Ein 36-Jähriger muss sich vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wegen des Tötungsdeliktes vom Februar 2025 in Wendlingen verantworten. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Ein 36-Jähriger soll einen Mann im Bereich des Wendlinger Bahnhofs getötet haben. Beim Prozess sind Zweifel an seiner Schuldfähigkeit aufgekommen.

Mit weiteren Zeugenbefragungen und der Verlesung von Gutachten geht der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart wegen des Tötungsdeliktes von Wendlingen im Februar diesen Jahres weiter. Dem 36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, einen 66-jährigen Mann im Bereich des Bahnhofs mit einer brutalen Attacke und Tritten gegen den Kopf getötet zu haben.

 

Drei Zeugen hatten in dem seit Ende Juli laufenden Prozess bereits ihre Aussage gemacht. Nach Angaben der Pressestelle des Landgerichts sollen in den kommenden Tagen der Hauptverhandlung mutmaßliche unmittelbare Tatzeugen, Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten und Polizeibeamte zu Wort kommen.

Am 29. Juli hatte der Prozess vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wegen des Tötungsdeliktes in Wendlingen begonnen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Mit Spannung werden die angekündigten Gutachten des rechtsmedizinischen und des psychiatrischen Sachverständigen an den kommenden Verhandlungstagen erwartet. Denn bereits am ersten Prozesstag waren Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgekommen. Seine Verteidigung hatte auf eine psychische Störung ihres Mandanten verwiesen. Er fühle sich von anderen Menschen verfolgt und sei auch am Tattag von einem Angriff des Opfers ausgegangen. Der Angeklagte sei im Gazastreifen aufgewachsen, habe dort unter anderem bei Einsätzen des Militärs traumatische Erlebnisse gehabt und sei durch Schüsse verletzt worden.

Angeklagter soll vier Mal gegen den Kopf des Opfers getreten haben

Der Tatvorwurf gegen den 36-Jährigen lautet auf Totschlag. Er soll am Samstag, 9. Februar, gegen 17.40 Uhr in der Bahnhofsunterführung von Wendlingen in einen Streit mit dem 66-jährigen Opfer geraten sein. Im Verlauf der körperlichen Auseinandersetzung soll der Geschädigte zu Boden geschlagen, gewürgt und erheblich verletzt worden sein. Der Angeklagte habe danach mindestens vier Mal kraftvoll gegen den Kopf des bereits reglos am Boden Liegenden eingetreten. Der Mann verstarb acht Tage später im Krankenhaus an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas..

Der Tatverdächtige war laut Polizeiangaben zunächst geflüchtet, hatte sich aber wenige Minuten später über den Notruf bei der Polizei gemeldet. Eine Streifenwagenbesatzung nahm ihn kurze Zeit später in der Nähe des Rathauses fest. Die Polizei hatte unmittelbar nach der Tat zudem mitgeteilt, dass sich Opfer und mutmaßlicher Täter wohl kannten und beide eine örtliche Unterkunft für Geflüchtete bewohnt hatten.

Weitere fünf Verhandlungstage sind angesetzt. Nach jetzigem Stand wird das Urteil Mitte Oktober erwartet.