Spezialkräfte im Einsatz: Der mutmaßliche Schütze wird in der Gundelsheimer Straße festgenommen. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat

Ein 45-Jähriger wird auf dem Balkon seiner Wohnung im Stadtteil Rot erschossen – ins Visier genommen von einem offenbar psychisch auffälligen Nachbarn. Gibt es einen Haftbefehl – oder einen Unterbringungsbefehl wegen Schuldunfähigkeit?

„Allah rahmet eylesin“ – „Ruhe in Frieden“ auf Türkisch: Die Betroffenheit in den sozialen Netzwerken ist groß nach dem Tod eines 45-Jährigen, der am Mittwochabend in Stuttgart-Rot auf dem Balkon seiner Wohnung erschossen worden ist. Als Athlet und einstiger Kampfsportler auf europäischer Ebene hatte das Opfer einen größeren Bekanntheitsgrad – doch offenbar hatte ein lokaler Nachbarschaftsstreit tödliche Folgen. Ein 42-Jähriger aus dem Wohnblock nebenan soll der Todesschütze gewesen sein. Der Verdächtige wurde in der Nacht zum Donnerstag von Spezialkräften festgenommen – in einer anderen Wohnung in der Straße.

 

Es ist gegen 18 Uhr, als es an den Häuserblocks in der Gundelsheimer Straße knallt. Ein Mann feuert auf einen Bewohner, der sich auf dem Balkon aufhält. Zeugen bekommen den Vorfall mit, alarmieren die Polizei, die mit einem großen Kräfteaufgebot anrückt. Tatsächlich wird ein Opfer auf dem Balkon gefunden, ein 45-jähriger, der hier seit Jahren lebte. Ein Notarzt kann nicht mehr helfen – der Mann ist tödlich verletzt.

Der Verdächtige wohnt gleich nebenan

Erste Befürchtungen, es könnte sich um einen neuerlichen Fall einer Serie von Schießereien unter rivalisierenden Banden in der Region Stuttgart handeln, bewahrheiten sich nicht. Zwar gilt der Stadtbezirk Zuffenhausen als eines der Zentren der konkurrierenden Cliquen, die sich seit dem Sommer 2022 bekriegen – allerdings passen die Profile der betroffenen Personen nicht ins Bild. Also kein weiterer Fall für das Landeskriminalamt, das erst an diesem Tag die Ermittlungen zu einer Bluttat im Stadtteil Fasanenhof übernommen hatte. Dort war am Dienstag ein 29-Jähriger von einer Gruppe Maskierter angegriffen und mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt worden. Die bisher unbekannten Täter dürften der rivalisierenden Gruppierung aus dem Bereich Esslingen zuzuordnen sein.

Im Fall Gundelsheimer Straße ergeben sich indes bald schon Hinweise darauf, dass der mutmaßliche Todesschütze gar nicht so weit weg vom Tatort entfernt wohnt. Nämlich im Wohnblock nebenan. Die Beamten bekommen Hinweise auf einen 42-Jährigen, der sich mit dem Opfer vor der Tat einen Nachbarschaftsstreit geliefert haben soll. Außerdem erhalten die Ermittler die Information, dass der Mann offenbar psychisch krank sein könnte. Das Problem ist: Dieser Mann ist spurlos verschwunden. Und er hat eine Schusswaffe, die er auch einsetzt.

Der Gesuchte wird in einer anderen Wohnung aufgespürt

Die Polizei fahndet mit einem Großaufgebot nach dem Gesuchten. Ob er sich nach der Tat in seine Wohnung zurückgezogen hat oder in die Umgebung geflüchtet ist, weiß zunächst niemand. Weil nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass die Anwohner im Quartier gefährdet sein könnten, fordert die Polizei über soziale Netzwerke und Rundfunk die Nachbarn auf, zu Hause zu bleiben und den Bereich im Bezirk Zuffenhausen zu meiden. Ein Polizeihubschrauber ist bei der Fahndung eingesetzt, sein Knattern über dem Quartier macht allen den Ernst der Lage klar.

Aus Göppingen werden Kräfte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) angefordert. Die müssen sich für einen erfolgreichen Zugriff möglichst ohne Verletzte detailliert vorbereiten. Und dazu muss erst einmal geklärt sein, wo sich der Gesuchte überhaupt aufhält. Im Laufe des späten Abends wird klar, dass sich der 42-Jährige nicht in seiner eigenen Wohnung verschanzt, sondern in einer anderen Wohnung in derselben Straße Unterschlupf gefunden hat. Die Einsatzkräfte stellen sich darauf ein. Die spezialisierten Beamten dringen am Donnerstag kurz nach Mitternacht in die betroffene Wohnung ein und überwältigen den 42-Jährigen. Er leistet keinen Widerstand.

Eine Schusswaffe wurde sichergestellt – die Tatwaffe?

Ob der Mann zu den Vorwürfen Angaben gemacht hat, um was es bei dem mutmaßlichen Streit ging – hierzu verrät die Polizei vorerst nichts. Ohnehin pflegen Pflichtverteidiger ihren Mandanten zu empfehlen, sich erst einmal überhaupt nicht zu äußern. Schweigen ist da ein Gebot der Stunde. Was die Ermittlungsgruppe Rot der Stuttgarter Kripo bereits herausgefunden hat, bleibt vorerst unklar. Angaben dazu gibt es nicht – aus ermittlungstaktischen Gründen. Der Staatsanwaltssprecher Aniello Ambrosio stellt dazu fest, dass man das „dynamische Geschehen“ erst einmal in seinen Einzelheiten klären müsse: „Der Tatablauf ist noch Gegenstand der Ermittlungen.“ Immerhin bestätigt der Staatsanwalt, dass bei der Festnahme durch das Spezialeinsatzkommando eine Schusswaffe sichergestellt worden ist. „Ob es aber die Tatwaffe ist und ob diese auch dem Beschuldigten zugeordnet werden kann – das wird noch geprüft“, so Ambrosio.

Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich bei dem Tatverdächtigen um einen griechischen Staatsbürger. Über seine möglichen Vorstrafen mochte Staatsanwalt Ambrosio keine Angaben machen. Auch nicht zur Frage, ob eine psychische Auffälligkeit bei dem 42-Jährigen vorliegt. „Dazu können wir uns erst äußern, wenn wir bewertet haben, in welche Richtung das weitere Verfahren geht.“

Es wird auch geprüft, ob der Verdächtige schuldfähig ist

Tatsächlich prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie „einen Haftbefehl oder einen Unterbringungsbefehl“ beantragen soll – letzterer wäre ein indirekter Hinweis auf eine mögliche psychische Erkrankung des Tatverdächtigen. Weil der 42-Jährige am Donnerstag festgenommen wurde und eine Vorführung beim Haftrichter spätestens zum Ablauf des folgenden Tages erfolgen muss, haben Ermittler und Strafverfolger mit der Bewertung somit noch bis zu diesem Freitag Zeit.

Für die Angehörigen des Opfers gibt es über soziale Netzwerke nur den aus dem Türkischen übersetzten Trost: „Möge Gott Ihnen Geduld schenken.“