuldige stellte und diese damit einer Straftat bezichtigte.

Hintergrund ist der Vorwurf, dass Czuppon bei einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald ein T-Shirt von Thor Steinar getragen haben soll - diese Kleidungsmarke ist in rechtsextremen Kreisen beliebt. Da die Gedenkstätte das als Verstoß gegen ihre Hausordnung wertete, erstattete sie Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Czuppon wiederum bestritt, ein T-Shirt dieser Marke getragen zu haben, und erstattete Anzeige gegen zwei Zeugen des Vorfalls wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung.

Richter sehen Absicht Czuppons als erwiesen an

In der ersten Instanz war der AfD-Landtagsabgeordnete im Juli 2022 zu 150 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt worden. In dem jetzigen Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten - ausgesetzt zur Bewährung - gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Das Landgericht hielt es für unerheblich, ob Czuppon tatsächlich ein T-Shirt dieser Marke getragen hatte oder eines, das diesem ähnlich sah. Die Richter hegten aber keinen Zweifel an der absichtlichen Verfolgung Unschuldiger. Er habe als Polizeibeamter die Betreffenden einer Straftat bezichtigt und sei auch dienstlich damit befasst gewesen, hieß es.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Richterspruch kann noch Revision eingelegt werden.