Das Landgericht Stuttgart hat keine Zweifel, dass der tödliche Schlag einen arglosen Nachbarn traf. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Angeklagte plädiert auf Notwehr. Das Landgericht sieht es anders. Es ist nicht das erste Mal, dass ein heute 30-Jähriger wegen einer Gewalttat angeklagt war.

Der Schlag, den der Angeklagte seinem Opfer, einem 78-jährigen Rentner verpasste, war letztlich tödlich. Der Schwerstverletzte starb zwölf Tage später an seinen Verletzungen auf der Intensivstation des Klinikums Stuttgart. „Es lag kein die Tat irgendwie rechtfertigender Grund vor“, so der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann. Denn es war ein Schlag, der den arglosen Mann völlig unerwartet traf.

 

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart lässt keinen Zweifel daran, was nach Überzeugung der 19. Strafkammer letzten September im Waschkeller eines Mehrfamilienhauses in Stuttgart-Stammheim geschehen ist. Die Kammer verurteilte den heute 30-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von sechs Jahren.

Eine Stunde Urteilsverkündung

Der Schlag sei das einzige Detail, das die Kammer von der Version des Angeklagten, in Notwehr gegen seinen ehemaligen Hausmitbewohner gehandelt zu haben, glaube. „Alles andere ist gelogen, wie etwas nur gelogen sein kann“, sagt Winkelmann. Eine Stunde dauert die Urteilsverkündung am Dienstag. Die Familie des Getöteten und die Nachbarinnen, die den Verstorbenen in seiner hilflosen Lage im Keller gefunden und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu beruhigen versuchten, hören den Worten Winkelmanns mit Spannung zu. Ebenso die Familie des Angeklagten. Es sind heute mehr Justizbeamte als sonst im Saal. Wie immer bei Urteilsverkündungen.

Winkelmann erläutert die Gemengelage, in der sich die Tat zugetragen hat. Im Juli 2025 war die Familie des Angeklagten – bestehend aus seiner Mutter, seinen zwei Halbbrüdern und ihm – in die ruhige Wohnstraße im Stuttgarter Norden eingezogen. Und zwar in Wohnung über des Rentners. „Vom ersten Tag ihres Einzugs an kam es in dem Haus zu Schwierigkeiten.“ Es kam zu Anfeindungen durch einen der Brüder gegenüber dem Getöteten, Lärm und nächtlichen Ruhestörungen. Auch für die direkte Nachbarschaft.

Doch anders als wie von seinem Sohn geraten, ging der Rentner nicht zur Polizei. Er habe, so erinnert sich sein Sohn, den Hausfrieden nicht noch weiter gefährden wollen. Und er war, das betont Winkelmann, „kein Naziopa oder ausländerfeindlich“. Er sei ordnungsliebend und vielleicht im Ton manchmal schroff gewesen. Aber mehr nicht. Er sei nicht auf der Suche nach „irgendwelchen körperlichen Auseinandersetzungen gewesen“.

Der Angeklagte hatte von rassistischen Beleidigungen berichtet, die bei dem verhängnisvollen Aufeinandertreffen am 15. September 2025 gegen 18.30 Uhr in der Waschküche des Mehrfamilienhauses gefallen sein sollen. Er und seine Familie waren zwei Wochen zuvor eigentlich schon ausgezogen, nicht zuletzt wegen Mietrückständen. Nur die Waschmaschine und einen Kinderwagen mussten sie noch abholen. Mit einem Freund kam der Angeklagte am Tattag noch einmal nach Stammheim.

Gericht: glaubwürdige Zeugen

Als sein späteres Opfer von seinem Eintreffen erfuhr, eilte es sofort in die Tiefgarage und die daran angrenzende Waschküche. Wohl um den Abtransport zu verfolgen. Das Gericht glaubte nicht, dass der Angeklagte den Dreck, der sich unter der Waschmaschine angesammelt hatte, zusammengefegt habe und dabei mit einem Besen auf den Hinterkopf geschlagen worden sei. Dafür fehle schlicht der Besen. Auch den zusammengekehrten Unrat habe der Sohn des Opfers am Abend nicht gesehen.

Fotos vom Tatort hatte die Polizei freilich am Tattag nicht gemacht. Die Schreie, die eine Hausbewohnerin aus der Waschküche gehört habe, seien eindeutig die des jungen Mannes gewesen – und nicht die des Seniors. Das Gericht sprach von sehr glaubwürdigen Zeugen aus dem Umfeld des Getöteten.

Bereits viele Gewaltdelikte

Es war nicht das erste Mal, dass der jetzt erneut Verurteilte im Laufe seines Lebens gewalttätig geworden sei. „Die Tat ist Ihnen nicht persönlichkeitsfremd“, so Winkelmann. Von elf Vorstrafen seien vier Gewaltdelikte. Das gerichtlich angeordnete Anti-Aggressionstraining habe der junge Mann nicht begonnen. „Sie tun einfach nicht, was man Ihnen sagt.“

Am Ende dieses kurzen Verhandlungstages wird der 30-Jährige zügig aus dem Gerichtssaal geführt. Seine Familie steht noch im engen Gerichtsflur, als die Justizbeamten der Familie des Getöteten eine Tür öffnen, die es ihnen ermöglicht, ohne erneute Begegnung das Gerichtsgebäude verlassen zu können. Sie haben nun viele Verhandlungstage über mehrere Stunden in einem Raum miteinander ausgehalten.